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OLG Frankfurt, 03.09.2004 - 20 W 34/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
Wohnungseigentümer; Zweitbeschluss
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige weitere Beschwerde im Wohnungseigentumsrecht; Prüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen in Wohnungseigentümerversammlungen; Berechtigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zweitbeschluss in einer schon geregelten Sache; Berücksichtigung des ...
- Wolters Kluwer
(Wohnungseigentum: Abändernder Zweitbeschluss zu bereits geregelter Angelegenheit)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21
Wohnungseigentüm: Zweitbeschluss über eine schon geregelte gemeinschaftliche Angelegenheit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Darf Eigentümerversammlung Beschlüsse einfach einkassieren?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mietrecht - Beschlüsse der Eigentümerversammlung nicht einfach aufheben!
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 09.08.2000 - 65 UR II 365/99
- LG Frankfurt/Main, 10.12.2001 - 9 T 600/00
- OLG Frankfurt, 03.09.2004 - 20 W 34/02
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 28.10.2015 - 318 S 9/15
Wohnungseigentumsverfahren: Anfechtung eines Mehrheitsbeschlusses über die …
Ob dies anders zu beurteilen wäre, wenn Teile des gemeinschaftlichen Eigentums einem Wohnungseigentümer gegen Einmalzahlung eines eher symbolischen Betrages für mindestens 30 Jahre überlassen werden, wobei der Begünstigte den Überlassungszeitraum einseitig unbegrenzt ausdehnen kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2004 - 20 W 34/02, OLGR Frankfurt 2005, 334, Rn. 25 f., zitiert nach juris: Vermietung einer Gartenfläche für 30 Jahre für eine Einmalzahlung von DM 2.500,00 mit Option, den Mietvertrag auf unbegrenzte Dauer zu verlängern), bedarf hier keiner Entscheidung, da eine derartige Sachverhaltsgestaltung nicht vorliegt. - LG Hamburg, 23.07.2014 - 318 S 43/14
Jahresabrechnung beschlossen: Gilt Beschluss auch für die …
Das bedeutet jedoch nicht, dass durch den abändernden Beschluss etwaige tatsächliche Vorteile erhalten bleiben müssen, die ein Wohnungseigentümer nach dem Erstbeschluss gehabt hätte (OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.09.2004 - 20 W 34/02, OLGR Frankfurt 2005, 334;… Bärmann/Merle, a. a. O., Kümmel in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 10. Auflage, § 23 Rdnr. 62 f.).
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