Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,56988
OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/17 (https://dejure.org/2016,56988)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.05.2016 - 17 U 4/17 (https://dejure.org/2016,56988)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Mai 2016 - 17 U 4/17 (https://dejure.org/2016,56988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,56988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerrufsbelehrung Darlehensvertrag: Kein Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot bei Abweichungen zugunsten des Darlehensnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 355
    Anforderungen an die Gestaltung der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1 ; BGB § 355 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Gestaltung der Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/17
    Die Verlängerung der Frist durch das Hinausschieben des Beginns der Widerrufsfrist entspricht dem Interesse des Verbrauchers (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 17, juris).

    Dass die Verlängerung der Widerrufsfrist und die Belehrung über diese in einem Akt zusammenfallen, berührt die Ordnungsgemäßheit der Belehrung nicht (BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Frankfurt, 30.01.2012 - 19 W 4/12

    Beginn der Widerrufsfrist gem. § 355 Abs. 2 Satz 3 BGB a. F. (heute: § 355 Abs. 3

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/17
    Ein solches Missverständnis ist in einem Fall wie dem vorliegenden jedoch ausgeschlossen (OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2015 - 3 U 89/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2015 - I-17 U 125/14, 17 U 125/14 -, Rn. 5, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 19 W 4/12 -, Rn. 3, juris).

    Hat aber der Verbraucher eine Vertragserklärung bereits abgegeben oder gibt es sie zumindest zeitgleich mit der Belehrung ab, bezieht sich die Belehrung auf eine konkrete Vertragserklärung des Verbrauchers (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 19 W 4/12 -, Rn. 3, juris).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/17
    Dies habe der Bundesgerichtshof bereits in seinen Entscheidungen vom 10.03.2009 (Az. XI ZR 33/08) und 15.02.2011 (Az. XI ZR 148/10), die eine vergleichbare Widerrufsbelehrung beträfen, festgestellt.

    Soweit die Kläger mit der Berufung erneut auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10.03.2009 (Az. XI ZR 33/08) Bezug nehmen und geltend machen, der Bundesgerichtshof habe klargestellt, dass eine vergleichbare Widerrufsbelehrung nicht dem Deutlichkeitsgebot entspreche, weil der Hinweis auf den Fristbeginn missverständlich sei, verkennen sie, dass jener Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt.

  • OLG Frankfurt, 13.05.2015 - 23 U 204/14

    Schutzwirkung von § 14 Abs. 1 BGB-InfoV trotz geringer Abweichung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/17
    Dass sich die Belehrung am Ende der Darlehensverträge befindet und gesondert zu unterschreiben war, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Verbraucher die Belehrung tatsächlich zur Kenntnis nimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 17 U 139/15 -, Rn. 41, juris), zumal die Schriftgröße nicht hinter den übrigen Passagen des Vertrages zurückbleibt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 23 U 204/14 -, Rn. 32, juris).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/17
    Die Belehrung muss sich daher innerhalb einer einheitlichen Vertragsurkunde aus dem übrigen Vertragstext drucktechnisch deutlich herausheben (BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - XI ZR 156/08 -, Rn. 24, juris).
  • OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 17 U 139/15

    Widerrufsrecht bei Darlehensvertrag - Belehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/17
    Dass sich die Belehrung am Ende der Darlehensverträge befindet und gesondert zu unterschreiben war, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Verbraucher die Belehrung tatsächlich zur Kenntnis nimmt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Dezember 2015 - 17 U 139/15 -, Rn. 41, juris), zumal die Schriftgröße nicht hinter den übrigen Passagen des Vertrages zurückbleibt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 23 U 204/14 -, Rn. 32, juris).
  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10

    Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/17
    Dies habe der Bundesgerichtshof bereits in seinen Entscheidungen vom 10.03.2009 (Az. XI ZR 33/08) und 15.02.2011 (Az. XI ZR 148/10), die eine vergleichbare Widerrufsbelehrung beträfen, festgestellt.
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/17
    Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich bei derartigen Feststellungsklagen der Streitwert nach den Zins- und Tilgungsleistungen, die der widerrufende Darlehensnehmer im Fall der Wirksamkeit des Widerrufs zurückverlangen kann (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 XI ZR 366/15 Rn. 6 ff., juris; BGH, Beschluss vom 04. März 2016 - XI ZR 39/15 -, Rn. 2, juris).
  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 171/14

    Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/17
    Auch wenn die Belehrung innerhalb des Vertragstextes nicht der einzig schwarz umrahmte und mit fett gedruckten Zwischenüberschriften versehene Bestandteil ist, wird sie ein verständiger Verbraucher aufgrund ihrer hervorgehobenen Lage und Gestaltung nicht überlesen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 2015 - IV ZR 171/14 -, Rn. 12, juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2015 - 17 U 125/14

    Anspruch des Darlehensnehmers auf Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.05.2016 - 17 U 4/17
    Ein solches Missverständnis ist in einem Fall wie dem vorliegenden jedoch ausgeschlossen (OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2015 - 3 U 89/15; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. Februar 2015 - I-17 U 125/14, 17 U 125/14 -, Rn. 5, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Januar 2012 - 19 W 4/12 -, Rn. 3, juris).
  • BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13

    Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine

  • OLG Frankfurt, 25.01.2016 - 19 U 160/15

    Darlehen: Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nach § 355 II 1 BGB a.F.

  • BGH, 04.03.2016 - XI ZR 39/15

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Beendigung eines

  • OLG Köln, 22.12.2016 - 3 U 89/15

    Auftragnehmer muss nachweisen, dass er rechtzeitig fertig wird!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht