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OLG Frankfurt, 03.05.2012 - 6 U 14/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 9 GMV
Bindung an Markeneintragung und Verfügungsgrund; markenmäßige Benutzung; Unterscheidungskraft einer Marke ("Be Happy"). - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bindung an Markeneintragung und Verfügungsgrund; markenmäßige Benutzung; Unterscheidungskraft einer Marke ("Be Happy").
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGV 40/94 Art. 9
Bindung an Markeneintragung und Verfügungsgrund; markenmäßige Benutzung; Unterscheidungskraft einer Marke ("Be Happy") - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.11.2011 - 6 O 481/11
- OLG Frankfurt, 03.04.2012 - 6 U 14/12
- OLG Frankfurt, 03.05.2012 - 6 U 14/12
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 6 U 109/16
Verfügungsgrund für Unterlassungsverfügung aus Gemeinschaftsgeschmacksmuster; …
Im vorliegenden Zusammenhang bedarf es auch nicht des Rückgriffs auf die Erwägungen, mit denen trotz Bindung des Verletzungsgerichts an die Eintragung eines Schutzrechts Zweifel an dessen Rechtsbeständigkeit zur Verneinung des Verfügungsgrundes führen können (vgl. hierzu Senat GRUR-RR 2003, 263 - mini-flexiprobe; Urteil vom 3.5.2012 - 6 U 14/12); denn eine Bindung des Verletzungsgerichts an die Registerlage besteht aus den genannten Gründen nicht. - OLG Frankfurt, 29.10.2015 - 6 U 96/15
Markenverletzung: Unterscheidungskraft und Schutzumfang einer Marke mit …
Voraussetzung hierfür ist in aller Regel, dass der Nichtigkeitsantrag auf neue - durchgreifend erscheinende - tatsächliche oder rechtliche Argumente gestützt ist, die bei der Eintragungsentscheidung voraussichtlich nicht berücksichtigt worden sind (Senat vom 3.5. 2012 - 6 U 14/12 Tz. 7 bei juris).