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   OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18   

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https://dejure.org/2018,53787
OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18 (https://dejure.org/2018,53787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.11.2018 - 2 Ws 7/18 (https://dejure.org/2018,53787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. November 2018 - 2 Ws 7/18 (https://dejure.org/2018,53787)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen infolge mangelhafter Ausführung von Winterdienst an Bahnhof

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222 ; StGB § 13 Abs. 1 ; StPO § 203
    Strafbarkeit der mangelhaften Ausführung des Winterdienstes auf Bahnhöfen

  • rechtsportal.de

    StGB § 222 ; StGB § 13 Abs. 1 ; StPO § 203
    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen; Winterdienst an Bahnsteigen; Delegation der Verkehrssicherungspflicht

  • rechtsportal.de

    StGB § 222 ; StGB § 13 Abs. 1 ; StPO § 203
    Anforderungen an die Erfüllung des Winterdienstes an Bahnsteigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Verfahrenseröffnung wegen fahrlässiger Tötung einer Schülerin am Bahnhof in Neuhof

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfahrenseröffnung wegen fahrlässiger Tötung einer Schülerin am Bahnhof in Neuhof

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen infolge mangelhafter Ausführung von Winterdienst auf Bahnsteig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fahrlässige Tötung durch Unterlassen infolge mangelhafter Ausführung von Winterdienst auf Bahnsteig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verfahrenseröffnung wegen fahrlässiger Tötung einer Schülerin am Bahnhof in Neuhof

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhaft ausgeführter Winterdienst am Bahnhof kann den Tatbestand der fahrlässigen Tötung erfüllen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 143
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.10.1975 - VI ZR 43/74

    Verkehrssicherungspflicht des Produzenten von Industrieabfällen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18
    Zum einen bestehen aufgrund des Ermittlungsergebnisses hinreichende Anhaltspunkte für ein Verschulden des Angeklagten durch Auswahl eines Unternehmens, welches keine Gewähr für die zuverlässige Ausübung der ihm übertragenen Verkehrssicherungspflichten bot (vgl. BGH, Urteil vom 7.10.1975 - VI ZR 43/74, NJW 1976, 46).

    Vor diesem Hintergrund, insbesondere aber auch in Kenntnis der bestehenden baulichen Mängel und der erheblichen Gefährdung für Leib und Leben der Fahrgäste am Bahnhof Stadt2, wäre er spätestens am XX.XX.2010 selbst zur Schaffung von Abhilfe oder einer anderen Maßnahme zur Gefahrenabwehr verpflichtet gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 31.05.1994 - VI ZR 233/93, NJW 1994, 2232; BGH, Urteil vom 07.10.1975 - VI ZR 43/74, NJW 1976, 46).

  • OLG Nürnberg, 09.05.2012 - 12 U 1247/11

    Verkehrssicherheit: Haftung eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18
    Andernfalls hätten sie nicht nur durch ungeräumte Bereiche gehen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 09.05.2012 - 12 U 1247/11, RdTW 2014, 111), sondern sogar über die aufgetürmten Schneehaufen steigen müssen, was nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht zu erwarten ist.

    Somit ist das Verhalten, wie es die Geschädigte an den Tag gelegt haben könnte, zwar möglicherweise als unvorsichtig, aber durchaus im Bereich des - insbesondere von einer Jugendlichen - zu Erwartenden zu beurteilen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 09.05.2012 - 12 U 1247/11, RdTW 2014, 111; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.1994 - 1 U 14/93, NZV 1996, 281).

  • BGH, 17.01.2012 - X ZR 59/11

    Zur Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18
    Bereiche von Bahnsteigen und Haltestellen sind im Hinblick auf ein erhöhtes Aufkommen von Fußgängerverkehr sowie ihrer Nutzung zum Ein- und Aussteigen in Verkehrsmittel und der hiervon ausgehenden Gefahren für Leib und Leben allgemein als besonders gefahrenträchtig anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2012 - X ZR 59/11, NZV 2012, 226, Rn. 13).

    Die in der angefochtenen Entscheidung vorgenommene Beschränkung der Gefahrenabwehrpflicht des Angeklagten auf den Kernbereich seiner Tätigkeit, welcher die eigenverantwortliche Regelung der Durchführung der Zug- und Rangierfahrten beinhaltet (vgl. Kunz,/Kramer, Eisenbahnrecht, EBO § 47, beck-online), ist dem Wortlaut des § 47 Abs. 2 EBO nicht zu entnehmen und würde überdies auch der zivilrechtlichen Haftungssituation der X3 AG nicht entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2012 - X ZR 59/11, NZV 2012, 226).

  • OLG Frankfurt, 22.09.1994 - 1 U 14/93

    Sicherung von Bahnsteigen; Durchfahrende Züge; Verkehrssicherungspflicht;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18
    Zudem waren unter diesen Fahrgästen eine Vielzahl von Schülern, welche altersbedingt zu unvorsichtigem Verhalten neigen, sich leichter ablenken lassen sowie schlechter Gefahrensituationen einzuschätzen und ihr Verhalten entsprechend anzupassen vermögen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.1994 - 1 U 14/93, NZV 1996, 281).

