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   OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 19 U 50/12   

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https://dejure.org/2013,3544
OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 19 U 50/12 (https://dejure.org/2013,3544)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.01.2013 - 19 U 50/12 (https://dejure.org/2013,3544)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Januar 2013 - 19 U 50/12 (https://dejure.org/2013,3544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB
    Anlageberatung: Anrechnung von Steuervorteilen bei Schadenersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen bei der Berechnung des Schadens durch Zeichnung einer Kapitalanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 1
    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen bei der Berechnung des Schadens durch Zeichnung einer Kapitalanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anlageberatung: Steuervorteile auf Schadensersatz anzurechnen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Steuervorteile sind bei Schadensberechnung nach Pflichtverletzung aus Beratungsvertrag schadensmindernd zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 19 U 50/12
    Steht auch die Schadensersatzleistung in einem solchen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Kommanditbeteiligung, muss sie dem gewerblichen Betrieb zugeordnet und als Betriebseinnahme nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG versteuert werden (BGH, Teilurteil v. 15.07.2010, III ZR 336/08, Rn. 36 m.w.N., juris).

    Die von ihm vorgebrachte Vermutung, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15.07.2010 - III ZR 336/08 - die Begriffe Einlageleistung und Zeichnungssumme verwechselt habe (was dann auch für die Wiederholung dieser Formulierung in der Entscheidung des BGH vom 01.03.2011, XI ZR 96/09, Rn. 9, juris, gelten müsste), liegt fern.

    Dieser Einwand greift schon deshalb nicht durch, weil der Kläger diesen Gesichtspunkt zum Gegenstand eines eigenen Feststellungsantrages gemacht hat (BGH, Urt. v. 15.07.2010, III ZR 336/08, Rn. 43, juris).

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 96/09

    Rückabwicklung des darlehensfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 19 U 50/12
    Zwar kommt einer Anrechnung von Steuervorteilen grundsätzlich nicht in Betracht, wenn die Rückabwicklung des Erwerbs zu einer Besteuerung führt, die dem Geschädigten die erzielten Steuervorteile wieder nimmt (BGH, Urt. v. 01.03.2011, XI ZR 96/09, Rn. 8 m.w.N., juris).

    Die von ihm vorgebrachte Vermutung, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 15.07.2010 - III ZR 336/08 - die Begriffe Einlageleistung und Zeichnungssumme verwechselt habe (was dann auch für die Wiederholung dieser Formulierung in der Entscheidung des BGH vom 01.03.2011, XI ZR 96/09, Rn. 9, juris, gelten müsste), liegt fern.

  • BGH, 26.02.2009 - Xa ZR 141/07

    Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln unwirksam

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 19 U 50/12
    Insofern enthält die undifferenzierte Abkürzung der Verjährungsfristen eine unzulässige Haftungserleichterung in zeitlicher Hinsicht nach § 309 Nr. 7b BGB (BGH NJW 2009, 1486).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 19 U 50/12
    Die Beklagte, die die Beweislast für die Widerlegung der Vermutung des Ursachenzusammenhanges trägt (BGH, Urt. v. 08.05.2012 (XI ZR 262/10, Rn. 29 m.w.N., juris), hat nicht bewiesen, dass der Kläger die Beteiligung auch bei gehöriger Aufklärung über die Rückvergütung und die Risiken der Beteiligung erworben hätte.
  • KG, 20.12.2012 - 8 U 148/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anrechung von Steuervorteilen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 19 U 50/12
    Auch der Hinweisbeschluss des 8. Zivilsenats des Kammergerichts Berlin vom 19.04.2012 - 8 U 148/11 - begründet die Verneinung einer Vorteilsausgleichung durch Anrechnung von Steuervorteilen damit, dass außergewöhnliche Steuervorteile nicht vorgetragen worden seien.
  • OLG Frankfurt, 23.01.2012 - 23 U 114/10

