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   OLG Frankfurt, 03.04.2014 - 5 UF 345/13   

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https://dejure.org/2014,9187
OLG Frankfurt, 03.04.2014 - 5 UF 345/13 (https://dejure.org/2014,9187)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.04.2014 - 5 UF 345/13 (https://dejure.org/2014,9187)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. April 2014 - 5 UF 345/13 (https://dejure.org/2014,9187)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1632 Abs 4 BGB
    Zu den Voraussetzungen der Anordnung des Verbleibs des Kindes bei den Pflegeeltern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu den Voraussetzungen der Anordnung des Verbleibs des Kindes bei den Pflegeeltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen der Anordnung des Verbleibs des Kindes bei den Pflegeeltern

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung minderjähriger Kinder in einer Pflegefamilie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1787
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2014 - 5 UF 345/13
    Damit ist auch im Rahmen von Verbleibensanordnungen nach § 1632 Abs. 4 BGB das Kindeswohl die oberste Richtschnur der Entscheidung (BVerfG FamRZ 2010, 865; Staudinger/Salgo § 1632 BGB Rdnr. 44), sodass es in diesem Zusammenhang auch nicht entscheidend darauf ankommt, dass dem Elternrecht generell gegenüber dem Recht der Pflegeeltern der Vorrang zukommt (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1593; BeckOK-BGB/Veit § 1632 BGB Rdnr. 26).

    Geht es um die Frage der Rückführung des Pflegekindes zu seinen Eltern, so genügt für die Annahme einer Gefährdung des Kindeswohls nicht allein das Bestehen einer sozialen Eltern-Kind-Beziehung zwischen Kind und Pflegepersonen (BVerfG FamRZ 2010, 865; BGH BeckRS 2014, 05454; OLG Frankfurt am Main, JAmt 2013, 218).

    Maßgeblich ist daher mithin, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht auszuschließen sein darf, dass die Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern zu psychischen oder physischen Schädigungen bei dem Kind führen kann, wobei eine Restmöglichkeit, dass solche Störungen nicht eintreten, außer Acht zu bleiben hat (BVerfG FamRZ 2010, 865; Salgo/Lack in: Prenzlow (Hrsg.), Handbuch Elterliche Sorge und Umgang, 2013, Rdnr. 1334).

  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 68/11

    Elterliche Sorge: Abwehr der Kindeswohlgefährdung durch Anordnung des Verbleibens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2014 - 5 UF 345/13
    Geht es um die Frage der Rückführung des Pflegekindes zu seinen Eltern, so genügt für die Annahme einer Gefährdung des Kindeswohls nicht allein das Bestehen einer sozialen Eltern-Kind-Beziehung zwischen Kind und Pflegepersonen (BVerfG FamRZ 2010, 865; BGH BeckRS 2014, 05454; OLG Frankfurt am Main, JAmt 2013, 218).

    Auch wenn es im Hauptsacheverfahren - für den Senat durchaus nachvollziehbar und der nicht unumstrittenen Ansicht des Bundesgerichtshofs in BeckRS 2014, 05454 gerecht werdend - nicht zum Entzug der elterlichen Sorge gekommen ist, hat nicht nur der Sachverständige C im Beschwerdeverfahren, sondern auch der Sachverständige B im ersten Rechtszug bei der Kindesmutter erhebliche Einschränkungen ihrer Erziehungsfähigkeit festgestellt.

  • AG Gießen, 28.11.2012 - 248 F 2508/12
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2014 - 5 UF 345/13
    Mit Beschluss vom 28.11.2012 entzog das Amtsgericht Gießen (AZ.: 248 F 2508/12) den Kindeseltern im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Gesundheitsfürsorge und bestellte das Jugendamt des Landkreises O1 als Ergänzungspfleger.

    Mit Beschluss vom 28.8.2013 hob es die einstweilige Anordnung vom 28.11.2012 (248 F 2508/12) auf und entschied, dass es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge der Beteiligten zu 1 und 2 verbleibe.

