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   OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03   

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https://dejure.org/2003,3842
OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03 (https://dejure.org/2003,3842)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.09.2003 - 11 U 6/03 (https://dejure.org/2003,3842)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. September 2003 - 11 U 6/03 (https://dejure.org/2003,3842)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 22 KunstUrhG
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über die neue Lebensgefährtin einer relativen Person der Zeitgeschichte

  • aufrecht.de

    Fotos von Promis Lebensgefährten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes; Recht am eigenen Bild; Einwilligung des Betroffenen zur Veröffentlichung von Bildern; Bildnisse aus der Zeitgeschichte; Einwilligung zur Verbreitung von Fotos; Anforderungen an konkludente Einwilligungen; Entbehrlichkeit ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; KUG § 22; ; KUG § 23; ; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; KUG § 23 Abs. 2; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Rechte einer relativen Person der Zeitgeschichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. September 2003 - 11 U 6/2003 -.
  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. September 2003 - 11 U 6/03 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die auf Unterlassung gerichtete Klage hinsichtlich der Veröffentlichung des .
  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 291/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 2. September 2003 - 11 U 6/03 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die auf Unterlassung gerichtete Klage hinsichtlich der Veröffentlichung des.
  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03

    Persönlichkeitsrecht: Verhältnis zur Pressefreiheit

    Die Klägerin ist keine Person des öffentlichen Lebens und - wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil v. 2.9.2003, Az: 11 U 6/2003) - auch keine Person der Zeitgeschichte.
  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 12/03

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung von Fotografien; Recht am eigenen Bild

    Wie der Senat schon in den Parallelverfahren entschieden hat (Senatsurteile vom 02.09.2003 - Az. 11 U 6/03; 11 U 31/03 vom heutigen Tag) ist oder war die Klägerin nicht relative Person der Zeitgeschichte.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 2.9.2003 (Az.: 11 U 6/2003) unter II. 3.2 ausgesprochen hat, besteht ein überwiegendes Interesse an der Publikation von Bildern der Klägerin in zeitlicher Hinsicht jedenfalls nicht schrankenlos.

  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 31/03

    Persönlichkeitsverletzende Bildberichterstattung: Zeitliche Beschränkung des

    Davon ist der Senat auch in den bislang entschiedenen Parallelverfahren ausgegangen (Senatsurteil vom 02.09.2003, Az.: 11 U 6/2003).
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