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OLG Frankfurt, 02.03.1994 - 23 U 46/93 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Erteilung eines Erbschein beim Nachlaßgericht; Herausgabe des erteilten Erbscheins; Anforderungen an die Prozeßführungsbefugnis bzw. Aktivlegitimation der Parteien; Überprüfung der Echtheit eines Testaments; Zweifel an der Urheberidentität des Erblassers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.01.1993 - 25 O 344/91
- OLG Frankfurt, 02.03.1994 - 23 U 46/93
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 07.12.2016 - 11 U 41/07 Zwar weist der Erbschein des Amtsgerichts Meppen vom 26.01.2015 den Kläger als alleinigen Erben aus, womit grundsätzlich gemäß § 2365 BGB eine gesetzliche Vermutung seiner Alleinerbenstellung einhergeht, jedoch greift diese Vermutung nach heute herrschender Auffassung in Rechtsprechung (s. u.a.: OLG Frankfurt, Urteil v. 02.03.1994 - 23 U 46/93 -, Rn. 26, juris: bei Anspruch nach § 2362 Abs. 1 BGB;… a.A.: OLG München, Beschluss v. 11.11.1994 - 15 W 1742/94 -, Rn. 14f., juris) und Literatur (…Übersicht bei Herzog in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 2365 Rn. 50, s. auch: Mayer in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2365 Rn. 22f.) im Falle eines Rechtsstreits zwischen Erbanwärtern nicht.