Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.12.2015 - 5 W 35/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39545
OLG Frankfurt, 02.12.2015 - 5 W 35/15 (https://dejure.org/2015,39545)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.12.2015 - 5 W 35/15 (https://dejure.org/2015,39545)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 5 W 35/15 (https://dejure.org/2015,39545)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,39545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Zeitweise Vorwegnahme der Hauptsache bei Unterlassungsverfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitweise Vorwegnahme der Hauptsache bei Unterlassungsverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche einer Vermarktungsgesellschaft hinsichtlich der Verbreitung von Tatsachenbehauptungen über ihre Beendigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ansprüche einer Vermarktungsgesellschaft hinsichtlich der Verbreitung von Tatsachenbehauptungen über ihre Beendigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ansprüche einer Vermarktungsgesellschaft hinsichtlich der Verbreitung von Tatsachenbehauptungen über ihre Beendigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2015 - 5 W 35/15
    Eine vorherige Abmahnung ist nicht Prozessvoraussetzung für den Erlass der einstweiligen Verfügung; sie wird lediglich bei einem Widerspruch wegen der Kosten gemäß § 93 ZPO relevant (vgl. BGH, Beschluss vom 15.07.2005 - GSZ 1/04 -, BGHZ 164, 1 ff., zitiert nach Juris Tz. 25; Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 31. Aufl. 2016, § 940 ZPO, Rdn. 8).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2004 - 19 U 240/03

    Darlegungslast bei einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2015 - 5 W 35/15
    Selbst wenn davon auszugehen sein sollte, dass mit der Unterlassungsverfügung in der Sache die zeitweise Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, darf diese ausnahmsweise ergehen, wenn der Antragsteller auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint; bei bloßen wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass er andernfalls in eine existenzielle Notlage geriete (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011, 13 W 79/11, zitiert nach Juris Tz. 5; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.02.2004, 19 U 240/03, zit. nach Juris Tz. 4; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2008, VI-U (Kart) 23/07, zitiert nach Juris Tz. 10; Vollkommer, in: Zöller, 31. Aufl. 2016, § 940 Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2008 - U (Kart) 23/07

    Antrag auf Erlass einer den im Zusammenhang mit der Herausgabe von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2015 - 5 W 35/15
    Selbst wenn davon auszugehen sein sollte, dass mit der Unterlassungsverfügung in der Sache die zeitweise Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, darf diese ausnahmsweise ergehen, wenn der Antragsteller auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint; bei bloßen wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass er andernfalls in eine existenzielle Notlage geriete (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011, 13 W 79/11, zitiert nach Juris Tz. 5; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.02.2004, 19 U 240/03, zit. nach Juris Tz. 4; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2008, VI-U (Kart) 23/07, zitiert nach Juris Tz. 10; Vollkommer, in: Zöller, 31. Aufl. 2016, § 940 Rdn. 6).
  • OLG Celle, 10.11.2010 - 9 U 65/10

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Auflösungskündigung des Gesellschafters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2015 - 5 W 35/15
    Vorliegend muss vom Senat nicht entschieden werden, ob die außerordentliche Kündigung gemäß §§ 161 Abs. 2, 133 HGB generell nur als Auflösungsklage möglich ist, falls der Gesellschaftsvertrag kein Recht zur außerordentlichen Austritts- oder Auflösungskündigung vorsieht (so Schäfer, in: Staub, HGB, 5. Aufl. 2009, § 131, Rdn. 100; Lorz, in: Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl. 2014, § 131 Rdn. 50, § 133 Rdn. 1, anders nur für die Publikumsgesellschaft wohl Haas in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Aufl. 2014, § 131 HGB, Rdn. 34; anders wohl Roth, in: Baumbach/Hopt, HGB, 36. Auf. 2014, § 133 Rdn. 1, vgl. aber § 132 Rdn. 1; für die Zulässigkeit einer Ausscheidenskündigung aus wichtigem Grund jedenfalls für die Publikumsgesellschaft OLG Celle, Urteil vom 10.11.2010, 9 U 65/10, zitiert nach Juris Tz. 12).
  • OLG Köln, 20.12.2011 - 13 W 79/11

