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   OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 2 U 61/16   

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https://dejure.org/2016,52360
OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 2 U 61/16 (https://dejure.org/2016,52360)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.12.2016 - 2 U 61/16 (https://dejure.org/2016,52360)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - 2 U 61/16 (https://dejure.org/2016,52360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Streit um Mietpreis für Container (Ersatz für Schulräume)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um Mietpreis für Container (Ersatz für Schulräume)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verlängerte Vorhaltung von Containern: Miet- oder Werkvertragsrecht anwendbar? (IBR 2017, 119)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.04.2013 - VII ZR 201/12

    Gerüstbauvertrag: Vorhaltezeit für ein Baugerüst; Vergütung bei Überschreitung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 2 U 61/16
    Darin liege ein entscheidender Unterschied zu dem vom 7. Senat des Bundesgerichtshofs am 11.4.2013 (VII ZR 201/12) entschiedenen Fall, in welchem die VOB/B als Ganzes vereinbart gewesen seien, während im vorliegenden Fall die Abweichungen eine Inhaltskontrolle nach § 307 BGB eröffneten.

    Die rechtliche Einstufung als Mietvertrag mit werkvertraglichen Nebenleistungen schließt die Zulässigkeit der formularmäßigen Einbeziehung von § 2 Abs. 3 VOB/B innerhalb eines gewerblichen Mietverhältnisses zwar nicht generell aus (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.4.2013, Az. VII ZR 201/12, NJW 2013, 1670-71).

    Während in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall der (Gerüst-) Vermieter (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.4.2013, aaO) das Mietobjekt eigenmächtig aus dem Besitz der Mieterin entfernt hat und sich deshalb den Abzug von Schadenersatz von der Miete gefallen lassen musste, hat die Klägerin auch vertragskonform gewartet, bis die Beklagte die Demontage angeordnet hat und für die verlängerte Nutzungszeit entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung der Beklagten zum Preis der Verlängerung der Vorhaltung abgerechnet.

  • BGH, 26.01.2012 - VII ZR 19/11

    VOB-Vertrag: Ergänzende Auslegung eines Einheitspreisvertrages bezüglich des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 2 U 61/16
    § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B solle Mengenabweichungen in Situationen ausgleichen, die für beide Seiten unvorhersehbar seien (BGH Urteil vom 26.1.2012, Az. VII ZR 19/11).

    Zwar trage die Klägerin eine sekundäre Beweislast und müsse auf Aufforderung grundsätzlich die Urkalkulation vorlegen (BGH Urteil vom 26.1.2012, Az. VII ZR 19/11), jedoch nur dann, wenn überhaupt Anhaltspunkte dafür bestünden, dass ein geringerer Preis gerechtfertigt wäre.

  • OLG Frankfurt, 01.08.2014 - 2 U 17/14

    Diebstahl von Gerüstbauteilen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 2 U 61/16
    Das Landgericht verweist hierzu auf ein Urteil des Senats zur Vermietung eines Baugerüsts vom 1.8.2015, Az. 2 U 17/14.

    Der Senat hat bereits in der vom Landgericht zitierten vorangegangenen Entscheidung (Senatsurteil vom 1.8.2014, Az. 2 U 17/14, juris; ebenso OLG Celle, Urteil vom 3.4.2007, BauR, 1583) ausgeführt, dass auf die Vorhaltung eines Baugerüsts in einem selbständigen typengemischten Gerüstvertrag Mietvertragsrecht Anwendung findet.

  • BGH, 24.07.2008 - VII ZR 55/07

    Keine Privilegierung der VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 2 U 61/16
    Die VOB/B und die zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) der Beklagten seien für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert (vgl. BGH, Urteil vom 24.7.2008, VII ZR 55/07).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2022 - 24 U 347/20

    Ansprüche wegen der Nutzung eines Gerüsts über eine verlängerte Standzeit;

    Fehlerfrei ist das Landgericht davon ausgegangen, dass sich ein Vertragsverhältnis hinsichtlich der Nutzung eines Gerüsts in der verlängerten Standzeit im Grundsatz nach Mietrecht beurteilen kann (vgl. hierzu auch OLG Frankfurt, Urteile vom 1. August 2014 - 2 U 17/14, 29 mwN, jetzt und im Folgenden zitiert nach juris und vom 2. Dezember 2016 - 2 U 61/16, Rn. 74; OLG Hamm, Urteile vom 19. März 2012 - I-17 U 30/11, Rn. 60 und vom 11. Juli 1986 - 7 U 74/86).
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