    Steuervorteile bei VIP 2 Medienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 19 U 50/12
    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn - wie hier - infolge von Gewinnzuweisungen in späteren Jahren der aus der anfänglichen Verlustzuweisung resultierende Vorteil vermindert worden ist (OLG Frankfurt, Urt. v. 23.01.2012, 23 U 114/10, Rn. 38, juris).
  • OLG Bamberg, 20.06.2012 - 3 U 236/11

    Beeinträchtigung des Rechts auf freie Anwaltswahl in AGB einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.01.2013 - 19 U 50/12
    Das vom Kläger vorgelegte Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz - 3 U 236/11 - vom 08.06.2012 verneint die Anrechnung von Steuervorteilen aus tatsächlichen Gründen, weil der Senat bei der seinerzeitigen Sachlage jedenfalls keine ausreichende Anhaltspunkte sah, dass die vorläufigen Steuervorteile die späteren Steuernachteile in einem solchen Maße übersteigen werden, dass sie dem Kläger abweichend vom Regelfall billigerweise auf die Entschädigungsleistung angerechnet werden müssten.
  • KG, 16.05.2013 - 8 U 258/11

    Anlageberatungsvertrag: Anrechnung von Steuervorteilen auf den

    Damit liegen nach Auffassung des Senats Anhaltspunkte für den Verbleib außergewöhnlicher Steuervorteile vor, die eine konkrete Berechnung erforderlich machen (so für den Fonds VIP 2 bereits Senat, Urt. v. 20.12.2012, 8 U 148/11, bei Juris Tz 52; KG, Urt. v. 18.12.2012, 4 U 100/11; OLG Frankfurt, Urt. v. 02.01.2013, 19 U 50/12, bei Juris Tz 12 ff; OLG Frankfurt, Urt. v. 23.01.2012, 23 U 114/10, bei Juris Tz 37 ff; a.A. OLG Koblenz, Urt. v. 07.05.2012, 3 U 236/11; OLG Hamm, Urt. v. 03.12.2012, 31 U 65/12).

    Eine Nachversteuerung ist ggf. durch den Feststellungsantrag abgedeckt (im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 02.01.2013, 19 U 50/12, bei Juris Tz 21).

    Da der Klägerin jedoch nicht mehr zugesprochen werden darf als beantragt (§ 308 ZPO), hat es bei dieser (wenn auch nur verbalen) Beschränkung zu verbleiben (im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt, Urt. v. 02.01.2013, 19 U 50/12, bei Juris Tz 26).

  • OLG Brandenburg, 21.08.2013 - 4 U 202/11

    Bankenhaftung aus Gewährung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung der

    Der Hinweis des OLG Frankfurt/Main vom 30.01.2013 - 19 U 76/12, Anl. BK 26 = Bl. 823 (nachdem die Beklagte zunächst, im Schriftsatz vom 16.04.2013, Bl. 808, behauptet hatte, jener Rechtsstreit betreffe den "vorliegenden Medienfonds", hat sie sich im Schriftsatz vom 30.04.2013, Bl. 843, dahin korrigiert, dass es dort um den "strukturgleichen Nachfolgefonds M... III" gehe) - verhält sich, ebenso wie das beklagtenseits als Anlage BK 31 (Bl. 845 R) vorgelegte Terminsprotokoll in jener Sache, über die o. a. Frage überhaupt nicht, sondern gibt lediglich der beklagten Bank auf, zu den anlegerseits vorgelegten Steuererklärungen Stellung zu nehmen bzw. (so das Terminsprotokoll) nimmt auf die Entscheidung des 19. Zivilsenats des OLG Frankfurt/Main in der Sache 19 U 50/12 Bezug.

    Jene Entscheidung vom 02.01.2013 (19 U 50/12), gemäß der Steuervorteile schadensmindernd zu berücksichtigen sind und für die Bestimmung der Einlageleistung nicht auf die Zeichnungssumme abzustellen ist (a. a. O., Rn. 13-15), bezieht indes sich auf den V...-Medienfonds, der die strukturelle Besonderheit einer reduzierten Zeichnungssumme aufwies.

