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   OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10   

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https://dejure.org/2011,5404
OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10 (https://dejure.org/2011,5404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.08.2011 - 20 W 533/10 (https://dejure.org/2011,5404)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. August 2011 - 20 W 533/10 (https://dejure.org/2011,5404)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    HGB § 18 Abs. 2
    Zulässigkeit des Namenszusatzes "Europäischer Fachverband" bei Vereinsnamen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch Führung des Zusatzes "Europäischer Fachverband für..." im Vereinsnamen

  • Betriebs-Berater

    Zulässigkeit des Namenszusatzes "Europäischer Fachverband"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 18 Abs. 2
    Irreführung durch Führung des Zusatzes "Europäischer Fachverband für..." im Vereinsnamen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit des Namenszusatzes "Europäischer Fachverband"

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch "Europäischer Fachverband"

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2011, 1234
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 28.04.2010 - 31 Wx 117/09

    Firmenname: Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Aufnahme einer Ortsangabe;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10
    Unabhängig von der Frage, ob generell nach der Liberalisierung des Firmenrechts durch die Handelsrechtsreform und die beabsichtigte "Entsteinerung" des Irreführungsverbotes nach § 18 Abs. 2 HGB für Orts- und Regionalangaben noch an der früher erhobenen Forderung festgehalten werden muss, dass wegen der damit möglicherweise verbundenen "Bedeutungsberühmung" dem betreffenden Unternehmen eine besondere Bedeutung innerhalb des genannten Raumes zukommen muss (offen gelassen im Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2005, Az. 20 W 106/04, zitiert nach juris, mwN für diese Ansicht; gegen dieses Erfordernis u.a. OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.07.2003, Az. 8 W 425/02 mwN.; OLG München, Beschluss vom 28.04.2010, Az. 31 Wx 117/09, jeweils zitiert nach juris; Heidinger, in Münchner Kommentar zum Handelsgesetzbuch, aaO, § 18, Rn. 147) ist auch insoweit auf die "Irreführungseignung" dieses Namenszusatzes im konkreten Einzelfall abzustellen.

    Vorliegend besteht zunächst ein realer Bezug des Antragstellers zu dem angegeben Gebiet "Europa" (vgl. zu diesem Mindesterfordernis u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2005, aaO., mwN.; OLG München, Beschluss vom 28.04.2010, aaO.).

  • OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 106/04

    Unterscheidungskraft der Firma einer neugegründeten Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10
    Unabhängig von der Frage, ob generell nach der Liberalisierung des Firmenrechts durch die Handelsrechtsreform und die beabsichtigte "Entsteinerung" des Irreführungsverbotes nach § 18 Abs. 2 HGB für Orts- und Regionalangaben noch an der früher erhobenen Forderung festgehalten werden muss, dass wegen der damit möglicherweise verbundenen "Bedeutungsberühmung" dem betreffenden Unternehmen eine besondere Bedeutung innerhalb des genannten Raumes zukommen muss (offen gelassen im Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2005, Az. 20 W 106/04, zitiert nach juris, mwN für diese Ansicht; gegen dieses Erfordernis u.a. OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.07.2003, Az. 8 W 425/02 mwN.; OLG München, Beschluss vom 28.04.2010, Az. 31 Wx 117/09, jeweils zitiert nach juris; Heidinger, in Münchner Kommentar zum Handelsgesetzbuch, aaO, § 18, Rn. 147) ist auch insoweit auf die "Irreführungseignung" dieses Namenszusatzes im konkreten Einzelfall abzustellen.

    Vorliegend besteht zunächst ein realer Bezug des Antragstellers zu dem angegeben Gebiet "Europa" (vgl. zu diesem Mindesterfordernis u.a. Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2005, aaO., mwN.; OLG München, Beschluss vom 28.04.2010, aaO.).

