Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 3 W 34/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 49a Abs 1 GKG, § 49a Abs 2 GKG, § 28 Abs 3 WoEigG
Wohnungseigentumsverfahren: Kostenstreitwert einer Klage auf Erstellung einer Wohngeldabrechnung - Judicialis
GKG § 49
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 49
Streitwert einer Klage auf Erstellung einer Wohngeldabrechnung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Klage auf Erstellung einer Wohngeldabrechnung: Streitwert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert einer Klage auf Erstellung einer Wohngeldabrechnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Klage auf Erstellung einer Jahresabrechnung: Streitwert? (IMR 2009, 367)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.05.2009 - 9 S 20/08
- OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 3 W 34/09
Papierfundstellen
- NJW 2010, 1154 (Ls.)
- NJW-RR 2010, 72
- NZM 2010, 586
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 02.02.2007 - 16 Wx 256/06
Geschäftswert bei Anfechtung der Jahresabrechnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 3 W 34/09
Eine Multiplikation des Interesses bis zum fünffachen ist von dieser Vorschrift weder geboten noch auch nur erlaubt (a. A. vor Inkrafttreten des § 49a GKG OLG Köln NJW 2007, 1759).Hier wird lediglich eine Höchstgrenze festgelegt, eine Multiplikation des Interessewerts aber weder erfordert noch auch nur erlaubt (a.A. vor Inkrafttreten des § 49a GKG OLG Köln NJW 2007, 1759).
- LG Koblenz, 23.12.2013 - 2 T 696/13
Streitwert der Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung?
Insoweit ist die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 2.6.2009 - 3 W 34/09 - (NJW-RR 2010, 72) widersprüchlich.Nicht relevant ist dabei, welche Kosten einem Dritten im Falle der Ersatzvornahme entstehen würden, sondern welche Kosten konkret bei der Beklagten bestehen (nicht zu folgen ist daher: Monschau in: Schneider - Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., 2011, Rn. 6343, Bezug nehmend auf: Ott IMR 2009, 367; Drasdo, NJW-Speziel 2009, 753).
- LG Köln, 14.02.2019 - 29 T 17/19 Das klägerische Interesse an der Erstellung einer Jahresabrechnung ist auf 3.000 EUR zu schätzen, soweit - wie im vorliegenden Fall - keine besonderen Anhaltspunkte eine abweichende Bemessung nahelegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2009 - Az. 3 W 34/09 -, Rn. 5, juris).
- LG Köln, 14.02.2019 - 27 T 17/19 Das klägerische Interesse an der Erstellung einer Jahresabrechnung ist auf 3.000 EUR zu schätzen, soweit - wie im vorliegenden Fall - keine besonderen Anhaltspunkte eine abweichende Bemessung nahelegen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2009 - Az. 3 W 34/09 -, Rn. 5, juris).
- AG Bonn, 19.10.2012 - 27 C 127/12
Jahresabrechnung: Zahlungsanspruch steht der Gemeinschaft zu!
Für den Antrag auf Erstellung der Jahresabrechnung beträgt der Streitwert in der Regel 3.000,00 EUR (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.06.2009, Az: 3 W 34/09, Fundstelle juris).