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2014 - 5 UF 345/13
    Im Rahmen des dem Senat zustehenden Ermessens ist eine Abwägung zwischen dem drohenden Verlust einer Tatsacheninstanz einerseits und den Nachteilen des Zeit- und Kostenaufwandes andererseits vorzunehmen (BGH FamRZ 2005, 971).
  • BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04

    Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2014 - 5 UF 345/13
    Damit ist auch im Rahmen von Verbleibensanordnungen nach § 1632 Abs. 4 BGB das Kindeswohl die oberste Richtschnur der Entscheidung (BVerfG FamRZ 2010, 865; Staudinger/Salgo § 1632 BGB Rdnr. 44), sodass es in diesem Zusammenhang auch nicht entscheidend darauf ankommt, dass dem Elternrecht generell gegenüber dem Recht der Pflegeeltern der Vorrang zukommt (vgl. BVerfG FamRZ 2006, 1593; BeckOK-BGB/Veit § 1632 BGB Rdnr. 26).
  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2014 - 5 UF 345/13
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 3 und 4 ist nach § 58 ff. FamFG zulässig, insbesondere wurde sie form- und fristgerecht eingelegt und die Pflegepersonen sind nach gefestigter Rechtsprechung in Verfahren nach § 1632 Abs. 4 BGB auch beschwerdebefugt (BGH FamRZ 2000, 219; 2005, 975).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2014 - 5 UF 345/13
    Bei einem Rückführungsverlangen der leiblichen Eltern eines Kindes besteht ein Konflikt des elterlichen Grundrechtes aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG auf Pflege und Erziehung des Kindes mit den ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Rechten von Pflegeeltern aus Art. 6 Abs. 1 GG (BVerfGE 79, 51, 60).
  • OLG Saarbrücken, 13.10.2011 - 6 UF 108/11

    Elterliche Sorge: Ablehnung des Erlasses einer Verbleibensanordnung zugunsten der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2014 - 5 UF 345/13
    Sowohl Umfang als auch die Auswahl der Methoden und standardisierten Verfahren bleiben ihm überlassen (BGH FamRZ 1999, 1649; OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 463).
  • BayObLG, 05.04.2000 - 1Z BR 108/99

    Verbleibensanordnung bei einer Gefährdung des Kindeswohls

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2014 - 5 UF 345/13
    Es entspricht der herrschenden Auffassung, dass ungeachtet des Zwecks von Verbleibensanordnungen, die Herausgabe des Kindes zu Unzeit zu verhindern, Verbleibensanordnungen ohne zeitliche Begrenzung möglich sind (BayObLG FamRZ 2001, 563; Müko-BGB/Huber § 1632 Rdnr. 58).
  • BGH, 13.04.2005 - XII ZB 54/03

    Beschwerdebefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen des Familiengerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.04.2014 - 5 UF 345/13
    Die Beschwerde der Beteiligten zu 3 und 4 ist nach § 58 ff. FamFG zulässig, insbesondere wurde sie form- und fristgerecht eingelegt und die Pflegepersonen sind nach gefestigter Rechtsprechung in Verfahren nach § 1632 Abs. 4 BGB auch beschwerdebefugt (BGH FamRZ 2000, 219; 2005, 975).
  • OLG Koblenz, 20.08.2018 - 9 UF 247/18

    Kindschaftssache: Voraussetzungen einer Anordnung des Verbleibens von Kindern in

    Mit der Regelung einer Verbleibensanordnung will das Gesetz allein den Schutz des Kindes vor einer Herausnahme aus der Pflegefamilie zur Unzeit bewirken (vgl. BVerfG, NJW 1988, 125, 125, m.w.N.; BGH, NJW 2017, 472, 473, Rdnr. 20, m.w.N.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 12. März 2018 - 1 UF 191/17 -, juris, Rdnr. 14; OLG Hamm, FamRZ 2017, 1064, 1065; Beschluss vom 8. Juli 2015 - 5 UF 198/14 -, juris, Rdnr. 40; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2014, 1787, 1789; OLG Stuttgart, FamRZ 2014, 320, 321; OLG Koblenz, FamRZ 2005, 1923, 1923; BeckOK Bamberger/Roth/Hau/Poseck-Veit, BGB, 46. Edition, Stand: 1. Mai 2018, § 1632, Rdnr. 41, m.w.N.; Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger-Hamdan, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 1632, Rdnr. 45, m.w.N.; Staudinger-Salgo, BGB, Neubearb.
  • OLG Nürnberg, 12.05.2023 - 10 UF 316/23

    Gefahrenprognose bei Pflegestellenwechsel

    So können etwa krankheitsbedingte Einschränkungen des Kindes einer Änderung der Lebensumstände im Wege stehen (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1787) oder einen Wechsel der Pflegestelle gerade erst erfordern.
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