  • BayObLG, 16.07.1974 - BReg. 2 Z 26/74
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10
    Der Bundgerichtshof hat in diesem Urteil zur Frage der "Irreführungseignung" des Namens "Bundesverband Deutscher Heilpraktiker" im Zusammenhang mit § 3 UWG - unter anderem unter Hinweis auf die auch vom Amtsgericht im vorliegenden Verfahren in Bezug genommene Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 16.07.1974, aaO.)- ausgeführt, es könne jedenfalls dann nicht als erfahrungswidrig angesehen werden, dass die Bezeichnung "Verband" den Eindruck eines organisatorischen Zusammenschlusses von nicht unerheblicher Größe -entweder aufgrund einer größeren Anzahl von Mitgliedern oder aufgrund des Zusammenschlusses mehrerer Vereine- erwecke, wenn es um die dort zur Entscheidung anstehende Verbindung des Begriffes "Verband" mit dem Zusatz "Bundes" gehe.

    Soweit dort, beispielsweise in der 6.Auflage (Kommentierung durch van Look), 1995, Rn. 375, auf die ebenfalls vom Amtsgericht im Bezug genommene Entscheidung des Bayrischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 16.07.1974, aaO.) verwiesen wird, ist dort das Kriterium der mindestens 500 natürlichen Mitglieder nicht aufgestellt, vielmehr wird diese Frage ausdrücklich offen gelassen und allgemein von der Erwartung einer "größeren Anzahl" von Mitgliedern gesprochen, wofür das Gericht im dortigen konkreten Fall 26 natürliche Personen nicht für ausreichend erachtete.

  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 227/81

    Deutsche Heilpraktikerschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10
    So habe der BGH in seiner in GRUR 1984, Seite 457 - 460 (Urteil vom 26.01.1984, Az. I ZR 227/81) abgedruckten Entscheidung einen Bruchteil von 7, 5% innerhalb einer Berufsgruppe als irreführend erachtet.

    Das Landgericht hat sich zur Begründung seiner Entscheidung nicht ausreichend mit der Entwicklung der Rechtslage und der Rechtsprechung zu § 18 Absatz 2 HGB auseinandergesetzt und seiner Entscheidung letztlich ausschließlich ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.01.1984, Az. I ZR 227/81 (zitiert nach juris) zu Grunde gelegt, das für den vorliegenden Sachverhalt nicht einschlägig ist.

  • OLG Frankfurt, 25.03.1974 - 20 W 192/74
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10
    Allerdings gilt auch im Vereinsrecht nach ganz allgemeiner Auffassung der Grundsatz der sogenannten Namenswahrheit, der unter entsprechender Anwendung des § 18 Absatz 2 HGB aus dem dort gesetzlich verankerten allgemeinen Rechtsgrundsatz der Firmenwahrheit hergeleitet wird (u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 25.03.1974, Az. 20 W 192/74 und 20.11.2000, Az. 20 W 192/2000, OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2006, Az. 2 Wx 44/05, OLG Hamm, aaO., jeweils zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 16.07.1974, Az. …

    Dabei ist der Senat an die Feststellungen des Tatrichters betreffend eine Irreführung bzw. Täuschung gebunden, es sei denn, der Tatrichter hat bei der Feststellung gegen Verfahrensregeln oder gegen Erfahrungssätze verstoßen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 25.03.1974, aaO.; OLG Köln, aaO.).

  • KG, 16.03.1999 - 5 U 7934/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10
    Dagegen hat das Kammergericht entgegen diesen Auffassungen in einem Urteil vom 16.03.1999 (Az. 5 U 7934/97, in NJWE-WettbR, 2000, 33 f) zu der mit der "Irreführungseignung" nach § 18 Absatz 2 HGB vergleichbaren Problematik des Unterlassungsanspruchs nach § 3 UWG bei Verwendung der Bezeichnung "Verband" die Auffassung vertreten, angesichts der inzwischen erreichten Vielzahl auch kleinerer Verbände in allen Bereichen der Gesellschaft spiele die Größe der Vereinigung oder die Zahl ihrer Mitglieder keine Rolle mehr.
  • OLG Stuttgart, 03.07.2003 - 8 W 425/02

