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   OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 6 U 205/20   

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https://dejure.org/2022,15007
OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 6 U 205/20 (https://dejure.org/2022,15007)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.06.2022 - 6 U 205/20 (https://dejure.org/2022,15007)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juni 2022 - 6 U 205/20 (https://dejure.org/2022,15007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 4 Nr 3a UWG
    Unlautere Nachahmung von Stoffklammern zur Herstellung von Nähartikeln (Magic Clips)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 3 UWG ; § 4 Nr 3a UWG
    Unlautere Nachahmung von Stoffklammern zur Herstellung von Nähartikeln (Magic Clips)

  • rechtsportal.de

    § 3 UWG ; § 4 Nr 3a UWG
    Unlautere Nachahmung von Stoffklammern zur Herstellung von Nähartikeln (Magic Clips)

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Unlautere Nachahmung von Stoffklammern zur Herstellung von Nähartikeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2022, 545
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 6 U 205/20
    Bei der Eignung einer eigenen Herkunftskennzeichnung zur Unterscheidung ist maßgebend, ob der Verkehr eher auf die technisch-konstruktiven Merkmale oder die äußere Gestaltungsform des Erzeugnisses als auch die Kennzeichnung achtet (BGH GRUR 1999, 751, 753 - Güllepumpen; BGH GRUR 2000, 521, 524 - Modulgerüst I; BGH GRUR 2001, 443, 445 - Vienetta).

    Hinzu kommt, dass in den Fällen, zu denen der Streitfall gehört, der identischen Übernahme der wesentlichen Gestaltungsmerkmale die unterschiedliche Herkunftsbezeichnung regelmäßig nicht aus der Herkunftstäuschung herausführt (BGH, GRUR 2001, 443 - Vienetta).

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96

    Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 6 U 205/20
    Bei der Eignung einer eigenen Herkunftskennzeichnung zur Unterscheidung ist maßgebend, ob der Verkehr eher auf die technisch-konstruktiven Merkmale oder die äußere Gestaltungsform des Erzeugnisses als auch die Kennzeichnung achtet (BGH GRUR 1999, 751, 753 - Güllepumpen; BGH GRUR 2000, 521, 524 - Modulgerüst I; BGH GRUR 2001, 443, 445 - Vienetta).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13

    Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 6 U 205/20
    Handelt es sich dagegen nicht um technisch notwendige Merkmale, sondern nur um solche, die zwar technisch bedingt, aber frei austauschbar sind, ohne dass damit Qualitätseinbußen verbunden sind, können sie eine wettbewerbliche Eigenart (mit)begründen, sofern der Verkehr wegen dieser Merkmale auf die Herkunft der Erzeugnisse aus einem bestimmten Unternehmen Wert legt oder mit ihnen gewisse Qualitätserwartungen verbindet (BGH GRUR 2015, 909 Rn 18 und 24 - Exzenterzähne).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 6 U 205/20
    Bei der Eignung einer eigenen Herkunftskennzeichnung zur Unterscheidung ist maßgebend, ob der Verkehr eher auf die technisch-konstruktiven Merkmale oder die äußere Gestaltungsform des Erzeugnisses als auch die Kennzeichnung achtet (BGH GRUR 1999, 751, 753 - Güllepumpen; BGH GRUR 2000, 521, 524 - Modulgerüst I; BGH GRUR 2001, 443, 445 - Vienetta).
  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 6 U 205/20
    Angesichts der Tatsache, dass das klägerische Erzeugnis wettbewerblich eigenartig und der Nachahmungstatbestand in evidenter Weise erfüllt ist, sind die Anforderungen an eine vermeidbare Herkunftstäuschung gering und damit vorliegend im Rahmen einer Gesamtwürdigung (Wechselwirkung) erfüllt (BGH GRUR 2001, 251 - Messerkennzeichnung).
  • BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15

    Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 6 U 205/20
    Technisch notwendige Gestaltungsmerkmale - also Merkmale, die bei gleichartigen Erzeugnissen aus technischen Gründen zwingend verwendet werden müssen - können allerdings aus Rechtsgründen keine wettbewerbliche Eigenart begründen (OLG Frankfurt am Main LMuR 2019, 154Rn 19 - Collagen-Lift-Drink; BGH GRUR 2017, 734 - Bodendübel).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 6 U 205/20
    Es genügt, dass der angesprochene Verkehr aufgrund der Ausgestaltung oder der Merkmale des Erzeugnisses die Vorstellung hat, es könne wohl nur von einem bestimmten Anbieter oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen stammen (BGH WRP 2007, 1455, 1457 Rn 23 - Gartenliege).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 6 U 205/20
    Die Bekanntheit kann sich aus entsprechenden Werbeanstrengungen, der Dauer der Marktpräsenz, den Absatzzahlen und den Marktanteil ergeben (BGH GRUR 2007, 339 Rn 32 - Stufenleitern).
  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11

    Regalsystem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.06.2022 - 6 U 205/20
    Die wettbewerbliche Eigenart eines Erzeugnisses kann sich auch aus seinen technischen Merkmalen ergeben (BGH, Urteil vom 24.1.2013 - I ZR 136/11 - Regalsystem, Rn 19, juris).
  • LG Hamburg, 08.09.2022 - 403 HKO 60/22

    Wettbewerbliche Eigenart des Produkts "Weihnachtsliköre"

    Dieser kann durch Gestaltungsmerkmale bestimmt oder mitbestimmt werden, die für sich genommen nicht herkunftsweisend sind (BGH, GRUR 2013, 951, juris-Rn. 19 - Regalsystem; OLG Frankfurt, WRP 2022, 1021, juris-Rn. 16).
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