Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Hessen
§ 38 DesignG
Schutzumfang eines eingetragenen Designs mit Rücksicht auf den vorbekannten Formenschatz - damm-legal.de
Zum Schutzumfang eines Designs für Handyhüllen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutzumfang eines eingetragenen Designs mit Rücksicht auf den vorbekannten Formenschatz
- kanzlei.biz
Zum designrechtlichen Schutzumfang einer Handyhülle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DesignG § 38
Geschmacksmuster; Design; Schutzumfang; Gestaltungsfreiheit; Formenschatz; Abstand; Handyhülle - rechtsportal.de
DesignG § 38
Bestimmung des Schutzumfangs eines eingetragenen Designs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zum Schutzumfang eines Designs für Handyhüllen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Schutzumfang einer Handyhülle
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schutzumfang eines eingetragenen Designs
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schutzumfang eines eingetragenen Designs
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.01.2015 - 3 O 194/14
- OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Frankfurt, 31.01.2013 - 6 U 29/12
Schutzumfang eines Geschmacksmusters betreffend eine Tasse
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15
Der Grad der Gestaltungsfreiheit hängt in erster Linie davon ab, welche Grenzen der Verwendungszweck des Erzeugnisses dem Gestalter auferlegt; eine große Gestaltungsfreiheit in diesem Sinn wird durch eine etwa festzustellende große ("quantitative") Mustervielfalt lediglich bestätigt (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, juris-Tz. 16; GRUR 2015, 890 - Möbelgriff, juris-Tz. 41). - OLG Frankfurt, 11.09.2014 - 6 U 58/14
Geschmacksmusterrechtliche Voraussetzungen für den Schutz einer Sportbrille sowie …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15
Dies kann zum einen dazu führen, dass der Schutzumfang des geschützten Designs sich erweitert, weil das Design einen besonders weiten Abstand vom vorbekannten Formenschatz hält, d.h. dass dieser Abstand größer ist, als es zur Begründung der Eigenart erforderlich gewesen wäre (…vgl. Senat a.a.O. - Henkellose Tasse, juris-Tz. 15; WRP 2015, 238, juris-Tz. 5; Urteil vom 11.9.2014 - 6 U 58/14, juris-Tz. 20). - OLG Frankfurt, 26.06.2014 - 6 U 17/13
Bedeutung des Gestaltungsspielraums für die Eigenart eines eingetragenen Designs; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15
Der Grad der Gestaltungsfreiheit hängt in erster Linie davon ab, welche Grenzen der Verwendungszweck des Erzeugnisses dem Gestalter auferlegt; eine große Gestaltungsfreiheit in diesem Sinn wird durch eine etwa festzustellende große ("quantitative") Mustervielfalt lediglich bestätigt (vgl. Senat GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, juris-Tz. 16; GRUR 2015, 890 - Möbelgriff, juris-Tz. 41).
- OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 6 W 96/14
Schutzumfang eines eingetragenen Designs
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15
Dies kann zum einen dazu führen, dass der Schutzumfang des geschützten Designs sich erweitert, weil das Design einen besonders weiten Abstand vom vorbekannten Formenschatz hält, d.h. dass dieser Abstand größer ist, als es zur Begründung der Eigenart erforderlich gewesen wäre (…vgl. Senat a.a.O. - Henkellose Tasse, juris-Tz. 15; WRP 2015, 238, juris-Tz. 5; Urteil vom 11.9.2014 - 6 U 58/14, juris-Tz. 20). - BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09
ICE
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15
b) Der Schutzumfang des geschützten Designs wird jedoch neben dem Grad der Gestaltungsfreiheit auch dadurch beeinflusst, welchen Abstand das Design vom vorbekannten Formenschatz hält (vgl. BGH GRUR 2011, 1117 Rn. 35 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09] - ICE). - BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08
Schreibgeräte
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15
In solchen Fällen ist grundsätzlich auch die angegriffene Form bei der Verletzungsprüfung von der farblichen Gestaltung zu abstrahieren (BGH GRUR 2011, 1112 Rn. 52 [BGH 24.03.2011 - I ZR 211/08] - Schreibgeräte). - BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05
Pantohexal
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.03.2016 - 6 U 34/15
In einem solchen Fall ist es dem Verletzungsgericht zwar verwehrt, im Hinblick auf Entgegenhaltungen aus dem vorbekannten Formenschatz dem Klagedesign jeglichen Schutz zu versagen (vgl. hierzu - für das Markenrecht - BGH GRUR 2008, 905 [BGH 29.05.2008 - I ZB 54/05] - Pantohexal, Tz. 20 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 04.10.2018 - 6 U 206/16
Patentrecht: Äquivalente Verletzung bei nachträglich eingeschränktem …
Dies gilt jedenfalls, solange die angegriffene Verletzungsform nicht in jeder Hinsicht identisch mit dem als schutzfähig anzusehenden Klagedesign ist (vgl. hierzu Senat Urt. v. 3.3.2016 - 6 U 34/15 - Handyhülle, juris-Rn. 30 sowie - für das Markenrecht - BGH GRUR 2008, 905 [BGH 29.05.2008 - I ZB 54/05] Rn. 20 - Pantohexal m.w.N.). - OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 6 U 105/15
Schutzumfang eines eingetragenen Designs
Erlegt der Verwendungszweck dem Gestalter wenig Grenzen auf, führt dies grundsätzlich zu einer großen Gestaltungsfreiheit (Senat, GRUR-RR 2013, 251 - Henkellose Tasse, Tz. 16; Urteil vom 11.09.2014, Aktenzeichen 6 U 58/14 - Sportbrillen, Tz. 20 bei Juris; Urteil vom 3. März 2016, Aktenzeichen 6 U 34/15 - Handyhülle, Tz. 29 bei Juris).