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   OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13   

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https://dejure.org/2013,32799
OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13 (https://dejure.org/2013,32799)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.07.2013 - 6 WF 104/13 (https://dejure.org/2013,32799)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 6 WF 104/13 (https://dejure.org/2013,32799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 59 FamFG
    Beschwerdeberechtigung im familienrechtlichen Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beschwerdebefugnis im familiengerichtlichen Verfahren; Beschwerdebefugnis bei Beeinträchtigung wirtschaftlicher oder sonstiger Belange; Zulässigkeit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung der Bestellung eines Ergänzungspflegers

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 59
    Ergänzungspfleger; Beschwerdeberechtigung; Staatsanwaltschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59
    Anforderungen an die Beschwerdebefugnis im familiengerichtlichen Verfahren; Beschwerdebefugnis bei Beeinträchtigung wirtschaftlicher oder sonstiger Belange; Zulässigkeit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung der Bestellung eines Ergänzungspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 678
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 26.03.2013 - 13 UF 81/12

    Anhörung der Kindeseltern und des Kindes vor Bestellung eines Ergänzungspflegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13
    Anders als im Fall der Entscheidung über ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO tritt der Sorgerechtsentzug nicht kraft Gesetzes ein, sondern durch gerichtliche Entscheidung (OLG Hamburg, Beschluss vom 26.03.2013, Az.: 13 UF 81/12, Rn 20, zitiert nach juris).

    Dabei wird im vorliegenden Fall angesichts des Alters der Kinder davon ausgegangen, dass sie keinesfalls selbst die Entscheidung treffen können (zur Zulässigkeit einer generalisierten Betrachtungsweise anhand des Alters der Kinder siehe Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 26.03.2013, Az.: 13 UF 81/12, Rn 22, zitiert nach juris).

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 2/07

    Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zur Wahrnehmung der Rechte eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13
    Selbst bei "typischen" Interessenkollisionen liegt es im Rahmen tatrichterlicher Verantwortung, nach Abwägung aller Umstände zu entscheiden, ob eine vorbeugende Pflegschaftsanordnung geboten oder ein Zuwarten ratsam erscheint, wobei sich letzteres anbietet, wenn aufgrund der Einzelumstände kein Anlass zu der Annahme besteht, dass der Vertreter die Belange des Kindes nicht in gebotenem Maße wahrt und fördert (BGH, Beschluss vom 05.03.2008, Az.: XII ZB 2/07, FamRZ 2008, 1156, Rn 16, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12

    Ergänzungspflegschaft für ein minderjähriges Kind: Bestellungsbedürfnis bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13
    Ein erheblicher Interessengegensatz ist dabei gegeben, wenn das eine Interesse nur auf Kosten des anderen Interesses durchgesetzt werden kann und die Gefahr besteht, dass die sorgeberechtigten Eltern das Kindesinteresse nicht genügend berücksichtigen können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2012, Az.: 2 WF 42/12, FamRZ 2013, 45 (Leitsatz), NJW-RR 2012, 839, Rn 26, zitiert nach juris; Beschluss vom 27.03.2003, Az. 16 UF 25/03, FamRZ 2004, 51, Rn 9 zitiert nach juris).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 489/11

    Kindschaftsverfahren: Vertretung des minderjährigen Kindes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13
    Da es sich bei der Entziehung der Vertretungsbefugnis um einen Eingriff in das Elternrecht handelt, ist zudem das Vorliegen eines erheblichen Interessengegensatzes zwischen Eltern und Kind nicht ausreichend, sondern darüber hinaus der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BGH, Beschluss vom 18.01.2012, Az.: XII ZB 489/11, FamRZ 2012, 436, Rn 7 zitiert nach juris, Hanseatisches OLG Hamburg, a.a.O., Rn 20, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 16 UF 25/03

    Ergänzungspflegerbestellung für ein Kind: Entscheidung über die Ausübung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13
    Ein erheblicher Interessengegensatz ist dabei gegeben, wenn das eine Interesse nur auf Kosten des anderen Interesses durchgesetzt werden kann und die Gefahr besteht, dass die sorgeberechtigten Eltern das Kindesinteresse nicht genügend berücksichtigen können (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.03.2012, Az.: 2 WF 42/12, FamRZ 2013, 45 (Leitsatz), NJW-RR 2012, 839, Rn 26, zitiert nach juris; Beschluss vom 27.03.2003, Az. 16 UF 25/03, FamRZ 2004, 51, Rn 9 zitiert nach juris).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 326/10

