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   OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 20 W 16/10   

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https://dejure.org/2010,34857
OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 20 W 16/10 (https://dejure.org/2010,34857)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2010 - 20 W 16/10 (https://dejure.org/2010,34857)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - 20 W 16/10 (https://dejure.org/2010,34857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 765 ZPO, § 795 ZPO, § 867 ZPO, § 53 GBO
    Prüfpflichten des Grundbuchamts bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfpflichten des Grundbuchamts bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 07.06.1983 - 15 W 139/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 20 W 16/10
    Diese Vorschrift, welche die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung durch das Gericht bei der Zug-um-Zug-Leistung regelt, gilt auch für die Eintragung einer Zwangshypothek nach § 867 ZPO (vgl. hierzu OLG Hamm Rpfleger 1983, 393, zitiert nach juris; OLG Köln Rpfleger 1997, 315; Zöller/Stöber, a.a.O., § 765 Rz. 2, jeweils m. w. N.).

    Dies gilt auch, wenn der zugrunde liegende Vollstreckungstitel - wie hier - ein Prozessvergleich ist, § 795 ZPO (vgl. auch die Nachweise bei Zöller/Stöber, a.a.0., § 765 Rz. 3; § 756 Rz. 3; OLG Hamm Rpfleger 1983, 393, zitiert nach juris).

  • OLG Köln, 13.12.1996 - 2 Wx 43/95

    Zwangshypothek bei Zug-um-Zug

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 20 W 16/10
    Diese Vorschrift, welche die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung durch das Gericht bei der Zug-um-Zug-Leistung regelt, gilt auch für die Eintragung einer Zwangshypothek nach § 867 ZPO (vgl. hierzu OLG Hamm Rpfleger 1983, 393, zitiert nach juris; OLG Köln Rpfleger 1997, 315; Zöller/Stöber, a.a.O., § 765 Rz. 2, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 02.06.1966 - VII ZR 162/64

    Unzureichende Bestimmung einer Zug-um-Zug-Leistung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 20 W 16/10
    Wollte man dies anders sehen, wäre also die der Antragstellerin auferlegte Gegenleistung im Vollstreckungstitel nicht hinreichend bestimmt bezeichnet, wäre der Vollstreckungstitel hinsichtlich der Ziffern 2 und 3 insgesamt nicht vollstreckbar (vgl. dazu Zöller/Stöber, a.a.0., § 756 Rz. 3; BGHZ 45, 287) und die Begründetheit der Beschwerde ergäbe sich bereits aus diesem Gesichtspunkt.
  • BayObLG, 14.11.1975 - BReg. 2 Z 63/75
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2010 - 20 W 16/10
    Ein Mangel einer wesentlichen vollstreckungsrechtlichen Voraussetzung hat grundsätzlich zur Folge, dass die Zwangshypothek mit ihrer Eintragung nicht zur Entstehung gelangt, sonach das Grundbuch unrichtig ist (vgl. etwa BayObLGZ 1975, 398; Demharter, a.a.0., Anhang § 44 Rz. 68; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rz. 2201).
  • LG Düsseldorf, 23.07.2010 - 38 O 19/10

    Vereinbarkeit der Onlinewerbung für einen Vertrieb von Brillen und Kontaktlinsen

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. Beschl. vom 22. Februar 2010 Az.: 20 W 16/10) bietet die Streitwertangabe der antragstellenden Partei insbesondere dann, wenn sie vorgerichtlich und damit zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem dieser noch nicht bekannt ist, ob sie die Kosten ihres Vorgehens erstattet verlangen kann, regelmäßig ein gewichtiges Indiz.
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