Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 W 9/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 28 a BDSG
Übermittlung personenbezogener Daten an die Schufa - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übermittlung personenbezogener Daten an die Schufa
- datenschutz.eu
Wann an eine Übermittlung an die SCHUFA auch gegen den Willen des Betroffenen möglich istdes Betroffenen
- kanzlei.biz
Übermittlung von Daten an Auskunftei, obwohl Schuldner Zahlungsrückstand bestreitet
- adresshandel-und-recht.de
Wann an eine Übermittlung an die SCHUFA auch gegen den Willen des Betroffenen möglich istdes Betroffenen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BDSG § 28 a
Zulässigkeit der Übermittlung eines streitigen Kündigungssachverhalts an eine Auskunftei - rechtsportal.de
BDSG § 28 a
Zulässigkeit der Übermittlung eines streitigen Kündigungssachverhalts an eine Auskunftei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Übermittlung an SCHUFA gegen den Willen des Betroffenen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Meldung an Schufa von Kündigung des Kreditvertrags auch bei Bestreiten der Zahlungsumstände durch Schuldner
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Meldung an Schufa von Kündigung des Kreditvertrags auch bei Bestreiten der Zahlungsumstände durch Schuldner
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Übermittlung an SCHUFA auch entgegen dem Willen des Betroffenen möglich
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 18.11.2015 - 12 O 83/15
- OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 W 9/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- AG Frankfurt/Main, 27.02.2013 - 31 C 1001/12
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 W 9/16
§ 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG setzt nach überwiegender und zutreffender Ansicht nur voraus, dass die Kündigung objektiv mit Recht erfolgt; dass der Schuldner Zahlungsrückstände nicht bestreitet, ist dagegen, anders als in den Fällen des § 28a Abs. 1 Nr. 2 - 4 BDSG, keine formale Voraussetzung für die Übermittlung schuldner- und forderungsbezogener Daten an eine Auskunftei (…Simitis-Ehmann, BDSG, 7. Aufl., § 28a Rdn. 69 ff.;… Däubler-Weichert, BDSG, 4. Aufl., § 28a Rdn. 10;… Gola/Schomerus, BDSG, 12. Aufl., § 28a Rdn. 10; AG Frankfurt, U. v. 27.2.2013, Az. 31 C 1001/12). - LG Verden, 13.12.2010 - 4 O 342/10
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 W 9/16
Dieser der Gesetzesformulierung zu entnehmende Zweck, der auch der amtlichen Begründung zu entnehmen ist (BT-DrS 16/10529, 14), kann nicht durch eine teleologische Reduktion oder individuelle Interessenabwägung (so aber Wolff/Brink/Kamp, Datenschutzrecht, 2013, § 28a BDSG Rdn. 111 mit Hinweis auf LG Verden BeckRS 2011, 13582) aufgehoben werden.
- OLG Dresden, 17.09.2018 - 4 U 713/18
Kündigung eines Darlehens wegen Zahlungsrückständen aufgrund von Krankheit
Ein solches Interesse ergibt sich schon aus der Beteiligung an einem Warnsystem - wie der Schufa - (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 16.03.2011 - 19 U 291/10 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2016 - 1 W 9/16 - juris -).