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   OLG Frankfurt, 02.07.1992 - 20 W 207/92   

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https://dejure.org/1992,7229
OLG Frankfurt, 02.07.1992 - 20 W 207/92 (https://dejure.org/1992,7229)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.07.1992 - 20 W 207/92 (https://dejure.org/1992,7229)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juli 1992 - 20 W 207/92 (https://dejure.org/1992,7229)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehename des Angenommenen; Nachträgliche Ergänzung eines Antrags; Geburtsname; Unabänderlichkeit des Adoptionsdekrets; Änderung des Ehenamens; Adoptionsbeschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1757 Abs. 3, § 1749 Abs. 2; FGG § 56e S. 3

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 20.11.2020 - 7 UF 142/20

    Erwachsenenadoption; Änderung des Geburtsnamens; Ehename; Anfechtbarkeit des

    Zum anderen werden klarstellende Ergänzungen eines Adoptionsbeschlusses, mit denen Zweifel im Hinblick auf den nach der Annahme geltenden Namen beseitigt und Unklarheiten im Rahmen des Personenstandsverfahrens ausgeräumt werden sollen, grundsätzlich als zulässig angesehen, ebenso wie die Beantragung einer solchen klarstellenden Entscheidung mit einer Beschwerde (OLG Zweibrücken, StAZ 2012, 54; OLG Frankfurt StAZ 1992, 378; ebenso Weber, a.a.O., § 197 Rn. 25; Maurer, in Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl., § 197 Rn. 93).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 11 Wx 140/05

    Vornamenseintrag im Geburtenbuch: "Anderson" für einen Knaben

    Die Gefahr der Verwechslung mit dem wirklichen Familiennamen haben bereits das Bayerische Oberste Landesgericht und die Oberlandesgerichte Celle und Hamburg nur gesehen für die Verwendung offensichtlicher Familiennamen, was zur Beurteilung der Namen "Wannek", "Adermann", "Timpe" und "Lafayette" als mögliche Vornamen führte (BayObLG StAZ 1992, 72; StAZ 1991, 313; OLG Hamburg StAZ 1980, 193; OLG Celle StAZ 1992, 378).
  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 14 UF 148/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Führung des Namens des Annehmenden durch

    Für den Fall, dass in den amtsgerichtlichen Entscheidungen beispielsweise der Hinweis fehlt, dass der bisherige Ehename unverändert fortgeführt wird, oder wenn eine bereits vor Wirksamkeit des Annahmebeschlusses beantragte Namensänderung unberücksichtigt geblieben ist, dürfte darüber hinaus eine Ergänzung eines Beschlusses über die Annahme als Kind zulässig sein (vgl. dazu: (OLG Frankfurt, StAZ 1992, 378; Engler in: Staudinger, Neubearbeitung 2007, § 1757 Rn. 32; Mauer a.a.O. Rn. 27 m.W.N. und in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage § 1757 Rn. 38; Engelhardt a.a.O. Rn. 26).
  • OLG Zweibrücken, 21.03.2011 - 6 UF 31/11

    Adoptionsverfahren: Nachträgliche klarstellende Ergänzung eines

    Sie kann mithin auch im Wege der Beschwerde geltend gemacht werden (vgl. BayObLGZ 1978, 372, 377; OLG Frankfurt, StAZ 1992, 378; Keidel/Engelhardt aaO Rdnr. 26; Staudinger/Frank (2007), § 1757, Rdnr. 32).
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