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   OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 11 U 70/15 (Kart)   

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https://dejure.org/2016,950
OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 11 U 70/15 (Kart) (https://dejure.org/2016,950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2016 - 11 U 70/15 (Kart) (https://dejure.org/2016,950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 11 U 70/15 (Kart) (https://dejure.org/2016,950)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Anwendung einzelner Regelungen aus dem DFB-Reglement für Spielervermittlung

  • rabüro.de

    DFB darf einzelne Regelungen aus "DFB-Reglement für Spielervermittlung" nicht mehr anwenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit des DFB-Reglements für Spielervermittlung

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 101 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit des DFB-Reglements für Spielervermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    OLG untersagt DFB die Anwendung einzelner Regelungen aus dem "DFB-Reglement für Spielervermittlung"

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Anwendung einzelner Regelungen aus dem "DFB-Reglement für Spielervermittilung" untersagt

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Regelungen des DFB zur Spielervermittlung in Teilen kartellrechtswidrig und damit nicht mehr anzuwenden

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Einzelne Regelungen aus "DFB-Reglement für Spielervermittlung" sind unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einzelne Regelungen aus "DFB-Reglement für Spielervermittlung" sind unzulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    DFB darf einzelne Regelungen aus dem "DFB-Reglement für Spielervermittilung" nicht mehr anwenden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Spielvermittlerin muss Registrierungspflicht nach dem "DFB-Reglement" nicht nachkommen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Spielvermittlerin muss Registrierungspflicht nach dem "DFB-Reglement" nicht nachkommen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 04.02.2016)

    Vermittlungsgebühren: Spielerberater dürfen nicht für Minderjährige kassieren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    DFB die Anwendung einzelner Regelungen aus dem "DFB-Reglement für Spielervermittilung" untersagt

  • halternerzeitung.de (Pressebericht, 04.02.2016)

    Berater dürfen nicht an Minderjährigen verdienen

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Wettbewerbsbeschränkungen im DFB-Reglement

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2016, 173
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bremen, 30.12.2014 - 2 U 67/14

    Unvereinbarkeit der nach dem Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 11 U 70/15
    Gemäß der Rechtsprechung des EuGH gelten die Grundsätze des Gemeinschaftsrechts immer dann, wenn nicht die reine Ausübung des Sportes, sondern eine dem Wirtschaftsleben zuzurechnende Tätigkeit zu prüfen ist (EuGH, Urteil vom 18.7.2006 - C-519/04 (Meca Medina/Kommission) Rn. 23 ff.; OLG Bremen, Urteil vom 30.12.2014 - 2 U 67/14).

    Die mit dem Beschluss verbundenen wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen müssen zudem notwendig mit der Verfolgung der genannten Ziele zusammenhängen und im Hinblick auf die verfolgten Ziele verhältnismäßig, insbesondere angemessen sein (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.7.2015 - VI-U (Kart) 13/14 (IHF Abstellbedingungen); OLG Bremen, Urt. vom 30.12.2014 - 2 U 67/14).

  • EuGH, 18.07.2006 - C-519/04

    DIE DOPINGKONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES UNTERLIEGEN DEM

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 11 U 70/15
    Gemäß der Rechtsprechung des EuGH gelten die Grundsätze des Gemeinschaftsrechts immer dann, wenn nicht die reine Ausübung des Sportes, sondern eine dem Wirtschaftsleben zuzurechnende Tätigkeit zu prüfen ist (EuGH, Urteil vom 18.7.2006 - C-519/04 (Meca Medina/Kommission) Rn. 23 ff.; OLG Bremen, Urteil vom 30.12.2014 - 2 U 67/14).

    Im hier maßgeblichen Umfeld des Sports fällt jedoch nicht jeder Beschluss einer Unternehmensvereinigung, durch die die Handlungsfreiheit der Parteien oder einer der Parteien beschränkt wird, zwangsläufig unter das Verbot des Art. 101 AEUV (EuGH, Urteil vom 18.7.2006 - C-519/04 (Meca Medina/Kommission) Rn. 42 - noch zu Art. 81 EG).

