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   OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 2 Ausl A 104/13   

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https://dejure.org/2014,9366
OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 2 Ausl A 104/13 (https://dejure.org/2014,9366)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.04.2014 - 2 Ausl A 104/13 (https://dejure.org/2014,9366)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. April 2014 - 2 Ausl A 104/13 (https://dejure.org/2014,9366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33 IRG
    Keine erneute Entscheidung nach § 33 IRG bei Bewilligung der Auslieferung durch Bundesregierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der völkerrechtlichen Bindung durch Bewilligung der Auslieferung des Betroffenen seitens der Bundesregierung im Hinblick auf eine erneute Entscheidung nach § 33 IRG

  • Wolters Kluwer

    Keine erneute Entscheidung nach § 33 IRG bei Bewilligung der Auslieferung durch Bundesregierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 13 Abs. 1; ZPO § 281
    Völkerrechtliche Bindung durch Bewilligung der Auslieferung seitens der Bundesregierung steht erneutem Antrag nach § 33 IRG entgegen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 18.03.2016 - 28 O 111/14

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Ausweitung des nationalen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 2 AuslA 104/13
    Der Antrag des Verfolgten, den Rechtsstreit (Az. 28 O 111/14) an das Landgerichts Berlin zurückzuverweisen, wird zurückgewiesen.

    Unter Az. 28 O 111/14 hat der Verfolgte zwischenzeitlich beim Landgericht Berlin im Zivilrechtsweg i.E. Feststellungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz erhoben, sowie eine einstweilige Anordnung beantragt mit folgendem Inhalt:.

    Der Antrag des Verfolgten, den Rechtsstreit (Az. 28 O 111/14) an das Landgericht Berlin zurückzuverweisen, wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvQ 4/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 2 AuslA 104/13
    Mit Beschluss vom 17.02.2014 hat die 2. Kammer des Bundesverfassungsgerichts einstimmig den Antrag des Verfolgten auf einstweilige Anordnung gegen den Vollzug der Auslieferung abgelehnt und die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache am 12.03.2014 nicht zur Entscheidung angenommen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Begründung des Senats mit Beschluss vom 17.02.2014 ausdrücklich bestätigt und einstimmig den Antrag des Verfolgten auf einstweilige Anordnung gegen den Vollzug der Auslieferung abgelehnt und die Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 12.03.2014 nicht zur Entscheidung angenommen.

  • EuGH, 05.09.2012 - C-42/11

    Ein Mitgliedstaat kann die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 2 AuslA 104/13
    So betrifft die angeführte Entscheidung des EuGH vom 05.09.2012 (C-42/11) einen Fall der Strafvollstreckung und nicht wie hier eine Auslieferung zur Strafverfolgung, bei der die Voraussetzungen andere sind.
  • EuGH, 27.03.2014 - C-322/13

    Die Möglichkeit, die deutsche Sprache vor den Zivilgerichten der Provinz Bozen zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.04.2014 - 2 AuslA 104/13
    18 Die nunmehr vom Beistand vorgelegte Entscheidung des EuGH vom 27.03.2014 (C-322/13) ist zwar nach diesen Entscheidungen ergangen, hat aber weder vom Tatsächlichen noch vom Rechtlichen erkennbar Relevanz für das vorliegenden Auslieferungsverfahren.
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2015 - 1 AK 16/11

    Unzulässigkeit der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen zur

    Zwar kann im Hinblick auf den völkerrechtlichen Grundsatz der Vertragsbindung ein solcher Vertrag nur in eng begrenztem Umfang verlieren - so etwa bei Vorliegen völkerrechtlich relevanter Willensmängel bei staats- und asylrechtlichen Fragen (vgl. OLG Düsseldorf JMBL 1990, 142; Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, a.a.O., § 33 IRG Rn. 7; offen gelassen: OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.04.2014, 2 Ausl A 104/13).
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