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   OLG Frankfurt, 03.08.2006 - 26 U 26/06   

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https://dejure.org/2006,17014
OLG Frankfurt, 03.08.2006 - 26 U 26/06 (https://dejure.org/2006,17014)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.08.2006 - 26 U 26/06 (https://dejure.org/2006,17014)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. August 2006 - 26 U 26/06 (https://dejure.org/2006,17014)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 478 BGB
    Gewährleistung beim Kauf: Anspruch des Käufers einer mangelhaften Sache auf Rückforderung des gezahlten Teilkaufpreises bei Verjährung des Gewährleistungsanspruchs

  • Judicialis

    BGB § 478

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 478 (a.F.) § 675
    Anwaltshaftung wegen Pflichtverletzung - Anspruch des Käufers auf Rückzahlung eines geleisteten Teilkaufpreises bei Sachmangel?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Pflichtverletzung bei unterlassener Widerklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Käuferrechte aus § 478 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) a.F. im Zusammenhang mit einem Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung eines Anwaltsvertrages; Anspruch auf Rückzahlung eines Kaufpreises

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Dortmund, 22.12.2016 - 13 O 10/02
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2006 - 26 U 26/06
    Die in der Folgezeit von der Fa. A erhobene Zahlungsklage wies das Landgericht Wiesbaden in dem Verfahren 13 O 10/02 nach Beweisaufnahme mit Urteil vom 08.04.2004 ab.

    Sie ist nach wie vor der Auffassung, ihr hätte trotz eingetretener Verjährung des Wandlungsrechts ein Rückzahlungsanspruch bezüglich des gezahlten Kaufpreises zugestanden, der in dem Verfahren 13 O 10/02 im Rahmen einer Widerklage hätte geltend gemacht werden können.

    Ein Anspruch nach den Grundsätzen der positiven Forderungsverletzung ist nicht gegeben, da nach den der Entscheidung zugrunde zu legenden Tatsachen eine Pflichtverletzung der Beklagten im Zusammenhang mit der Prozessvertretung in dem Verfahren 13 O 10/02 nicht festzustellen ist.

    Ein Rückzahlungsanspruch der Klägerin gemäß §§ 462, 465, 467, 346 ff BGB a. F. war bereits im Zeitpunkt der Klageerhebung in dem Verfahren 13 O 10/02 nach § 477 BGB a. F. verjährt.

  • RG, 30.10.1908 - III 594/07

    Kann sich der Unternehmer eines Werks gegenüber der Klage des Bestellers, mit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2006 - 26 U 26/06
    Klagt nämlich, wie hier, der Verkäufer nach Anzahlung eines Teils des Kaufpreises auf den Rest und erhebt der Käufer demgegenüber mit Erfolg die Wandlungseinrede, so kann einer späteren Rückzahlungsklage des Käufers der Verkäufer nach ganz überwiegender Meinung mit Erfolg die Einrede der Verjährung entgegenhalten (vgl. schon RGZ 69, 385, 388; BGHZ 85, 367 ff m.w.N.).

    Insoweit hebt Schlosser auch die Richtigkeit der zugrunde liegenden reichsgerichtlichen Entscheidung hervor (RGZ 69, 385 ff).

  • BGH, 24.11.1982 - VIII ZR 263/81

    Düsen-Passat II - §§ 462, 465 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Unterscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.08.2006 - 26 U 26/06
    Klagt nämlich, wie hier, der Verkäufer nach Anzahlung eines Teils des Kaufpreises auf den Rest und erhebt der Käufer demgegenüber mit Erfolg die Wandlungseinrede, so kann einer späteren Rückzahlungsklage des Käufers der Verkäufer nach ganz überwiegender Meinung mit Erfolg die Einrede der Verjährung entgegenhalten (vgl. schon RGZ 69, 385, 388; BGHZ 85, 367 ff m.w.N.).
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