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OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 15 U 122/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
Verjährung eines Anspruchs auf Zahlung von Bereitstellungszinsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung eines Anspruchs auf Zahlung von Bereitstellungszinsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kassel, 24.04.2001 - 7 O 796/97
- OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 15 U 122/01
- BGH, 20.12.2005 - XI ZR 66/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 12.03.1991 - XI ZR 190/90
Umfang des Schadensersatzes bei Nichtabnahme eines vereinbarten Darlehens
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 15 U 122/01
Eine solche Abnahmepflicht gilt nach allgemeiner Meinung als konkludent vereinbart, wenn die Darlehensgewährung für den Darlehensgeber Anlagecharakter hat, was bei längerfristigen, grundschuld-gesicherten Krediten regelmäßig zu bejahen ist (BGH NJW 1991, 1817, 1818;… Bruchner, a.a.O., § 80 Rdn. 1; Derleder JZ 1989, 165, 168 ff.;… Erman/Werner, BGB, 10. Aufl., vor § 607 Rdn. 1;… Soergel/Häuser, BGB, 12. Aufl., § 607 Rdn.130).Die Haupt-schuldnerin hat für die Nichtabnahme der Darlehen einzustehen, ohne Rücksicht darauf, woran der Grundstückserwerb gescheitert ist, weil die Verwendbarkeit der Darlehen allein in ihren Risikobereich fällt (vgl. BGH NJW 1991, 1817, 1818).
- BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00
Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 15 U 122/01
In Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. November 2000 (BGHZ 146, 5) berechnete die Klägerin ihren Schaden neu, und zwar bezogen auf den 9. August 1995 in Höhe von 1.471.452,54 DM und bezogen auf den 5. Juli 1996 in Höhe von 1.830.304,80 DM.44 2. Der Anspruch der Klägerin gegen die Hauptschuldnerin auf Schadensersatz wegen Nichtabnahme der Darlehen ist allerdings entgegen der Meinung der Klägerin nicht nach § 326 Abs. 1 S. 2 BGB, sondern wegen positiver Vertragsverletzung be-gründet, weil die Beklagte die Erfüllung ihrer Pflicht zur Abnahme der Darlehen bereits vor Fälligkeit ernsthaft und endgültig verweigert hatte (vgl. BGH NJW 2001, 509 m. w. N.).
- BGH, 21.02.1985 - III ZR 207/83
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Bearbeitungsgebühr, Disagio, …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 15 U 122/01
57 Durch die Nichtabnahmeentschädigung wird regelmäßig der entgangene Gewinn der Bank abgedeckt, d. h. bei der Nichtabnahmeentschädigung geht es um den entgangenen Gewinn der Bank aus dem Darlehensgeschäft (…vgl. Staudinger/ Hopt/Mülbert, BGB, 12. Aufl., § 607 Rdn. 396; Derleder JZ 1989, 162, 173; BGH NJW 1985, 1831; NJW 1983, 1543).
- BGH, 12.10.1993 - XI ZR 11/93
Anteilige Rückerstattung des Disagios bei vorzeitiger Beendigung des Darlehens
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 15 U 122/01
In seinem Urteil vom 12. Oktober 1993 (NJW 1993, 3257) hat der Bundesgerichtshof die Anwendung des § 197 BGB auf die Verjährung des Anspruchs auf anteilige Rückerstattung eines Disagios ver-neint. - BGH, 07.12.1989 - III ZR 270/88
Ratenkredit - Sittenwidrigkeit - Bereicherungsanspruch - Verjährung
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 15 U 122/01
Der BGH hat zwar § 197 BGB auch in einem Fall angewandt, in dem die Gefahr des "Aufsummens" nicht bestand (NJW 1990, 1036). - BGH, 12.06.2001 - XI ZR 283/00
Zur Verjährung von "Uraltdarlehen" bei Enteignungsmaßnahmen der ehemaligen DDR …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 15 U 122/01
Zum anderen trägt die Verjährung von länger als vier Jahren zurückliegenden Rückständen dem Umstand Rechnung, dass es bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen oft sehr schwer ist, sichere Feststellungen für eine Zeit zu treffen, die bis zu 30 Jahre zurückliegt (NJW 2001, 2711, 2712 m.w.N.). - BGH, 18.07.2003 - V ZR 275/02
Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe wiederkehrender Gebrauchsvorteile
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 15 U 122/01
In seinem Urteil vom 18. Juli 2003 (WM 2004, 193) hat der Bundesgerichtshof den Anspruch aus § 988 BGB der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB unterworfen, weil die herauszugebenden Gebrauchsvorteile keine wiederkehrenden Leistungen im Sinne des § 197 BGB darstellten. - BGH, 24.02.1983 - III ZR 123/82
Auszahlung der Darlehensvaluta als Voraussetzung für das Kündigungsrecht des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 15 U 122/01
57 Durch die Nichtabnahmeentschädigung wird regelmäßig der entgangene Gewinn der Bank abgedeckt, d. h. bei der Nichtabnahmeentschädigung geht es um den entgangenen Gewinn der Bank aus dem Darlehensgeschäft (…vgl. Staudinger/ Hopt/Mülbert, BGB, 12. Aufl., § 607 Rdn. 396; Derleder JZ 1989, 162, 173; BGH NJW 1985, 1831; NJW 1983, 1543). - BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98
Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 15 U 122/01
Denn der Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Bereitstellungs-zinsen gegen die Hauptschuldnerin ist verjährt, was der Beklagte nach § 768 BGB geltend machen kann, und zwar auch dann, wenn die Verjährung - wie hier - erst nach Erhebung der Bürgschaftsklage eingetreten ist (BGH NJW 1999, 278, 279),. - BGH, 26.05.2000 - V ZR 399/99
Nichtigkeit eines Scheingeschäfts
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2005 - 15 U 122/01
§ 313 BGB soll den Veräußerer und den Erwerber von Grundstückseigentum vor übereilten Verträgen (über den Grundstückserwerb) wahren und ihnen reifliche Überlegungsfreiheit sowie sachkundige und unparteiische Beratung durch den Notar gewähren (Warn- und Schutzfunktion) sowie den Inhalt der Vereinbarung klar und genau feststellen und die Beweisführung sichern (Beweis- und Gewährs-funktion; vgl. BGH NJW 2000, 3127, 3128). - BGH, 22.03.1988 - X ZR 64/87
Erhebung der Verjährungseinrede durch den für eine Gesellschaftsschuld in …
- BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99
Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer
- OLG Stuttgart, 02.10.1985 - 13 U 32/85
Zinsansprüche; Verjährungsfrist; Bereitstellungszinsen
- BGH, 16.03.1978 - III ZR 112/76
Auslegung einer Klausel über Bereitstellungszinsen bezüglich eines Darlehens - …