    UNTERHALT - Unanständig arm

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2015 - 5 W 35/15
    Selbst wenn davon auszugehen sein sollte, dass mit der Unterlassungsverfügung in der Sache die zeitweise Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, darf diese ausnahmsweise ergehen, wenn der Antragsteller auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint; bei bloßen wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass er andernfalls in eine existenzielle Notlage geriete (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011, 13 W 79/11, zitiert nach Juris Tz. 5; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.02.2004, 19 U 240/03, zit. nach Juris Tz. 4; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2008, VI-U (Kart) 23/07, zitiert nach Juris Tz. 10; Vollkommer, in: Zöller, 31. Aufl. 2016, § 940 Rdn. 6).
  • OLG Frankfurt, 01.12.2014 - 6 W 103/14

    Erlass einer Beschlussverfügung im Beschwerdeverfahren ohne Anhörung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2015 - 5 W 35/15
    Für die Frage, ob vor Erlass einer einstweiligen Verfügung dem Antragsgegner rechtliches Gehör gewährt werden muss, gelten im Beschwerdeverfahren keine anderen Kriterien als im erstinstanzlichen Verfügungsverfahren (vgl. dazu im Einzelnen OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.12.2014 - 6 W 103/14 -, zitiert nach Juris Tz. 15).
  • OLG Koblenz, 04.01.2024 - U 1102/23

    Rennstrecke, Nürburgring

    Eine die Hauptsache vorwegnehmende Verfügung darf ausnahmsweise ergehen, wenn der Antragsteller auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint; bei bloßen wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass er andernfalls in eine existenzielle Notlage geriete (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2015 - 5 W 35/15, BeckRS 2016, 4038 Rn. 14 m.w.N.) und ihm das Zuwarten oder eine Verweisung auf die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Wegfall des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs nicht zumutbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2008 - VI-U (Kart) 28/07, BeckRS 2008, 11171 Rn. 34).

    Einer weiteren Darlegung der finanziellen Situation bedarf es vor diesem Hintergrund nicht; das konkrete Risiko, dass eine Gesellschaft gänzlich ohne Einnahmen in existenzielle wirtschaftliche Not gerät, liegt insofern auf der Hand (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2015, a.a.O., Rn. 16).

  • OLG Hamburg, 11.11.2021 - 6 W 28/21

    Anspruch auf Herausgabe des kryokonservierten Keimmaterials eines verstorbenen

    Die Vorwegnahme der Hauptsache ist dann ausnahmsweise möglich, wenn die Antragstellerin auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011, 13 W 79/11, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.12.2015, 5 W 35/15, zitiert nach juris, Tz. 40).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger anderenfalls in eine existentielle Notlage geriete (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.11.2020 - 4 W 50/20; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.09.2018 - 17 Kart 5/18, juris Rn. 9; siehe auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12.11.2008 - 6 W 183/08, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2015 - 5 W 35/15, juris Rn. 40; OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011 - 13 W 79/11, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2008 - VI-U (Kart) 23/07, juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2004 - 19 U 240/03, juris Rn. 4; OLG Naumburg, Urteil vom 11.08.2011 - 2 U 84/11, juris Rn. 60).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2022 - 26 W 5/22

    1. Zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen effektiven

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger andernfalls in eine existentielle Notlage geriete (OLG Brandenburg, Urt. v. 21.07.2022 - 10 U 65/22, Rn. 69 ff.; Beschl. v. 27.09.2018 - 17 Kart 5/18, Rn. 9; OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.12.2015 - 5 W 35/15, Rn. 40; OLG Köln, Beschl. v. 20.12.2011 - 13 W 79/11, Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2008 - VI-U (Kart) 23/07, Rn. 10; OLG Naumburg, Urt. v. 11.08.2011 - 2 U 84/11, Rn. 60; OLG Hamm, Beschl. v. 29.11.1991 - 26 W 15/91, Rn. 5; sämtl.
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 26 W 6/22

    Wirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren;

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger andernfalls in eine existentielle Notlage geriete (Senat, a.a.O.; OLG Brandenburg, Urt. v. 21.07.2022 - 10 U 65/22, Rn. 69 ff.; Beschl. v. 27.09.2018 - 17 Kart 5/18, Rn. 9; OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.12.2015 - 5 W 35/15, Rn. 40; OLG Köln, Beschl. v. 20.12.2011 - 13 W 79/11, Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2008 - VI-U (Kart) 23/07, Rn. 10; OLG Naumburg, Urt. v. 11.08.2011 - 2 U 84/11, Rn. 60; OLG Hamm, Beschl. v. 29.11.1991 - 26 W 15/91, Rn. 5; sämtl.
  • LG Köln, 09.02.2023 - 22 O 279/22
    Eine auf (teil- bzw. zweitweise) Befriedigung gerichtete einstweilige Verfügung ist zulässig, wenn der Antragsteller auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und die geschuldete Handlung, soll sie ihren Sinn nicht verlieren, so kurzfristig zu erbringen ist, dass das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint (OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 02.12.2015, Az. 5 W 35/15, BeckRS 2016, 4038 Rn. 15; OLG Köln, NJW-RR 1995, 1088; G. Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 34. Auflage 2022, § 940 Rn. 6).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2018 - 17 Kart 5/18

    Glaubhaftmachung einer Existenzbedrohung bei Antrag auf Erlass einer

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger anderenfalls in eine existentielle Notlage geriete (Senat, B. v. 12.11.2008 - 6 W 183/08 Rn 7; OLG Frankfurt, B. v. 02.12.2015 - 5 W 35/15; OLG Köln, B. v. 20.12.2011 - 13 W 79/11 Rn 5; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2009 - VI-U (Kart) 23/07 Rn 10; OLG Naumburg, Urt. v. 11.08.2011 - 2 U 84/11 Rn 60; jew. zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2020 - 4 W 50/20
    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger anderenfalls in eine existentielle Notlage geriete (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. September 2018 - 17 Kart 5/18 -, Rn. 9, juris; siehe auch: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. November 2008 - 6 W 183/08 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02. Dezember 2015 - 5 W 35/15 -, Rn. 40, juris; OLG Köln, Beschluss vom 20. Dezember 201 1 - 13 W 79/1 1 -, Rn. 5, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2008 - VI-U (Kart) 23/07 -, Rn. 10, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02. Februar 2004 19 U 240/03 Rn. 4, juris; OLG Naumburg, Urteil vom 1 1. August 2011 -2 U 84/1 1 Rn. 60, juris; G. Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, S 940 ZPO, Rn. 6).
  • LG Frankfurt/Main, 19.08.2019 - 2.03 O 333/19
    Bei bloßen wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Antragsteller andernfalls in eine existenzielle Notlage geriete ( OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 02.12.2015 - 5 W 35/15 , BeckRS 2016, 4038: Im dortigen Fall stellte der Inhalt der Leistungsverfügung die einzige Einnahmequelle des Unternehmens dar; Vollkommer, in: Zöller, 32. Aufl. 2018, § 940 Rn. 6).
  • LG Würzburg, 05.07.2023 - 21 O 933/23

    Keine Vorwegnahme der Hauptsache im Wege der einstweiligen Verfügung bei nicht

    Angesichts der mit der begehrten Anordnung verbundenen teilweisen Vorwegnahme der Hauptsache ist es zudem bei bloßen wirtschaftlichen Nachteilen erforderlich, dass der Verfügungskläger andernfalls in eine existenzielle Notlage geriete (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.12.2015 - 5 W 35/15, BeckRS 2016, 4038 mit weiteren obergerichtlichen Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht