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   OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 20 W 248/12   

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https://dejure.org/2013,17203
OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 20 W 248/12 (https://dejure.org/2013,17203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.05.2013 - 20 W 248/12 (https://dejure.org/2013,17203)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 20 W 248/12 (https://dejure.org/2013,17203)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 1 S 2 EGBGB, Art 11 Abs 1 EGBGB, Art 13 Abs 1 EGBGB, Art 13 Abs 3 EGBGB, § 21 PStG
    Eheschließung eines Afghanen im Konsulat eines Drittstaats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eheschließung eines Afghanen im Konsulat eines Drittstaats

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    PStG § 21 Abs. 1, Nr. 4, PStG § 21 Abs. 3 Nr. 2, EGBGB Art. 13 Abs. 1, EGBGB Art. 11, EGBGB Art. 8 Abs. 1 S. 2
    Standesamt, Beurkundung, Beurkundung der Geburt, Geburtsurkunde, Geburtenregister, afghanische Staatsangehörige, Eheschließung, Eheschließung im Ausland, Formstatut, Unwirksamkeit der Eheschließung, Anforderungen des Ortsrechts, Ortsrecht, deutsche Staatsangehörige, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Wirksamkeit einer Eheschließung zwischen einem Deutschen mit weiterer afghanischer Staatsangehörigkeit und einer afghanischen Staatsangehörigen in einem afghanischen Generalkonsulat in einem Drittstaat.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 05.11.1997 - 20 W 231/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 20 W 248/12
    § 51 Abs. 1 Satz 2 PStG enthält insoweit nur eine Befreiung von den Gerichtskosten; bereits zum FGG war anerkannt, dass einer formell am Verfahren beteiligten Behörde im gerichtlichen Personenstandsverfahren trotz einer Tätigkeit im öffentlichen Interesse außergerichtliche Kosten eines anderen beteiligten auferlegt werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 1997 - StAZ 1998, 45 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 14.02.2018 - Au 6 K 17.1803

    Keine Gewährung länderübergreifender Umverteilung zu künftiger Ehefrau -

    Allenfalls bei beiderseitiger afghanische Staatsangehörigkeit wäre nach Art. 13 Abs. 1 EGBGB ihrem Personalstatut nach möglicherweise überhaupt afghanisches Recht auf sie anwendbar (OLG Frankfurt am Main, B.v. 2.5.2013 - 20 W 248/12 - juris Rn. 18).

    Daher kann ihre Eheschließung im Bundesgebiet wegen des Vorrangs des Ortsrechts für Rechtshandlungen im Inland nach Art. 13 Abs. 3 EGBGB nur in den hier vorgesehenen Formen (OLG Frankfurt am Main, B.v. 2.5.2013 - 20 W 248/12 - juris Rn. 19) und damit vor dem Standesbeamten stattfinden.

  • OLG Frankfurt, 09.11.2021 - 20 W 305/20

    Verweigerung einer Eintragung in das Geburtenregister aufgrund einer notariell

    Dies ist jedoch nicht zwingend (vgl. dazu etwa Senat, Beschluss vom 02.05.2013, 20 W 248/12 , zitiert nach juris).
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