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   OLG Frankfurt, 02.06.2020 - 10 U 49/19   

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https://dejure.org/2020,25082
OLG Frankfurt, 02.06.2020 - 10 U 49/19 (https://dejure.org/2020,25082)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.06.2020 - 10 U 49/19 (https://dejure.org/2020,25082)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juni 2020 - 10 U 49/19 (https://dejure.org/2020,25082)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1417
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99

    Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2020 - 10 U 49/19
    So wie bei einem Verstoß gegen das Halteverbot auf Autobahnen (vgl. § 18 Abs. 8 StVO n.F.) oder gegen die Beleuchtungspflicht (vgl. § 17 Abs. 1 StVO n.F.), spricht bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn der Anschein dafür, dass die unterlassene Sicherungsmaßnahme für den Zusammenstoß ursächlich war (vgl. BGH NJW 1971, 431; BGH NJW 2001, 149; König/Dauer, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 15 StVO Rn. 9; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, § 15 StVO Rn. 9).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2020 - 10 U 49/19
    Auch auf Autobahnen muss der Kraftfahrer tags und nachts mit plötzlichen Hindernissen, wie mit ungesichert liegen gebliebenen Fahrzeugen, rechnen (vgl. BGH in NJW-RR 1987, 1235; König/Dauer, § 3 StVO Rn. 27; Burmann/Heß/Hühnermann/ Jahnke, § 3 StVO Rn. 4 ff.).
  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 116/69

    Pflichten des Kraftfahrers bei Liegenbleiben auf der Autobahn unter teilweise

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2020 - 10 U 49/19
    So wie bei einem Verstoß gegen das Halteverbot auf Autobahnen (vgl. § 18 Abs. 8 StVO n.F.) oder gegen die Beleuchtungspflicht (vgl. § 17 Abs. 1 StVO n.F.), spricht bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn der Anschein dafür, dass die unterlassene Sicherungsmaßnahme für den Zusammenstoß ursächlich war (vgl. BGH NJW 1971, 431; BGH NJW 2001, 149; König/Dauer, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 15 StVO Rn. 9; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, § 15 StVO Rn. 9).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.2020 - 1 U 108/19

    Bemessung der Haftungsanteile mehrerer Verkehrsteilnehmer an Verkehrsunfall auf

    Derjenige trägt den größeren Verantwortungsbereich und damit als Schädiger auch den größeren Haftungsanteil, dessen Verhalten den Eintritt des Schadens in höherem Maße wahrscheinlich gemacht hat (vgl. Burmann, in: Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Kommentar zum Straßenverkehrsrecht, 26. Auflage 2020, § 17 StVG Rn. 17 mwN; OLG Frankfurt/M., Urt. v. 02.06.2020, Az. 10 U 49/19, BeckRS 2020, 21949, Rn. 33).
  • LG Lübeck, 26.04.2021 - 10 O 51/18

    Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch aufgrund eines Verkehrsunfalls:

    Zu einer noch strengeren Haftungsquote von 25 % zu 75 % zulasten des Fahrers eines infolge eines Fahrfehlers liegengebliebenen Fahrzeugs, der nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügte und keine Sicherungsmaßnahmen gemäß § 15 StVO ergriffen hatte, so dass ein weiteres Fahrzeug unter Verstoß gegen das Sichtfahrgebot auf dieses auffuhr, gelangte das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 2. Juni 2020 (10 U 49/19).
  • OLG Köln, 02.08.2023 - 22 U 164/21

    Erbringung eines Entlastungsbeweises hinsichtlich des Führens eines Fahrzeugs und

    Insgesamt erachtet der Senat eine Quote von 30% (Kläger) zu 70 % (Beklagtenseite insgesamt) als angemessen (vgl. den ähnlich gelagerten Fall OLG Frankfurt, Urteil vom 02.06.2020 - 10 U 49/19, NJW-RR 2020, 1417).
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