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   OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 3 W 34/09   

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https://dejure.org/2009,4365
OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 3 W 34/09 (https://dejure.org/2009,4365)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.06.2009 - 3 W 34/09 (https://dejure.org/2009,4365)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juni 2009 - 3 W 34/09 (https://dejure.org/2009,4365)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 49
    Streitwert einer Klage auf Erstellung einer Wohngeldabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Klage auf Erstellung einer Wohngeldabrechnung: Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert einer Klage auf Erstellung einer Wohngeldabrechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage auf Erstellung einer Jahresabrechnung: Streitwert? (IMR 2009, 367)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1154 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 72
  • NZM 2010, 586
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 02.02.2007 - 16 Wx 256/06

    Geschäftswert bei Anfechtung der Jahresabrechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 3 W 34/09
    Eine Multiplikation des Interesses bis zum fünffachen ist von dieser Vorschrift weder geboten noch auch nur erlaubt (a. A. vor Inkrafttreten des § 49a GKG OLG Köln NJW 2007, 1759).

    Hier wird lediglich eine Höchstgrenze festgelegt, eine Multiplikation des Interessewerts aber weder erfordert noch auch nur erlaubt (a.A. vor Inkrafttreten des § 49a GKG OLG Köln NJW 2007, 1759).

  • LG Koblenz, 23.12.2013 - 2 T 696/13

    Streitwert der Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung?

    Insoweit ist die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 2.6.2009 - 3 W 34/09 - (NJW-RR 2010, 72) widersprüchlich.

    Nicht relevant ist dabei, welche Kosten einem Dritten im Falle der Ersatzvornahme entstehen würden, sondern welche Kosten konkret bei der Beklagten bestehen (nicht zu folgen ist daher: Monschau in: Schneider - Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., 2011, Rn. 6343, Bezug nehmend auf: Ott IMR 2009, 367; Drasdo, NJW-Speziel 2009, 753).

  • LG Köln, 14.02.2019 - 29 T 17/19
    Das klägerische Interesse an der Erstellung einer Jahresabrechnung ist auf 3.000 EUR zu schätzen, soweit - wie im vorliegenden Fall - keine besonderen Anhaltspunkte eine abweichende Bemessung nahelegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2009 - Az. 3 W 34/09 -, Rn. 5, juris).
  • LG Köln, 14.02.2019 - 27 T 17/19
    Das klägerische Interesse an der Erstellung einer Jahresabrechnung ist auf 3.000 EUR zu schätzen, soweit - wie im vorliegenden Fall - keine besonderen Anhaltspunkte eine abweichende Bemessung nahelegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2009 - Az. 3 W 34/09 -, Rn. 5, juris).
  • AG Bonn, 19.10.2012 - 27 C 127/12

    Jahresabrechnung: Zahlungsanspruch steht der Gemeinschaft zu!

    Für den Antrag auf Erstellung der Jahresabrechnung beträgt der Streitwert in der Regel 3.000,00 EUR (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2009, Az: 3 W 34/09, Fundstelle juris).
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