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   OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 20 W 260/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28712
OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 20 W 260/12 (https://dejure.org/2013,28712)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.05.2013 - 20 W 260/12 (https://dejure.org/2013,28712)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 20 W 260/12 (https://dejure.org/2013,28712)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 606 Codice Civile, Art 554 Codice Civile, Art 475 Codice Civile, Art 470 Codice Civile, Art 459 Codice Civile
    Erteilung Fremdrechtserbschein nach italienischem Recht

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2369 Abs. 1; EGBGB § 25 Abs. 1
    Fremdrechtserbschein unter Anwendung italienischen Rechts ohne Hinweis auf Noterbrecht bei fehlender Herabsetzungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Erteilung eines Erbscheins nach italienischem Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Erteilung eines Erbscheins nach italienischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Erteilung eines Fremdrechtserbscheins kann ungeachtet möglicher Noterben bestehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Erteilung eines Fremdrechtserbscheins kann ungeachtet möglicher Noterben bestehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1582
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 26.10.1995 - 1Z BR 163/94

    Anwendung belgischen Erbrechts auf einen belgischen Staatsangehörigen nach dessen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 20 W 260/12
    Das Bayrische Oberste Landesgericht hat diese Frage zum vergleichbaren belgischen Recht in einem Beschluss vom 26.10.1995 (Az. 1Z BR 163/94, zitiert nach juris) offengelassen, da im dortigen Fall lediglich ein Erbschein beantragt worden war, der bereits nur den freien Teil des Nachlasses erfasst hatte.
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2013 - 20 W 260/12
    Das Gericht darf seine Ermittlungen erst abschließen, wenn von einer weiteren Beweisaufnahme ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BGHZ 40, 54 ff, 57; Weidlich in Palandt. a.a.O., § 2358 Rn. 2).
  • OLG Nürnberg, 03.12.2015 - 1 W 2197/15

    Nachlassspaltung durch unterschiedlich zur Anwendung kommende Erbrechtsstatute

    aa) Allerdings ist äußerst streitig, ob und in welcher Form ein Noterbenrecht vor Durchführung des Herabsetzungsverfahrens im Erbschein auszuweisen ist (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.5.2013, 20 W 260/12 - Rz. 36 ff. mit einer Zusammenstellung der hierzu vertretenen Ansichten zum vergleichbaren italienischen Recht).

    Selbst wenn solche Schenkungen erfolgt sein sollten und deren Einbeziehung bei der Berechnung der Höhe des vom Noterben zu beanspruchenden Nachlass dazu führen könnte, dass sein Anteil über der im Erbschein ausgewiesenen Quote von zwei Dritteln - bezogen auf den tatsächlichen Nachlass - liegt (dazu Süß, a. a. O., Rn. 411), muss sich diese - nur abstrakte - Möglichkeit im Erbschein nicht niederschlagen, solange sich der Noterbberechtigte trotz Hinweis des Gerichts über die Geltendmachung einer Herabsetzungsklage nicht erklärt bzw. deren Einreichung nicht nachgewiesen hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.5.2013, a. a. O., Rz. 43, m. w. N.).

  • AG Hameln, 14.11.2022 - 18 VI 199/21

    Erbschein; Testierunfähigkeit; Umfang der Amtsermittlungspflicht (§ 26 FamFG);

    Maßgeblich ist dabei, ob der Sachverhalt Anhaltspunkte für (weitere) sachdienliche und erfolgversprechende Ermittlungen liefert (vgl. BGH, NJW 2010, 1351 [BGH 17.02.2010 - XII ZB 68/09] Rn. 28; OLG Frankfurt, BeckRS 2013, 18448; BayObLG FamRZ 1976, 234, 240; Ulrici in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 26 Rn. 12 m.w.N.).
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