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   OLG Frankfurt, 03.01.2023 - 3 Ws 488/22   

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https://dejure.org/2023,339
OLG Frankfurt, 03.01.2023 - 3 Ws 488/22 (https://dejure.org/2023,339)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.01.2023 - 3 Ws 488/22 (https://dejure.org/2023,339)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Januar 2023 - 3 Ws 488/22 (https://dejure.org/2023,339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 126a Abs 2 StPO, § 119a StPO, § 140 StPO, Art 19 Abs 4 GG, § 7 MVollzG HE
    Verfahrensrechtliche Anforderungen an Entscheidung über Zwangsmedikation in vorläufiger Unterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichtverteidigung bei gerichtlicher Prüfung der Anordnung von Zwangsbehandlung mit Medikamenten; Anhörung des Untergebrachten bei geplanter medikamentöser Zwangsbehandlung; Unterlassen der Beiordnung des Pflichtverteidigers als unzureichende Sachaufklärung; ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Entscheidung aufgehoben - Entscheidung über Rechtmäßigkeit einer medikamentösen Zwangsbehandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorläufige Unterbringung - und die medikamentöse Zwangsbehandlung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer medikamentösen Zwangsbehandlung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Entscheidung über Rechtmäßigkeit einer medikamentösen Zwangsbehandlung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entscheidung über Rechtmäßigkeit einer medikamentösen Zwangsbehandlung in der vorläufigen Unterbringung nur mit Beteiligung des Pflichtverteidigers und bestmöglicher Sachverhaltsaufklärung - OLG hebt LG-Beschluss wegen mehreren schwerwiegenden Verfahrensmängeln auf

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 26.03.2018 - 2 Ws 79/18

    Zwangsbehandlung bei einstweiliger Unterbringung: Notwendigkeit erneuter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2023 - 3 Ws 488/22
    Gerade die persönliche Anhörung kann in Zweifelsfällen - wie dem vorliegenden - Kernstück der Amtsermittlung sein (vgl. hierzu OLG Karlsruhe Beschluss vom 26. März 2018 - 2 Ws 79/18 Rdnr. 5 zitiert über Juris).

    Sie wird aber nach dem die Zwangsbehandlung bestimmenden Gedanken, dass dies nur letzte Mittel sein darf, nur in Fällen in Betracht kommen, in denen tatsächliche Anhaltspunkte von großem Gewicht dafür bestehen, dass durch die Verzögerung der Behandlung der Erfolg eines zu erwartenden nachfolgenden Maßregelvollzugs nachhaltig in Frage gestellt wäre (vgl. hierzu auch die Entscheidung OLG Karlsruhe Beschluss vom 5. April 2016 - 2 Ws 90/16 Rdnr.21, OLG Karlsruhe Beschluss vom 26. März 2018 - 2 Ws 79/18 Rdnr. 15).

  • OLG Karlsruhe, 05.04.2016 - 2 Ws 90/16

    Einstweilige strafrechtliche Unterbringung in Baden-Württemberg: Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2023 - 3 Ws 488/22
    Sie wird aber nach dem die Zwangsbehandlung bestimmenden Gedanken, dass dies nur letzte Mittel sein darf, nur in Fällen in Betracht kommen, in denen tatsächliche Anhaltspunkte von großem Gewicht dafür bestehen, dass durch die Verzögerung der Behandlung der Erfolg eines zu erwartenden nachfolgenden Maßregelvollzugs nachhaltig in Frage gestellt wäre (vgl. hierzu auch die Entscheidung OLG Karlsruhe Beschluss vom 5. April 2016 - 2 Ws 90/16 Rdnr.21, OLG Karlsruhe Beschluss vom 26. März 2018 - 2 Ws 79/18 Rdnr. 15).
  • OLG Frankfurt, 18.02.1985 - 3 VAs 78/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2023 - 3 Ws 488/22
    Zwar handelt es sich bei der vorläufigen Unterbringung im Unterschied zur Untersuchungshaft, die allein der Verfahrenssicherung dient, um einen Vorläufer der späteren Unterbringung nach §§ 63, 64 StGB (so OLG Frankfurt NStZ 1985, 284).
  • BGH, 19.01.2017 - 2 ARs 426/16

    Einstweilige Unterbringung (Zuständigkeit für Genehmigung einer medizinischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2023 - 3 Ws 488/22
    Für die gerichtliche Entscheidung über die Genehmigung oder Anordnung einer medizinischen Zwangsmedikation im Rahmen einer einstweiligen Unterbringung nach § 126a StPO ist nach Erhebung der öffentlichen Klage das mit der Sache befasste Gericht zuständig (BGHR StPO § 126a Zuständigkeit 1, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 2 ARs 426/16, Senatsbeschluss vom 18. September 2018 - 3 Ws 746/18).
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