Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.02.2021 - 20 W 183/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18151
OLG Frankfurt, 02.02.2021 - 20 W 183/19 (https://dejure.org/2021,18151)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2021 - 20 W 183/19 (https://dejure.org/2021,18151)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - 20 W 183/19 (https://dejure.org/2021,18151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,18151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1836 Abs 2 BGB
    Vergütung des Nachlasspflegers bei fehlender Feststellung der berufsmäßigen Führung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1836 Abs 2 BGB
    Vergütung des Nachlasspflegers bei fehlender Feststellung der berufsmäßigen Führung

  • rechtsportal.de

    § 1836 Abs 2 BGB
    Vergütung des an sich berufsmäßig tätigen Nachlasspflegers bei fehlender Feststellung der berufsmäßigen Führung der Nachlasspflegschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2021, 222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Karlsruhe, 11.03.2015 - 11 Wx 11/15

    Nachlasspflegschaft: Vergütung eines anwaltlichen Nachlasspflegers bei einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2021 - 20 W 183/19
    Der Beteiligte zu 1 ist nach § 59 Abs. 1 FamFG als Erbe beschwerdeberechtigt, weil sich die Vergütung des Beteiligten zu 2 mindernd auf den Nachlassbestand auswirkt (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1329, 1330; OLG Karlsruhe NJW 2015, 2051).
  • OLG Schleswig, 01.07.2011 - 3 Wx 19/11

    Einwand mangelhafter Geschäftsführung bei Nachlasspflegervergütung - Vergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2021 - 20 W 183/19
    Solche Ansprüche müssen in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden, da das Nachlassgericht keine Kompetenz hat, über streitige Gegenansprüche zu befinden (OLG Schleswig FamRZ 2012, 143, 144; OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 778, 779; Senat FamRZ 2019, 1737, 1738).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2020 - 21 W 105/20

    Höhe der Nachlasspflegervergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2021 - 20 W 183/19
    Nach den von dem 21. Zivilsenat des Gerichts aufgestellten Grundsätzen wäre für eine derartige Nachlasspflegschaft mittleren Schwierigkeitsgrads im Ballungsraum Frankfurt am Main, dieser bestimmt nach § 2 Abs. 1 MetropolG , ein Stundensatz von 100 ? angemessen (vgl. OLG Frankfurt [21.ZS] NJW-RR 2020, 1272).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2011 - 3 Wx 53/11
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2021 - 20 W 183/19
    Der Beteiligte zu 1 ist nach § 59 Abs. 1 FamFG als Erbe beschwerdeberechtigt, weil sich die Vergütung des Beteiligten zu 2 mindernd auf den Nachlassbestand auswirkt (vgl. OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1329, 1330; OLG Karlsruhe NJW 2015, 2051).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 245/13

    Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers nach Einschaltung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2021 - 20 W 183/19
    Solche Ansprüche müssen in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden, da das Nachlassgericht keine Kompetenz hat, über streitige Gegenansprüche zu befinden (OLG Schleswig FamRZ 2012, 143, 144; OLG Düsseldorf NJW-RR 2014, 778, 779; Senat FamRZ 2019, 1737, 1738).
  • BGH, 30.04.2014 - XII ZB 190/13

    Vergütung des Umgangspflegers: Nachträgliche Feststellung einer berufsmäßigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2021 - 20 W 183/19
    Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass ein Pfleger die Pflegschaft berufsmäßig führt, ist auch dann unzulässig, wenn diese Feststellung in der Bestellungsentscheidung versehentlich unterblieben ist (BGH NJW-RR 2014, 1031 Rn. 7 ff.; BGH NJW 2018, 2047 Rn. 12 f.).
  • BGH, 11.04.2018 - XII ZB 487/17

    Vergütung des Ergänzungspflegers: Bindungswirkung eines fehlerhaft ergangen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2021 - 20 W 183/19
    Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass ein Pfleger die Pflegschaft berufsmäßig führt, ist auch dann unzulässig, wenn diese Feststellung in der Bestellungsentscheidung versehentlich unterblieben ist (BGH NJW-RR 2014, 1031 Rn. 7 ff.; BGH NJW 2018, 2047 Rn. 12 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2022 - 20 W 271/18

    Zur Vergütung des Nachlasspflegers bei fehlender Feststellung der berufsmäßigen

    Der Beschwerdeführer ist nach § 59 Abs. 1 FamFG als Miterbe beschwerdeberechtigt, weil sich ein Vergütungsanspruch der Beschwerdegegnerin mindernd auf den Nachlassbestand auswirkt (vgl. die Nachweise bei: Senat, Beschluss vom 02.02.2021, Az. 20 W 183/19, zitiert nach juris Tz. 20; vgl. auch: Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 20. Aufl., § 59 FamFG, Rn. 83).

    (bb) Vor diesem Hintergrund hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 02.02.2021, Az. 20 W 183/19, zitiert nach juris Tz. 23 ff.), dass eine rückwirkende Feststellung der Berufsmäßigkeit auch im Verfahren der Vergütungsfestsetzung für den Nachlasspfleger ausgeschlossen ist (so auch: OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2019, Az. 15 W 197/18, zitiert nach juris Tz. 5).

    a) Im Falle der Nachlasspflegschaft kommt es für die Bewilligung einer solchen Vergütung dem Grunde nach folglich darauf an, ob die Führung des Amts vom Umfang und von der Schwierigkeit über die Grenzen dessen hinausgeht, was im Rahmen eines Ehrenamtes erwartet werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2019, Az. 15 W 197/18, Tz. 9; Senat, Beschluss vom 02.02.2021, Az. 20 W 183/19, Tz. 24; beide zitiert nach juris).

    Solche Ansprüche müssen vielmehr in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden, da das Nachlassgericht keine Kompetenz hat, über streitige Gegenansprüche zu befinden (vgl. zum Ganzen auch die Nachweise bei: Senat, Beschluss vom 02.02.2021, Az. 20 W 183/19, zitiert nach juris Tz. 28).

    (a) Dabei ist zunächst zu beachten, dass auch bei der Bemessung des Stundensatzes Einwände einer angeblich mangelhaften Amtsführung der Beschwerdegegnerin nicht beachtlich sind (vgl. Senat, Beschluss vom 02.02.2021, Az. 20 W 183/19, zitiert nach juris Tz. 30).

    Der Senat hat vor diesem Hintergrund bereits (Beschluss vom 02.02.2021, Az. 20 W 183/19, zitiert nach juris, Tz. 33 bis 35) einem in Wiesbaden ansässigen Rechtsanwalt, für dessen Tätigkeit im Falle der Feststellung der Berufsmäßigkeit ein Stundensatz von 100, 00 EUR angemessen gewesen wäre, einen Stundensatz von lediglich 40, 00 EUR zugebilligt.

  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21

    Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

    Im Übrigen sei für eine berufsmäßige, mittelschwere anwaltliche Nachlasspflegschaft mittlerweile bereits 100, 00 Euro in der Stunde akzeptiert worden (Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Az. 20 W 183/19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht