Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 11 U 16/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 1 VermG
Zum Verhältnis zwischen den Erben jüdischer Alteigentümer und den Nachfolgeorganisationen hinsichtlich des nach dem VermG restituierten Vermögens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zum Verhältnis zwischen den Erben jüdischer Alteigentümer und den Nachfolgeorganisationen hinsichtlich des nach dem VermG restituierten Vermögens
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Auftragsverhältnis des Rechtsnachfolgers nach VermG; analoge Anwendung von § 667 BGB wegen planwidriger Lücke des VermG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 2 Abs. 1 S. 3; VermG § 30a
Rechtsstellung der Erben jüdischer Alteigentümer von in der NS-Zeit entzogenem Vermögen bei Versäumung der Anmeldefrist des § 30a VermG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Herausgabeanspruch der Erben jüdischer Alteigentümer von in der NS-Zeit entzogenem Vermögen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Herausgabeanspruch der Erben jüdischer Alteigentümer von in der NS-Zeit entzogenem Vermögen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 24.01.2014 - 10 O 332/13
- OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 11 U 16/14
- BGH, 25.02.2016 - III ZR 99/15
- BGH, 25.05.2016 - III ZR 99/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 24.04.2013 - 8 B 81.12
Vermögensrechtliche Ausschlussfristen; Conference on Jewish Material Claims …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 11 U 16/14
Auch das BVerwG habe mit Beschluss vom 24.3.2014, Az. 8 B 81/12 festgestellt, dass der Beklagten lediglich eine Treuhänderstellung für die Erben zukomme.Diese Regelung des Vermögensgesetzes ist auch in sich schlüssig: Wenn der jüdische Berechtigte oder dessen Rechtsnachfolger den Anspruch nicht vor Ablauf der Anmeldefrist des § 30a VermG anmeldet, erlischt der Anspruch und wird die Beklagte anspruchsberechtigt, wenn sie ihrerseits den Anspruch rechtzeitig angemeldet hat (BVerwG, Urteil vom 23.10.2003, 7 C 64/02; Beschlüsse vom 27.7.1999, 7 B 134/99, und vom 24.04.2013, 8 B 81/12).
Soweit das Bundesverwaltungsgericht in der klägerseits zitierten Entscheidung vom 24.04.2013, 8 B 81/12 die Beklagte als "Treuhänderin" bezeichnet, ist damit ersichtlich lediglich gemeint, dass die Beklagte das vereinnahmte Vermögen nicht zu beliebigen Zwecken verwenden darf, sondern satzungsgemäß den Überlebenden des Holocaust zur Verfügung zu stellen hat.
- BGH, 28.02.1955 - GSZ 4/54
Wertpapierdepot. Rückerstattung
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 11 U 16/14
Auch die klägerseits zitierte Entscheidung des Großen Senats des BGH für Zivilsachen vom 28.02.1955, BGHZ 16, 350, rechtfertigt keine andere Beurteilung.Denn anders als in der Fallkonstellation der Entscheidung des Großen Zivilsenats in BGHZ 16, 350 war die vorliegende Eigentumsentziehung von 1938 zivilrechtlich wirksam.
- BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 19.94
Restitutionsauschluß bei NS-Enteignung
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 11 U 16/14
Letzterer ist erst viele Jahre nach dem Erbfall in der Person der Klägerin neu entstanden (vgl. BVerwGE 98, 261 - zitiert nach juris, unter Rdnr. 15).
- OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 3 U 132/11
Anforderungen an den Tatsachenvortrag bei Anfechtung eines Rechtsgeschäfts wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 11 U 16/14
Danach ergibt sich keine Verpflichtung der Beklagten, die von ihr anstelle der "wahren Berechtigten" erhaltenen Rückerstattungen treuhänderisch für diese zu verwalten und zu verwahren und Erlöse nach § 667 BGB auszukehren (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 26.6.2012, 3 U 132/11 - juris). - BVerwG, 27.07.1999 - 7 B 134.99
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 11 U 16/14
Diese Regelung des Vermögensgesetzes ist auch in sich schlüssig: Wenn der jüdische Berechtigte oder dessen Rechtsnachfolger den Anspruch nicht vor Ablauf der Anmeldefrist des § 30a VermG anmeldet, erlischt der Anspruch und wird die Beklagte anspruchsberechtigt, wenn sie ihrerseits den Anspruch rechtzeitig angemeldet hat (BVerwG, Urteil vom 23.10.2003, 7 C 64/02; Beschlüsse vom 27.7.1999, 7 B 134/99, und vom 24.04.2013, 8 B 81/12). - BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09
Nutzungsherausgabe für ein restituiertes Grundstück: Anspruch des Berechtigten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 11 U 16/14
Der Gesetzgeber hat an anderer Stelle des Vermögensgesetzes entsprechende Regelungen zum Verhältnis zwischen Restitutionsberechtigtem und Inhabern der tatsächlichen Verfügungsmacht getroffen, so etwa für das Rechtsverhältnis zwischen Restitutionsberechtigtem und aktuell Verfügungsberechtigtem in § 3 Abs. 3 (vgl. BGH NJW 2011, 1436), oder für die Fälle der zu DDR-Zeiten angeordneten staatlichen Verwaltung i.S.d. § 1 Abs. 4 hinsichtlich der Pflichten eines Verwalter in § 11a Abs. 3 (vgl. BGH NJW 2000, 3059). - BVerwG, 23.10.2003 - 7 C 64.02
Kaufvertrag in Polen über Grundstücke in Berlin; polnische Staatsangehörige; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 11 U 16/14
Diese Regelung des Vermögensgesetzes ist auch in sich schlüssig: Wenn der jüdische Berechtigte oder dessen Rechtsnachfolger den Anspruch nicht vor Ablauf der Anmeldefrist des § 30a VermG anmeldet, erlischt der Anspruch und wird die Beklagte anspruchsberechtigt, wenn sie ihrerseits den Anspruch rechtzeitig angemeldet hat (BVerwG, Urteil vom 23.10.2003, 7 C 64/02; Beschlüsse vom 27.7.1999, 7 B 134/99, und vom 24.04.2013, 8 B 81/12). - BVerfG, 20.10.1998 - 1 BvR 1730/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Anmeldefristen für …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 11 U 16/14
Der mit der Versäumung der Anmeldefrist einhergehende Rechtsverlust des ursprünglich Berechtigten ist eine zulässige Inhalts-und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG (BVerfG, Beschluss vom 20.10.1998, 1 BvR 1730/98). - BGH, 11.05.2000 - III ZR 145/98
Schadensersatzansprüche gegen den staatlichen Verwalter von Grundeigentum in der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.02.2015 - 11 U 16/14
Der Gesetzgeber hat an anderer Stelle des Vermögensgesetzes entsprechende Regelungen zum Verhältnis zwischen Restitutionsberechtigtem und Inhabern der tatsächlichen Verfügungsmacht getroffen, so etwa für das Rechtsverhältnis zwischen Restitutionsberechtigtem und aktuell Verfügungsberechtigtem in § 3 Abs. 3 (vgl. BGH NJW 2011, 1436), oder für die Fälle der zu DDR-Zeiten angeordneten staatlichen Verwaltung i.S.d. § 1 Abs. 4 hinsichtlich der Pflichten eines Verwalter in § 11a Abs. 3 (vgl. BGH NJW 2000, 3059).