  • LG Dortmund, 11.07.2014 - 3 O 218/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten bei

    Auch die Feststellungsanträge zu I.11, II.11, III.3 und IV.6 in Bezug auf eine weitere Schadensersatzpflicht sind unbegründet, da eine Pflichtverletzung der Beklagten nicht festgestellt werden konnte (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 02.01.2013 - 19 U 50/12 Rn. 25; KG Berlin, Urt. v. 16.05.2013 - 8 U 258/11).
  • LG Dortmund, 14.11.2014 - 3 O 459/13

    Beweislast des Anlageinteressenten für Nichtübergabe des Prospekts und

    Auch der weitere Feststellungsantrag (Klageantrag Ziff. 3) in Bezug auf eine Schadensersatzpflicht ist unbegründet, da eine Pflichtverletzung der Beklagten nicht festgestellt werden konnte (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 02.01.2013 - 19 U 50/12 Rn. 25; KG Berlin, Urt. v. 16.05.2013 - 8 U 258/11).
  • LG Dortmund, 13.06.2014 - 3 O 306/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und der Verletzung von Aufklärungspflichten

    Auch der weitere Feststellungsantrag (Klageantrag Ziff. 3) in Bezug auf eine Schadensersatzpflicht ist unbegründet, da eine Pflichtverletzung der Beklagten nicht festgestellt werden konnte (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 02.01.2013 - 19 U 50/12 Rn. 25; KG Berlin, Urt. v. 16.05.2013 - 8 U 258/11).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2013 - 17 U 11/12

    Fehlerhafte Anlageberatung: Anrechnung außergewöhnlich hoher Steuervorteile im

    Die Beklagte kann für ihren Rechtsstandpunkt, der Kläger habe außergewöhnliche Steuervorteile erzielt, die ihm verblieben, nicht die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23.01.2012 Az. 23 U 114/10 und vom 2.1.2013 Az. 19 U 50/12 (beide zitiert nach juris) für seinen Rechtsstandpunkt fruchtbar machen.
  • LG Dortmund, 17.10.2014 - 3 O 376/13

    Kein Schadensersatzanspruch nach Beitritt zu Schiffsfonds bei "Diagonallesen" des

    Auch der weitere Feststellungsantrag (Klageantrag Ziff. 3) in Bezug auf eine Schadensersatzpflicht ist unbegründet, da eine Pflichtverletzung der Beklagten nicht festgestellt werden konnte (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 02.01.2013 - 19 U 50/12 Rn. 25; KG Berlin, Urt. v. 16.05.2013 - 8 U 258/11).
  • LG Dortmund, 06.06.2014 - 3 O 394/13

    Schadensersatz wegen Prospektfehlern und der Verletzung von Aufklärungspflichten

    Auch der weitere Feststellungsantrag (jeweils Klageantrag Ziff. 3) in Bezug auf eine Schadensersatzpflicht ist unbegründet, da eine Pflichtverletzung der Beklagten nicht festgestellt werden konnte (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 02.01.2013 - 19 U 50/12 Rn. 25; KG Berlin, Urt. v. 16.05.2013 - 8 U 258/11).
  • LG Dortmund, 14.03.2014 - 3 O 142/13

    Hinreichende Aufklärung über Risiken durch ein Prospekt im Zusammenhang mit dem

    Der weitere Feststellungsantrag hinsichtlich einer Schadensersatzpflicht ist mangels Pflichtverletzung der Beklagten unbegründet (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 02.01.2013 - 19 U 50/12 Rn. 25; KG Berlin, Urt. v. 16.05.2013 - 8 U 258/11).
  • LG Dortmund, 24.01.2014 - 3 O 330/13

    Beratungspflichten im Zusammenhang mit der Vermittlung eines geschlossenen Fonds

    Der weitere Feststellungsantrag hinsichtlich einer Schadensersatzpflicht ist mangels Pflichtverletzung der Beklagten unbegründet (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 02.01.2013 - 19 U 50/12 Rn. 25; KG Berlin, Urt. v. 16.05.2013 - 8 U 258/11).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2013 - 17 U 88/11

    Anlageberatung: Schadenersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung trotz

  • LG Dortmund, 27.02.2015 - 6 O 40/14

    Schadensersatzansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (culpa in

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