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   OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18   

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https://dejure.org/2018,14604
OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18 (https://dejure.org/2018,14604)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.2018 - 6 W 36/18 (https://dejure.org/2018,14604)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 2018 - 6 W 36/18 (https://dejure.org/2018,14604)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 890 ZPO
    Unterlassungsvollstreckung: Kernbereich eines gegen die Verwendung einer geschützten Marke gerichteten Titels

  • damm-legal.de

    Kerngleicher Verstoß gegen einen Unterlassungstitel wegen Markenverletzung

  • aufrecht.de

    Markenverletzung bei Austausch eines Buchstabens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsvollstreckung: Kernbereich eines gegen die Verwendung einer geschützten Marke gerichteten Titels

  • online-und-recht.de

    5.000,- EUR Ordnungsgeld wegen kerngleichem Verstoß gegen Markenverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Zwangsvollstreckung; Unterlassungsvollstreckung; Kernbereich; Markenverletzung; Jacuzzi

  • rechtsportal.de

    ZPO § 890
    Schutzumfang eines Unterlassungstitels wegen Markenverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kerngleicher Verstoß gegen einen Unterlassungstitel wegen Markenverletzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Reichweite eines Unterlassungstitels wegen einer Markenverletzung

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    "Jakuzzi" statt "Jacuzzi" führt dennoch zu Ordnungsgeld

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kerngleicher Verstoß gegen gerichtliches Markenverbot bei Austausch von nur einem Buchstaben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18
    Sofern der Titel das Charakteristische oder den "Kern" der Verletzungsform zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, werden nicht nur die mit der verbotenen konkreten Verletzungsform identischen, sondern auch abgewandelte, aber im Kern gleichartige (aber nicht bloß ähnliche) Handlungsformen erfasst (BGH GRUR 2010, 253 [BGH 10.12.2009 - I ZR 46/07] Rn. 30 - Fischdosendeckel; BGH GRUR 2010, 855 [BGH 19.05.2010 - I ZR 177/07] Rn. 17 - Folienrollos).

    Sie haben dann die Funktion, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Handlungen erfasst sein sollen (BGH GRUR 2010, 855 [BGH 19.05.2010 - I ZR 177/07] Rnr. 17 - Folienrollos).

  • BGH, 03.04.2014 - I ZB 42/11

    Reichweite des Unterlassungsgebots - Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18
    Die Zuordnung einer Handlung zum Kernbereich des Verbots kommt allerdings nicht in Betracht, wenn sie nicht Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren gewesen ist (BGH GRUR 2013, 1071 [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] Rnr. 14, 18 - Umsatzangaben; zum Urheberrecht BGH GRUR 2013, 1235 [BGH 20.06.2013 - I ZR 55/12] Rnr. 18 - Restwertbörse II - sowie BGH GRUR 2014, 706 [BGH 03.04.2014 - I ZB 42/11] Rnr. 12 f. - Reichweite des Unterlassungsgebots).
  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 55/12

    Restwertbörse II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18
    Die Zuordnung einer Handlung zum Kernbereich des Verbots kommt allerdings nicht in Betracht, wenn sie nicht Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren gewesen ist (BGH GRUR 2013, 1071 [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] Rnr. 14, 18 - Umsatzangaben; zum Urheberrecht BGH GRUR 2013, 1235 [BGH 20.06.2013 - I ZR 55/12] Rnr. 18 - Restwertbörse II - sowie BGH GRUR 2014, 706 [BGH 03.04.2014 - I ZB 42/11] Rnr. 12 f. - Reichweite des Unterlassungsgebots).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18
    Die Zuordnung einer Handlung zum Kernbereich des Verbots kommt allerdings nicht in Betracht, wenn sie nicht Gegenstand der Prüfung im Erkenntnisverfahren gewesen ist (BGH GRUR 2013, 1071 [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] Rnr. 14, 18 - Umsatzangaben; zum Urheberrecht BGH GRUR 2013, 1235 [BGH 20.06.2013 - I ZR 55/12] Rnr. 18 - Restwertbörse II - sowie BGH GRUR 2014, 706 [BGH 03.04.2014 - I ZB 42/11] Rnr. 12 f. - Reichweite des Unterlassungsgebots).
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18
    Der Verbotsumfang ist nicht auf die im Urteil beschriebene sogenannte konkrete Verletzungsform begrenzt, es sei denn, dass das Verbot eng auf die konkrete Verletzungshandlung beschränkt ist (BGH GRUR 2010, 454 [BGH 22.10.2009 - I ZR 58/07] Rn. 12 - Klassenlotterie).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18
    Sofern der Titel das Charakteristische oder den "Kern" der Verletzungsform zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, werden nicht nur die mit der verbotenen konkreten Verletzungsform identischen, sondern auch abgewandelte, aber im Kern gleichartige (aber nicht bloß ähnliche) Handlungsformen erfasst (BGH GRUR 2010, 253 [BGH 10.12.2009 - I ZR 46/07] Rn. 30 - Fischdosendeckel; BGH GRUR 2010, 855 [BGH 19.05.2010 - I ZR 177/07] Rn. 17 - Folienrollos).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 162/05

    HEITEC

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.2018 - 6 W 36/18
    Ein abweichende Beurteilung käme allenfalls dann in Betracht, wenn es sich bei der Marke "Jacuzzi" um eine abgewandelte Schreibweise der rein beschreibenden Angabe "Jakuzzi" handelte; denn unter diesen Umständen würde sich die - wiederum einem neuen Erkenntnisverfahren vorzubehaltende - Frage stellen, ob der Schutzbereich der an eine rein beschreibende Angabe angelehnten Marke auch die Benutzung der beschreibenden Angabe selbst umfassen würde (vgl. hierzu BGH GRUR 2008, 803 - HEITEC, Rn. 22).
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