    Somit ist das Verhalten, wie es die Geschädigte an den Tag gelegt haben könnte, zwar möglicherweise als unvorsichtig, aber durchaus im Bereich des - insbesondere von einer Jugendlichen - zu Erwartenden zu beurteilen (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 09.05.2012 - 12 U 1247/11, RdTW 2014, 111; OLG Frankfurt, Urteil vom 22.09.1994 - 1 U 14/93, NZV 1996, 281).

  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 79/87

    Delegierung der Verkehrssicherungspflicht durch Absprache mit einem Dritten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18
    Eine wirksame Delegation von Verkehrssicherungspflichten setzt, neben der sorgfältigen Auswahl des Übernehmenden und dessen anschließender Überwachung durch den Delegierenden, auch eine klare, unmissverständliche Absprache über die übertragenden Aufgaben und deren Ausführung voraus (BGH, Urteil vom 08.12.1987 - VI ZR 79/87, NJW-RR 1988, 471).
  • BGH, 13.11.2008 - 4 StR 252/08

    Strafverfahren wegen tödlichen Bauunglücks rechtskräftig abgeschlossen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18
    Das Verfahren ist gegen alle Angeklagten zu eröffnen, da auf Grundlage der derzeit maßgeblichen Aktenlage jedem einzelnen Angeklagten sowohl eine Garantenstellung aus der Übernahme von Verkehrssicherungspflichten (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2008 - 4 StR 252/08, NStZ 2009, 146) als auch eine subjektiv vorwerfbare Verletzung dieser Pflichten, welche sich als ursächlich für den Unfalltod der Geschädigten A3 darstellt, hinreichend wahrscheinlich nachweisbar ist.
  • BGH, 22.07.1999 - III ZR 198/98

    Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18
    Angesichts der dem Angeklagten seitens des Mitarbeiters der ...-Zentrale per Email am XX.XX.2010 mitgeteilten Situation, dass der Winterdienst bereits zum wiederholten Male angefordert werden musste und tagelang nicht durchgeführt wurde sowie dass die Lage als "katastrophal" zu bezeichnen sei, bestand kein Anlass für den Angeklagten, noch auf eine ordnungsgemäße Ausführung der auf die X1 und von dieser auf weitere Subunternehmer delegierten Pflicht zur Ausübung des Winterdienstes zu vertrauen (vgl. BGH, Urteil vom 22.7. 1999 - III ZR 198-98, NJW 1999, 3633).
  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18
    Vor diesem Hintergrund, insbesondere aber auch in Kenntnis der bestehenden baulichen Mängel und der erheblichen Gefährdung für Leib und Leben der Fahrgäste am Bahnhof Stadt2, wäre er spätestens am XX.XX.2010 selbst zur Schaffung von Abhilfe oder einer anderen Maßnahme zur Gefahrenabwehr verpflichtet gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 31.05.1994 - VI ZR 233/93, NJW 1994, 2232; BGH, Urteil vom 07.10.1975 - VI ZR 43/74, NJW 1976, 46).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2014 - 2 U 7/14

    Verkehrssicherungspflicht: Zulässigkeit eines Grundurteils; Pflichten im Rahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18
    Auch die einhergehenden Kontrollpflichten sind erheblich gesteigert (OLG Brandenburg, Urteil vom 30.09.2014 - 2 U 7/14, BeckRS 2014, 18672).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2017 - 21 U 201/15

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht in dem Publikumsverkehr offenstehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.11.2018 - 2 Ws 7/18
    So hat der Verkehrssicherungspflichtige stets diejenige Sicherheit zu schaffen und zu bieten, die man bei Berücksichtigung der jeweils gegebenen Verhältnisse und der Art und Weise des in Frage kommenden Publikumsverkehrs allgemein erwarten darf und muss (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2016 - I-21 U 201/15, BeckRS 2016, 127106).
  • OLG Bamberg, 09.07.2013 - 5 U 212/12

    Verkehrssicherungspflicht - zur Räum- und Steupflicht auf Bahnsteigen -

  • OLG Bamberg, 25.10.1990 - Ws 223/84
  • OLG Karlsruhe, 30.04.2007 - 1 Ws 475/04

    Klageerzwingungsverfahren zur Feststellung der Strafbarkeit eines

  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

  • OLG Oldenburg, 07.07.1986 - 13 U 41/86

    Bahnsteig, Glätte, Glatteis, Bundesbahn

  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01

    Keine Verletzung von GG Art 1 Abs 1, Art 3 Abs 1, Art 101 Abs 1 S 2 durch

  • OLG Celle, 07.09.2023 - 2 Ws 244/23

    Fahrlässige Tötung, Verkehrssicherungspflicht, Übertragung von

    Es stellt eine Überspannung der Anforderungen an eine mit Überwachungspflichten betraute Person dar, wenn man von ihr auf Grundlage der allgemeinen Gefahrenabwehrpflicht erwarten würde, eine für sie bis dahin gänzlich unbekannte Gefahrenlage zunächst zu ermitteln (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. November 2018 - 2 Ws 7/18 -, Rn. 72, juris).
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