Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 02.07.2004 - 24 U 205/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Notare Bayern , S. 44
BGB §§ 133, 434, 435
Nichtbestehen des Grundstücks im Grundbuch als Rechtsmangel - openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 BGB, § 434 BGB, § 435 BGB
Falsa demonstratio bei beurkundungsbedürftigem Rechtsgeschäft; Rechtsmangel eines Grundstücks
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 133, 434, 435
Nichtbestehen des Grundstücks im Grundbuch als Rechtsmangel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Andeutungstheorie bei der falsa demonstratio non nocet; Fals demonstratio bei beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäften; Rechtsmangel eines Grundstückes als Gegenstand eines Kaufvertrages bei fehlendem grundbuchmäßigen Bestehen des Grundstückes; Folgen der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; BGB § 434; BGB § 435
Zum Grundsatz "falsa demonstratio non nocet" und zum Rechtsmangel eines Kaufgegenstandes bei "falscher" Grundbucheintragung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechtsmangel bei Nichtbestehen des Grundstücks im Grundbuch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 05.08.2003 - 10 O 2/03
- OLG Frankfurt, 02.07.2004 - 24 U 205/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99
Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2004 - 24 U 205/03
§ 477 BGB a. F. regelte mit der Bestimmung einer Jahresfrist nur den Bereich der Sachmängelgewährleistung; für die Rechtsmängelgewährleistung bleibt blieb es bei den allgemeinen Regelungen (BGH NJW 2001, 2875). - BGH, 23.03.1979 - V ZR 24/77
Formzwang und unschädliche Falschbezeichnung
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2004 - 24 U 205/03
Haben die Parteien den Vertragsgegenstand versehentlich falsch bezeichnet, sich unter diesem Gegenstand übereinstimmend etwas anderes vorgestellt, so gilt auch im Bereich beurkundungsbedürftiger Rechtsgeschäfte nicht das objektiv Erklärte, sondern das wirklich Gewollte, soweit das wirklich Gewollte im beurkundeten Vertrag wenigstens andeutungsweise zum Ausdruck gekommen ist und der Kaufgegenstand nach dem Inhalt des beurkundeten Vertrages zuverlässig zu identifizieren ist (zu diesem Aspekt vgl. BGHZ 74, 116; weitergehend OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2002, 37). - OLG Karlsruhe, 25.09.2001 - 3A U 1/01
Grundstückskauf - irrtümlichen Falschbezeichnung des Kaufgegenstandes - Geltung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2004 - 24 U 205/03
Haben die Parteien den Vertragsgegenstand versehentlich falsch bezeichnet, sich unter diesem Gegenstand übereinstimmend etwas anderes vorgestellt, so gilt auch im Bereich beurkundungsbedürftiger Rechtsgeschäfte nicht das objektiv Erklärte, sondern das wirklich Gewollte, soweit das wirklich Gewollte im beurkundeten Vertrag wenigstens andeutungsweise zum Ausdruck gekommen ist und der Kaufgegenstand nach dem Inhalt des beurkundeten Vertrages zuverlässig zu identifizieren ist (zu diesem Aspekt vgl. BGHZ 74, 116; weitergehend OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2002, 37).
- OLG Naumburg, 23.08.2005 - 11 U 31/05
Unschädliche Falschbezeichnung in notarieller Urkunde, wenn Einigkeit über den …
Das wirklich Gewollte hat Vorrang vor der Falschbezeichnung (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Dezember 1993, 9 U 96/93 = NJW-RR 1995, 784-785; OLG Frankfurt, Urteil vom 2. Juli 2004, 24 H 105/03 [richtig: 24 U 205/03 - d. Red.] = OLGR 2004, 318-320). - OLG München, 04.10.2006 - 32 Wx 144/06
Grundbucheintragung bei unvollständiger Bezeichnung des Gegenstands der …
Die Rechtsprechung hat dies sowohl für das schuldrechtliche beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäft (vgl. BGH NJW 1983, 1610 und OLG Frankfurt MittBayNot 2005, 40) wie auch für das dingliche Rechtsgeschäft der Auflassung (vgl. BGH NJW 2002, 1038/1039) bejaht.