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   OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 6 W 9/16   

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https://dejure.org/2016,4364
OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 6 W 9/16 (https://dejure.org/2016,4364)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.2016 - 6 W 9/16 (https://dejure.org/2016,4364)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 2016 - 6 W 9/16 (https://dejure.org/2016,4364)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum Zuständigkeitsstreitwert bei unerwünschter E-Mail-Werbung

  • JurPC

    Streitwert bei Unterlassungsklage wegen E-Mail-Werbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeitsstreitwert bei Unterlassungsklage gegen E-Mail-Werbung

  • online-und-recht.de

    Gerichtliche Zuständigkeit bei unverlangter E-Mail-Werbung

  • kanzlei.biz

    Streitwert bei Unterlassungsklage bezüglich unerwünschter Werbemails

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 23 Nr. 1
    Zuständigkeitsstreitwert; E-Mail-Werbung

  • rechtsportal.de

    GVG § 23 Nr. 1
    Sachliche Zuständigkeit der Gerichte für eine gegen die Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung gerichtete Unterlassungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Spam: Streitwert über 3.000 Euro nur in Ausnahmefällen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Streitwert bei E-Mail-Werbung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zuständigkeitsstreitwert bei Unterlassungsklage gegen E-Mail-Werbung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geringer Streitwert bei Unterlassungsklagen gegen unerwünschte E-Mail-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert bei E-Mail-Spam bei max. 3.000,- EUR

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Spam: Streitwert über 3.000 Euro nur in Ausnahmefällen

  • dlapiper.com (Kurzinformation)

    Zuständigkeit der Amtsgerichte bei Unterlassungsklagen gegen unverlangte Werbe-E-Mails

Besprechungen u.ä.

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unerwünschte Emailzusendung - Regelstreitwert für Unterlassungsanspruch bei 3.000,- Euro

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2016, 454
  • K&R 2016, 358
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04

    Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 6 W 9/16
    Maßgeblich für die Streitwertfestsetzung ist das objektive Interesse, das der Kläger (Antragsteller) im Einzelfall daran hat, durch die entsprechende Werbung der Beklagten nicht belästigt zu werden (BGH vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04, juris Tz. 2).

    Die Streitwertfestsetzung orientiert sich nicht an einem etwaigen volkswirtschaftlichen Gesamtschaden unerlaubter E-Mail-Werbung oder an sonstigen generalpräventiven Erwägungen (BGH vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04, juris Tz. 2).

  • OLG Frankfurt, 08.12.2015 - 6 W 114/15

    Streitwert für Unterlassungsanspruch gegen Zusendung von Werbe-E-Mail

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 6 W 9/16
    Der Senat hat erst kürzlich in einer nicht veröffentlichten Entscheidung das entsprechende Unterlassungsinteresse eines Rechtsanwalts mit 1.000 EUR festgesetzt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Dezember 2015, 6 W 114/15).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04

    Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 6 W 9/16
    Maßgeblich ist vielmehr eine umfassende Betrachtung der Umstände des einzelnen Falls, weswegen sich die von den Land- und Oberlandesgerichten festgelegten Streitwerte in einer erheblichen Bandbreite bewegen (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 [OLG Düsseldorf 22.09.2004 - I-15 U 41/04] ).
  • BGH, 13.07.2004 - VI ZB 12/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei fehlender sachlicher Zuständigkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.03.2016 - 6 W 9/16
    Wenn bei einem Landgericht Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage beantragt wird, dann muss das Gericht die PKH verweigern, wenn es für den aussichtsreichen Teil der Klage nicht zuständig ist und wenn - wie hier - kein Verweisungsantrag an das örtlich zuständige Amtsgericht gestellt worden ist (vgl. BGH MDR 2004, 1435 [BGH 13.07.2004 - VI ZB 12/04] ; Zöller-Geimer, ZPO, 31. Aufl., Rn 23 zu § 114 ZPO).
  • AG Bonn, 10.05.2016 - 104 C 227/15

    Darlegungs- und Beweislast für wirksames Opt-In und Erlöschen einer

    Maßgeblich ist vielmehr eine umfassende Betrachtung der Umstände des Einzelfalls (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.03.2016 - 6 W 9/16).
  • LG München I, 24.06.2020 - 5 O 15913/19

    Streitwert, Unterlassung, Unterlassungsantrag, Auskunft, Einwilligung, Klage,

    Maßgeblich sei dagegen eine umfassende Berücksichtigung der Umstände im einzelnen Fall, daher würden sich die Streitwerte, die bislang von den Landes- und Oberlandesgerichten festgelegt wurden, in einer großen Bandbreite bewegen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.03.2016, Az. 6 W 9/16).

    Der Auskunftsanspruch wurde mit 500 EUR bewertet (vgl. Insoweit ebenfalls OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.03.2016, Az.: 6 W 9/16).

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