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   OLG Frankfurt, 02.03.2007 - 24 U 70/06   

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https://dejure.org/2007,22164
OLG Frankfurt, 02.03.2007 - 24 U 70/06 (https://dejure.org/2007,22164)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.2007 - 24 U 70/06 (https://dejure.org/2007,22164)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 2007 - 24 U 70/06 (https://dejure.org/2007,22164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 AnfG, § 11 Abs 1 AnfG, § 271 Abs 1 BGB, § 364 Abs 1 BGB, § 387 BGB
    Gläubigeranfechtung: Anfechtung einer zwischen einem Architekten und einer Bauträger GmbH geschlossenen Fälligkeits- und Verrechnungsvereinbarung durch Wohnungseigentümer, die einen Mängelbeseitigungsanspruch haben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gläubigeranfechtung: Anfechtung einer zwischen einem Architekten und einer Bauträger GmbH geschlossenen Fälligkeits- und Verrechnungsvereinbarung durch Wohnungseigentümer, die einen Mängelbeseitigungsanspruch haben

  • Judicialis

    ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § ... 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 291; ; BGB § 364 Abs. 1; ; BGB § 387; ; HOAI § 8 Abs. 1; ; HOAI § 8 Abs. 2; ; HOAI § 15; ; AnfG § 3; ; AnfG § 3 Abs. 1; ; AnfG § 3 Abs. 2; ; AnfG § 15 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit einer Verrechnungsvereinbarung zwischen einem Bauträger und dem Architekten einer Wohnungseigentumsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2007 - 24 U 70/06
    Abgesehen davon, dass der neue Vortrag der Beklagten, den die Kläger bestreiten, nach § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO nicht berücksichtigungsfähig ist, genügt es aber für den Nachweis einer objektiven Gläubigerbenachteiligung seitens der Kläger, wenn sie vortragen und gegebenenfalls nachweisen, dass der Drittschuldner aus dem Vermögen des Schuldners etwas erlangt hat, ohne hierfür eine angemessene Gegenleistung zu erbringen (BGH, NJW 1999, 1395, 1397).

    Es reicht daher aus, dass die objektive Gläubigerbenachteiligung als mögliche Folge der Rechtshandlung vom Schuldner erkannt und billigend in Kauf genommen wird (BGH, NJW 1999, 1395, 1397).

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93

    Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2007 - 24 U 70/06
    Es reicht deshalb aus, wenn im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz des Anfechtungsprozesses ein zur Befriedigung geeignetes Vermögen des Schuldners nicht mehr zur Verfügung steht, weil für den veräußerten Vermögenswert keine Gegenleistung zugeflossen ist (BGH, NJW 1995, 659, 661).
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