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - U (Kart) 13/14

    Rechtmäßigkeit der IHF-Zulassungsbestimmungen für Spieler hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 11 U 70/15
    Die mit dem Beschluss verbundenen wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen müssen zudem notwendig mit der Verfolgung der genannten Ziele zusammenhängen und im Hinblick auf die verfolgten Ziele verhältnismäßig, insbesondere angemessen sein (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.7.2015 - VI-U (Kart) 13/14 (IHF Abstellbedingungen); OLG Bremen, Urt. vom 30.12.2014 - 2 U 67/14).
  • LAG Hamm, 25.04.2014 - 10 Sa 1718/13

    Anspruch auf erweitertes Führungszeugnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 11 U 70/15
    § 30a Abs. 1 Nr. 2 lit. c BZRG wendet sich folglich an Berufsgruppen, die in einer Weise bestimmungs- oder arbeitsplatzgemäß Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, die zu einer besonderen Gefahrensituation werden kann (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 25.4.2014 - 10 Sa 1718/13).
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 11 U 70/15
    Grundsätzlich können zwar auch Personen, die nicht Mitglied eines Verbandes sind, dessen Regelungen und Disziplinargewalt durch vertragliche Vereinbarungen unterstellt werden (BGH, Urteil vom 28.11.1994 - II ZR 11/94).
  • EuG, 26.01.2005 - T-193/02

    DAS REGLEMENT DER FIFA ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEIT DER VERMITTLER VON

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 11 U 70/15
    Sind die einzelnen Vereinsmitglieder damit Unternehmen, ist der Beklagte selbst als Unternehmensvereinigung einzuordnen (vgl. parallel zur FIFA: EuG, Urteil vom 26.1.2005 -T-193/02 - Piau).
  • LG Frankfurt/Main, 24.10.2019 - 3 O 517/18

    Kartellrechtliche Unterlassungsansprüche bzgl. des DFB-Reglements für

    Hiernach ist auch der Beklagte als Sportverband eine Unternehmensvereinigung, da für die hierin zusammengeschlossenen Fußballvereine das Fußballspiel eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt (vgl. zur ...: EuG, Slg 2005, II-209-255 Rn. 69, 72 - Piau; so auch OLG Frankfurt a.M., WuW 2016, 190 Rn. 6).

    Vorliegend wird man aber bereits nicht von einem rein sportlichen Regelwerk ausgehen können (a.A. OLG Frankfurt a.M., WuW 2016, 190 Rn. 8).

    Anders als in dem vom OLG Frankfurt am Main entschiedenen Fall (vgl. OLG Frankfurt a.M., WuW 2016, 190 Rn. 20), ist es ihm vorliegend möglich, in zumutbarer Weise vom Inhalt der Regelungen, deren Einhaltung und den möglichen Sanktionen Kenntnis zu erlangen.

    Grundsätzlich können zwar auch Personen, die nicht Mitglied eines Verbandes sind, dessen Regelungen und Disziplinargewalt durch vertragliche Vereinbarungen unterstellt werden (BGH, NJW 1995, 583 Rn. 10; vgl. auch OLG Frankfurt a.M., WuW 2016, 190 Rn. 19).

    Dies dient dem Vorteil der Dienstleistungsempfänger, da diese vor unsachlicher Einflussnahme von Spielervermittlern aus monetären Gründen geschützt werden sollen (so auch LG Frankfurt a.M., CaS 2015, 248 Rn. 70 und OLG Frankfurt a.M., WuW 2016, 190 Rn. 37).

    Das OLG Frankfurt a.M. hat bereits in einem ähnlich gelagerten einstweiligen Verfügungsverfahren den Minderjährigenschutz als schützenswertes Interesse im Rahmen der kartellrechtlichen Prüfung anerkannt, wenngleich es dieses im Rahmen der Prüfung des Drei-Stufen-Tests feststellte (vgl. OLG Frankfurt, WuW 2016, 190 Rn. 13 ff.).

    Jedoch kommt dem Interesse des Beklagten an der Erreichung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Spielervermittlungen sowie dem Schutz minderjähriger und sonstiger Spieler vor sachfremder Einflussnahme durch Spielervermittler ein höheres Gewicht zu (so auch OLG Frankfurt a.M., WuW 2016, 190 Rn. 35 ff.).

  • LG Frankfurt/Main, 09.01.2019 - 6 O 225/18
    Sind die einzelnen Vereinsmitglieder damit Unternehmen, ist der Beklagte selbst als Unternehmensvereinigung einzuordnen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 02. Februar 2016 - 11 U 70/15 (Kart) -, Rn. 6, juris).
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