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   OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 26 SchH 4/16   

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https://dejure.org/2016,54490
OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 26 SchH 4/16 (https://dejure.org/2016,54490)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.12.2016 - 26 SchH 4/16 (https://dejure.org/2016,54490)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - 26 SchH 4/16 (https://dejure.org/2016,54490)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1035 ZPO
    Eingeschränkte Überprüfung bezüglich Einwendungen gegen Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung bei Entscheidung nach § 1035 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingeschränkte Überprüfung bezüglich Einwendungen gegen Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung bei Entscheidung nach § 1035 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1035
    Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung und die Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens im Rahmen der Entscheidung über einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters

  • rechtsportal.de

    ZPO § 1035
    Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung und die Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens im Rahmen der Entscheidung über einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 28.04.2011 - 23 U 33/11

    Sozietätsvertrag: Einrede des Schiedsvertrages bei nicht gesondert

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 26 SchH 4/16
    Für den notwendigen Inhalt eines Schiedsvertrages genügt bereits eine Vereinbarung, nach der die Entscheidung aller oder einzelner Streitigkeiten zwischen den Parteien in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis einem Schiedsgericht übertragen wird; eine weitere Konkretisierung ist selbst dann nicht erforderlich, wenn die Parteien noch einen Schiedsvertrag zur näheren Ausgestaltung des Verfahrens vorgesehen haben, der Vertragsabschluss aber nicht mehr zustande kommt (Zöller/Geimer, a.a.O., § 1029 Rn. 28; KG, Beschluss vom 28.4.2011, 23 U 33/11, Rn. 2 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.2.2012, 17 U 72/11, Rn. 14 ff., jeweils zit. nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 17 U 72/11

    Schiedsgerichtsbarkeit: Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung in einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 26 SchH 4/16
    Für den notwendigen Inhalt eines Schiedsvertrages genügt bereits eine Vereinbarung, nach der die Entscheidung aller oder einzelner Streitigkeiten zwischen den Parteien in Bezug auf ein bestimmtes Rechtsverhältnis einem Schiedsgericht übertragen wird; eine weitere Konkretisierung ist selbst dann nicht erforderlich, wenn die Parteien noch einen Schiedsvertrag zur näheren Ausgestaltung des Verfahrens vorgesehen haben, der Vertragsabschluss aber nicht mehr zustande kommt (Zöller/Geimer, a.a.O., § 1029 Rn. 28; KG, Beschluss vom 28.4.2011, 23 U 33/11, Rn. 2 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.2.2012, 17 U 72/11, Rn. 14 ff., jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 30.04.2009 - III ZB 5/09

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 26 SchH 4/16
    Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung und die Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens unterliegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1035 ZPO nach der vom Senat für zutreffend erachteten herrschenden Auffassung lediglich einer Überprüfung darauf, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder der Gegenstand der Schiedsklage offensichtlich nicht in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fällt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.04.2009, III ZB 5/09, Rn. 7, 9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2013, 26 SchH 8/12 ; Rn. 23 f.; Thüringer OLG, Beschluss vom 15.12.2008, 1 SchH 3/08, Rn. 13; jeweils zit. nach juris; Zöller/Geimer, ZPO 31. Aufl., § 1035 Rn. 17; Musielak/Voit, ZPO 13. Aufl., § 1035 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 11.07.2013 - 26 SchH 8/12

    Voraussetzungen für Schiedsrichterbestellung durch staatliches Gericht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 26 SchH 4/16
    Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung und die Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens unterliegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1035 ZPO nach der vom Senat für zutreffend erachteten herrschenden Auffassung lediglich einer Überprüfung darauf, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder der Gegenstand der Schiedsklage offensichtlich nicht in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fällt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.04.2009, III ZB 5/09, Rn. 7, 9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2013, 26 SchH 8/12 ; Rn. 23 f.; Thüringer OLG, Beschluss vom 15.12.2008, 1 SchH 3/08, Rn. 13; jeweils zit. nach juris; Zöller/Geimer, ZPO 31. Aufl., § 1035 Rn. 17; Musielak/Voit, ZPO 13. Aufl., § 1035 Rn. 11).
  • OLG Jena, 15.12.2008 - 1 SchH 3/08
    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 26 SchH 4/16
    Einwendungen gegen die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung und die Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens unterliegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Schiedsrichters gemäß § 1035 ZPO nach der vom Senat für zutreffend erachteten herrschenden Auffassung lediglich einer Überprüfung darauf, ob die zugrundeliegende Schiedsvereinbarung offensichtlich unwirksam ist oder der Gegenstand der Schiedsklage offensichtlich nicht in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fällt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.04.2009, III ZB 5/09, Rn. 7, 9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2013, 26 SchH 8/12 ; Rn. 23 f.; Thüringer OLG, Beschluss vom 15.12.2008, 1 SchH 3/08, Rn. 13; jeweils zit. nach juris; Zöller/Geimer, ZPO 31. Aufl., § 1035 Rn. 17; Musielak/Voit, ZPO 13. Aufl., § 1035 Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 26 SchH 4/17

    Schiedsklausel im Testament: Beendigung eines Schiedsrichteramtes und Bestellung

    Die vom Senat über die Hauptanträge getroffene Entscheidung steht einer Erhebung der Einrede durch den Antragsgegner nicht entgegen, da in dem Verfahren über die Beendigung des Amtes eines Schiedsrichters und die Bestellung eines Ersatzschiedsrichters nicht rechtkräftig über die Unwirksamkeit einer Schiedsanordnung entschieden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30.04.2009, III ZB 5/09, Rn.9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2016, 26 SchH 4/16 , Rn. 17 , jeweils zit. nach juris).
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