    Handelsregisterverfahren auf Amtslöschung einer Firma: Irreführende Bezeichnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10
    Unabhängig von der Frage, ob generell nach der Liberalisierung des Firmenrechts durch die Handelsrechtsreform und die beabsichtigte "Entsteinerung" des Irreführungsverbotes nach § 18 Abs. 2 HGB für Orts- und Regionalangaben noch an der früher erhobenen Forderung festgehalten werden muss, dass wegen der damit möglicherweise verbundenen "Bedeutungsberühmung" dem betreffenden Unternehmen eine besondere Bedeutung innerhalb des genannten Raumes zukommen muss (offen gelassen im Beschluss des erkennenden Senats vom 10.01.2005, Az. 20 W 106/04, zitiert nach juris, mwN für diese Ansicht; gegen dieses Erfordernis u.a. OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.07.2003, Az. 8 W 425/02 mwN.; OLG München, Beschluss vom 28.04.2010, Az. 31 Wx 117/09, jeweils zitiert nach juris; Heidinger, in Münchner Kommentar zum Handelsgesetzbuch, aaO, § 18, Rn. 147) ist auch insoweit auf die "Irreführungseignung" dieses Namenszusatzes im konkreten Einzelfall abzustellen.
  • LG Traunstein, 28.01.2008 - 4 T 3931/07

    Vereinsregister: Löschung eines Vereins mit dem Namensbestandteil "Bundesverband"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10
    Letztlich gibt auch die vom Amtsgericht für seine Auffassung in Bezug genommene Entscheidung des Landgerichts Traunstein (Beschluss vom 28.01.2008, az. 4 T 3931/07, zitiert nach juris) vorliegend keinen Anlass zu einer anderen Entscheidung, da dieser Entscheidung ein nicht mit dem vorliegenden vergleichbarer Sachverhalt zu Grund lag.
  • OLG Frankfurt, 20.11.2000 - 20 W 192/00

    Namenswahrheit im Vereinsrecht - Irreführung angesprochener Verkehrskreise -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10
    Allerdings gilt auch im Vereinsrecht nach ganz allgemeiner Auffassung der Grundsatz der sogenannten Namenswahrheit, der unter entsprechender Anwendung des § 18 Absatz 2 HGB aus dem dort gesetzlich verankerten allgemeinen Rechtsgrundsatz der Firmenwahrheit hergeleitet wird (u.a. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 25.03.1974, Az. 20 W 192/74 und 20.11.2000, Az. 20 W 192/2000, OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2006, Az. 2 Wx 44/05, OLG Hamm, aaO., jeweils zitiert nach juris; BayObLG, Beschluss vom 16.07.1974, Az. …
  • OLG Stuttgart, 31.05.1999 - 8 W 136/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2011 - 20 W 533/10
    Aufgrund dieser mit der Gesetzesnovellierung beabsichtigten Zäsur im Firmenrecht kann somit auf die Rechtsprechung aus früherer Zeit nicht mehr vorbehaltlos zurückgegriffen werden (so bereits der erkennende Senat im Beschluss vom 21.11.2000, aaO.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.05.1999, Az. 8 W 136/97, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 20.01.2006 - 2 Wx 44/05

    UWG-Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

  • OLG Hamm, 26.07.1999 - 15 W 51/99

    Verwendung "Euro" als Firmenbestandteil

  • LG Paderborn, 14.03.2017 - 6 O 9/17
    Der Begriff erlaubt sowohl die Deutung einer losen Verbindung als auch einer Fusion im Rechtssinne.Bei der Prüfung der Täuschungseignung des Firmenbestandteils "W" ist grundsätzlich von dem vollständigen Namen auszugehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl.v.03.05.2011 -20 W 533/10- für "Verband").
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