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   OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 W 9/16   

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https://dejure.org/2016,6114
OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 W 9/16 (https://dejure.org/2016,6114)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2016 - 1 W 9/16 (https://dejure.org/2016,6114)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 1 W 9/16 (https://dejure.org/2016,6114)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • datenschutz.eu

    Wann an eine Übermittlung an die SCHUFA auch gegen den Willen des Betroffenen möglich istdes Betroffenen

  • kanzlei.biz

    Übermittlung von Daten an Auskunftei, obwohl Schuldner Zahlungsrückstand bestreitet

  • adresshandel-und-recht.de

    Wann an eine Übermittlung an die SCHUFA auch gegen den Willen des Betroffenen möglich istdes Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 28 a
    Zulässigkeit der Übermittlung eines streitigen Kündigungssachverhalts an eine Auskunftei

  • rechtsportal.de

    BDSG § 28 a
    Zulässigkeit der Übermittlung eines streitigen Kündigungssachverhalts an eine Auskunftei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Übermittlung an SCHUFA gegen den Willen des Betroffenen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Meldung an Schufa von Kündigung des Kreditvertrags auch bei Bestreiten der Zahlungsumstände durch Schuldner

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Meldung an Schufa von Kündigung des Kreditvertrags auch bei Bestreiten der Zahlungsumstände durch Schuldner

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Übermittlung an SCHUFA auch entgegen dem Willen des Betroffenen möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Frankfurt/Main, 27.02.2013 - 31 C 1001/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 W 9/16
    § 28a Abs. 1 Nr. 5 BDSG setzt nach überwiegender und zutreffender Ansicht nur voraus, dass die Kündigung objektiv mit Recht erfolgt; dass der Schuldner Zahlungsrückstände nicht bestreitet, ist dagegen, anders als in den Fällen des § 28a Abs. 1 Nr. 2 - 4 BDSG, keine formale Voraussetzung für die Übermittlung schuldner- und forderungsbezogener Daten an eine Auskunftei (Simitis-Ehmann, BDSG, 7. Aufl., § 28a Rdn. 69 ff.; Däubler-Weichert, BDSG, 4. Aufl., § 28a Rdn. 10; Gola/Schomerus, BDSG, 12. Aufl., § 28a Rdn. 10; AG Frankfurt, U. v. 27.2.2013, Az. 31 C 1001/12).
  • LG Verden, 13.12.2010 - 4 O 342/10
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 1 W 9/16
    Dieser der Gesetzesformulierung zu entnehmende Zweck, der auch der amtlichen Begründung zu entnehmen ist (BT-DrS 16/10529, 14), kann nicht durch eine teleologische Reduktion oder individuelle Interessenabwägung (so aber Wolff/Brink/Kamp, Datenschutzrecht, 2013, § 28a BDSG Rdn. 111 mit Hinweis auf LG Verden BeckRS 2011, 13582) aufgehoben werden.
  • OLG Dresden, 17.09.2018 - 4 U 713/18

    Kündigung eines Darlehens wegen Zahlungsrückständen aufgrund von Krankheit

    Ein solches Interesse ergibt sich schon aus der Beteiligung an einem Warnsystem - wie der Schufa - (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 16.03.2011 - 19 U 291/10 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2016 - 1 W 9/16 - juris -).
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