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   OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 29/15   

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https://dejure.org/2016,5281
OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 29/15 (https://dejure.org/2016,5281)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.03.2016 - 6 U 29/15 (https://dejure.org/2016,5281)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. März 2016 - 6 U 29/15 (https://dejure.org/2016,5281)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Hessen

    § 612 BGB
    Vergütung eines freien Mitarbeiters für eine von ihm gemachte und vom Dienstherrn zum Patent angemeldete Erfindung

  • damm-legal.de

    Angemessene Erfindervergütung für freie Mitarbeiter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines freien Mitarbeiters für eine von ihm gemachte und vom Dienstherrn zum Patent angemeldete Erfindung

  • kanzlei.biz

    Freiem Mitarbeiter kann Erfindervergütung nach § 612 Abs. 1 BGB zustehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 612
    Patent; freier Mitarbeiter; Erfindervergütung

  • rechtsportal.de

    BGB § 612
    Rechte eines freien Mitarbeiters hinsichtlich einer im Rahmen seiner Tätigkeit für den Dienstherrn getätigten Erfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Vergütung eines freien Mitarbeiters für eine von ihm gemachte und vom Dienstherrn zum Patent angemeldete Erfindung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Angemessene Erfindervergütung für freie Mitarbeiter

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Erfinder- Vergütung eines freien Mitarbeiters

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Freier Mitarbeiters kann für eine von ihm gemachte und vom Dienstherrn zum Patent angemeldete Erfindung Vergütung verlangen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Freier Mitarbeiters kann für eine von ihm gemachte und vom Dienstherrn zum Patent angemeldete Erfindung Vergütung verlangen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines freien Mitarbeiters auf eine angemessene Erfindervergütung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines freien Mitarbeiters auf eine angemessene Erfindervergütung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Unklare Gesetzeslage: Dem Streit um Mitarbeitererfindungen vorbeugen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Vergütung eines freien Mitarbeiters für eine von ihm gemachte und vom Dienstherrn zum Patent angemeldete Erfindung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dem Streit um Erfindungen von Mitarbeitern vorbeugen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dem Streit um Erfindungen von Mitarbeitern vorbeugen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Zur Erfindervergütung für freie Mitarbeiter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmererfindung und Arbeitnehmererfinderrecht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vergütungsanspruch eines freien Mitarbeiters für Erfindungen

Besprechungen u.ä.

  • vdaa.de Word Dokument (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Dem Streit um Erfindungen von Mitarbeitern vorbeugen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 29/15
    Maßgeblich ist ausschließlich der Inhalt der Absprachen zwischen den Parteien (vgl. BGH GRUR 1965, 302, 304 [BGH 22.10.1964 - Ia ZR 8/64] - Schellenreibungskupplung; BGH GRUR 2001, 226 [BGH 17.10.2000 - X ZR 223/98] - Rollenantriebseinheit, Tz. 15 bei juris).
  • BGH, 22.10.1964 - Ia ZR 8/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 29/15
    Maßgeblich ist ausschließlich der Inhalt der Absprachen zwischen den Parteien (vgl. BGH GRUR 1965, 302, 304 [BGH 22.10.1964 - Ia ZR 8/64] - Schellenreibungskupplung; BGH GRUR 2001, 226 [BGH 17.10.2000 - X ZR 223/98] - Rollenantriebseinheit, Tz. 15 bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2021 - 15 U 10/20

    Übertragung der Inhaberschaft an deutschen Gebrauchsmustern und einem

    Für außergewöhnliche Leistungen eines freien Mitarbeiters, die über den vertraglichen Rahmen hinausgehen, gebührt ihm auch ohne besondere Absprache in der Regel eine Vergütung (OLG Frankfurt, Urteil vom 03.03.2016, 6 U 29/15).
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