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   OLG Frankfurt, 03.04.1984 - 11 U 59/83   

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https://dejure.org/1984,13303
OLG Frankfurt, 03.04.1984 - 11 U 59/83 (https://dejure.org/1984,13303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.04.1984 - 11 U 59/83 (https://dejure.org/1984,13303)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. April 1984 - 11 U 59/83 (https://dejure.org/1984,13303)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 667
  • VersR 1985, 294
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.06.1976 - VII ZR 129/74

    Verjährung von Mängelfolgeschäden bei fehlerhafter Grundstücksbewertung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.1984 - 11 U 59/83
    Maßgebend für die Abgrenzung zwischen der Geltendmachung eines Mangels, der zu einer Minderung berechtigt, und eines Mangelfolgeschadens ist - wie auch im Werkvertragsrecht (vgl. dazu die grundlegende Entscheidung des BGH in NJW 76, 1502 mit vollständiger Darstellung des Meinungsstands) - die Feststellung, ob der Mangel einer (oder mehrerer) Einzelreiseleistung(en), die mit anderen Leistungen zusammen die Gesamtleistung "Reise" ausmacht, unmittelbar anhaftet und zur Beeinträchtigung der Reise führt oder ob sich die Beeinträchtigung der Reise als entfernte Mängelfolge darstellt.
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2019 - 24 O 20/19

    Fehlender Koffer mit Fotoausrüstung

    Bei nicht zur Verfügung stehendem Reisegepäck wird in der Regel eine Minderung zwischen 20 und 30 %, bzw. 25 % pro betroffenem Urlaubstag für angemessen erachtet (OLG Celle, Urteil vom 24. Mai 1995 - 11 U 138/94 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 25. November 1992 - 19 U 229/91 -, Rn. 7, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 24. April 1984 - 11 U 59/83 -, Rn. 21, juris; AG Rostock, Urteil vom 03. August 2016 - 47 C 103/16 -, Rn. 15, juris; LG Koblenz, Urteil vom 07. November 2016 - 2 S 28/15 -, Rn. 14, juris; LG Frankfurt, Urteil vom 05. Juni 2007 - 2-24 S 44/06 -, Rn. 23, juris).
  • AG Nürnberg, 27.11.1996 - 35 C 7300/96

    Fehlgeleiteter Koffer - Reisepreis gemindert

    Das Gericht orientiert sich hierbei an Beispielen der Rechtsprechung (OLG Frankfurt a.M., MDR 1984, 667: 25% Minderung des Reisepreises bei fehlendem Gepäck während der gesamten Reise, wobei allerdings berücksichtigt wurde, daß aus klimatischen Gründen eine "legere Kleidung" angezeigt war; LG Frankfurt a.M., NJW-RR 1986, 216 [217]: 20% Minderung des Tagesreisepreises bei Nachlieferung der Gepäckstücke erst nach drei Urlaubstagen; LG Frankfurt a.M., NJW-RR 1994, 309: 20% Minderung des Tagesreisepreises bei Nachlieferung des Koffers erst am zweiten Tage einer Schiffsreise unter Bezugnahme auf die gehobenen Bekleidungsgewohnheiten auf einem Kreuzfahrtschiff).
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