    Beschwerdebefugnis des Klägers eines Rechtsstreits hinsichtlich der Ablehnung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13
    Ein solches rechtlich schutzwürdiges Interesse muss sich nicht aus normiertem einfach- oder verfassungsrechtlichen Vorschriften ergeben, sondern kann auch auf geltenden Rechtsgrundsätzen wie z.B. dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes basieren (siehe BGH, Beschluss vom 19.01.2011, Az.: XII ZB 326/10, FamRZ 2011, 465, Rn 11, zitiert nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 14.06.1999 - 3 W 132/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13
    Dies wurde in der Rechtsprechung auf § 57 Abs. 1 Nr. 3 FGG (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.06.1999, Az.: 3 W 132/99, FamRZ 2000, 243, Rn 8 zitiert nach juris) oder - ohne Begründung - auf § 20 FamFG gestützt (Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.08.2005, Az.: 14 UF 64/05, OLGR Naumburg 2006, 392, Rn 2 zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 25.08.2005 - 14 UF 64/05

    Aussage eines minderjährigen Kindes als Zeuge gegen seine Mutter: Zustimmung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13
    Dies wurde in der Rechtsprechung auf § 57 Abs. 1 Nr. 3 FGG (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.06.1999, Az.: 3 W 132/99, FamRZ 2000, 243, Rn 8 zitiert nach juris) oder - ohne Begründung - auf § 20 FamFG gestützt (Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.08.2005, Az.: 14 UF 64/05, OLGR Naumburg 2006, 392, Rn 2 zitiert nach juris).
  • BGH, 18.04.2012 - XII ZB 623/11

    Ablehnung der Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft: Beschwerdeberechtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13
    (BGH, Beschluss vom 18.04.2012, Az.: XII ZB 623/11, FamRZ 2012, 292, Rn 8, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.11.2011 - XII ZB 293/11

    Familiengerichtliches Verfahren auf Genehmigung einer Erbausschlagung durch ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13
    (BGH, Beschluss vom 18.04.2012, Az.: XII ZB 623/11, FamRZ 2012, 292, Rn 8, zitiert nach juris).
  • BGH, 08.10.2014 - XII ZB 406/13

    Verfahren über die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft:

    Das Beschwerdegericht hat eine Beschwerdebefugnis der Staatsanwaltschaft verneint und zur Begründung seiner in FamRZ 2014, 678 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen folgendes ausgeführt:.

    Aus dieser Vorschrift lässt sich schließen, dass eine Behörde nur dann zur Wahrung des von ihr vertretenen öffentlichen Interesses eine Beschwerdeberechtigung zustehen soll, wenn ihr eine solche spezialgesetzlich eingeräumt ist (vgl. Fischer NZFam 2014, 46).

  • OLG Hamm, 28.10.2015 - 13 WF 185/15

    Zulässigkeit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung der

    Denn § 59 Abs. 3 FamFG wäre entbehrlich, wenn eine Beeinträchtigung der übertragenen öffentlichen Aufgaben für die Beschwerdeberechtigung ausreichen würde (und BGH Beschluss vom 08.10.2014 - XII ZB 406/13 -, juris, Rn. 15 a.E. unter Verweis auf Fischer NZFam 2014, 46).

    Insbesondere hat der BGH nicht die Ausführungen des OLG Frankfurt (Beschluss vom 02.07.2013 - 6 WF 104/13 - juris, Rn. 11 = vorgehende Entscheidung zu BGH Beschluss vom 08.10.2014 - XII ZB 406/13-, juris) übernommen, dass rechtlich geschützt das Interesse an der Bestimmung eines Entscheidungsträgers für das Kind sei, der allein im Interesse des Kindes handelt.

  • OLG Frankfurt, 12.12.2017 - 7 UF 64/17

    Voraussetzungen für teilweise Entziehung der elterlichen Sorge (hier:

    Ein erheblicher Interessengegensatz ist gegeben, wenn das eine Interesse nur auf Kosten des anderen Interesses durchgesetzt werden kann und die Gefahr besteht, dass die sorgeberechtigten Eltern das Kindesinteresse nicht genügend berücksichtigen werden (OLG Frankfurt am Main, 6. Familiensenat, FamRZ 2014, 678, juris Rdn. 11 m. w. Nachw.).
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