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   OLG Frankfurt, 03.11.2015 - 11 U 48/10 (Kart)   

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https://dejure.org/2015,82683
OLG Frankfurt, 03.11.2015 - 11 U 48/10 (Kart) (https://dejure.org/2015,82683)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.11.2015 - 11 U 48/10 (Kart) (https://dejure.org/2015,82683)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. November 2015 - 11 U 48/10 (Kart) (https://dejure.org/2015,82683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen

    § 16 GmbHG
    Kein Anspruch auf Rückzahlung von Beitrittszahlungen wegen wirksamer Anmeldung von Anteilsübergang nach § 16 GmbHG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 24.06.1996 - II ZR 56/95

    Anmeldung des Übergangs eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2015 - 11 U 48/10
    Sie bezweckt, die Gesellschaft vor den Unsicherheiten eines Gesellschafterwechsels - von dem sie nicht notwendig Kenntnis haben muss - und Veräußerer sowie Erwerber in ihrer Stellung gegenüber der Gesellschaft zu schützen (BGH NJW-RR 1996, 1377, 1378); anmeldeberechtigt sind Veräußerer und Erwerber, wobei eine Vertretung z.B. durch den Notar möglich ist.

    Die bloße Kenntnis der Gesellschaft von einem Gesellschafterwechsel allein genügt nicht, da der Zeitpunkt der Wirksamkeit des Gesellschafterwechsels gegenüber der GmbH durch das Erfordernis der Anmeldung zur Disposition von Veräußerer und Erwerber steht, es sich mithin um eine Art Gestaltungsakt handelt (BGH NJW-RR 1996, 1377 f.).

    Zwar erhält eine Willenserklärung mit dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert; indes kann auch späteres Verhalten der Parteien als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (BGH NJW 1988, 2878; ausdrücklich für einen Fall des § 16 Abs. 1 GmbHG aF bejahend: BGH NJW-RR 1996, 1377).

    In der Regel ist die formgerechte Abtretungsurkunde erforderlich und genügend (RGZ 127, 240; BayObLG NJW-RR 1990, 167, 168; OLG Hamm GmbHR 1993, 660); soweit allerdings nach Gesetz oder nach § 15 Abs. 5 GmbHG weitere Gültigkeitsvoraussetzungen bestehen, ist auch ihr Vorliegen nachzuweisen (BGH NJW-RR 1996, 1377; BGH NJW-RR 1991, 926), so z.B. gesellschaftsvertragliche Bestimmungen wie die hier notwendige ¾ Mehrheit in der Gesellschafterversammlung.

  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2015 - 11 U 48/10
    Schon bei einem Zug-um-Zug-Antrag ist der Anspruch auf die Gegenleistung vom Streitgegenstand und damit von der Rechtkraft einer Entscheidung nicht umfasst (BGH NJW 1992, 1172).
  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2015 - 11 U 48/10
    Indes ist es grundsätzlich Sache des Klägers, die Tatsachen vorzutragen, aus denen das Feststellungsinteresse folgt (BAG NJW 1997, 3396).
  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 37/13

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2015 - 11 U 48/10
    Dieses steht dann in Frage, wenn der Kläger auch eine Leistungsklage erheben kann, ihm also möglich und zumutbar ist, sogleich ein Urteil zu erwirken, aus dem auch vollstreckt werden kann (BGH NJW 2014, 939, Rnr. 54).
  • BGH, 14.07.1954 - II ZR 342/53

    Gesellschaft mbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2015 - 11 U 48/10
    Die Anfechtbarkeit von Gesellschafterbeschlüssen richtet sich im GmbH-Recht mangels ausdrücklicher Regelung nach dem entsprechend anwendbaren § 243 AktG, wonach Beschlüsse, die Gesetz oder Satzung verletzen, durch den Rechtsbehelf der Anfechtungsklage vernichtet werden können (RGZ 166, 131; BGH NJW 1954, 1563).
  • BGH, 14.05.1990 - II ZR 126/89

    Anfechtungsfrist für Beschlüsse der GmbH-Gesellschafter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2015 - 11 U 48/10
    Die Klage gegen den Einziehungsbeschluss vom 10.09.2008 ist am 03.10.2008, also sogar noch binnen der Monatsfrist des § 243 AktG anhängig geworden, so dass sie in jedem Fall rechtzeitig erhoben wurde (BGHZ 111, 224).
  • BGH, 01.04.1953 - II ZR 235/52

    Sternbrauerei Regensburg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2015 - 11 U 48/10
    Ein Verschulden des betroffenen Gesellschafters ist dabei nicht erforderlich (BGHZ 9, 157, 164; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 20. Aufl. 2013, § 34 Anh Rnr. 3; Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Aufl. 2012, § 60, Rnr. 78).
  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2015 - 11 U 48/10
    Die Beurteilung der Sachdienlichkeit erfordert eine Berücksichtigung, Bewertung und Abwägung der beiderseitigen Interessen (BGH NJW 2007, 2414, 2415; BGH NJW 2000, 143).
  • BGH, 12.10.1992 - II ZR 286/91

    Anfechtungsfrist bei Einziehung eines Geschäftsanteils durch Beschluß der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2015 - 11 U 48/10
    Es gilt allerdings nicht die starre Ein-Monats-Frist dieser Vorschrift; vielmehr kann im GmbH-Recht die Anfechtungsklage binnen angemessener Frist erhoben werden (NJW 1993, 129), wobei die Monatsfrist des § 246 Abs. 1 AktG als Leitbild dient, hinter der die Frist im GmbH-Recht nicht zurückbleiben darf.
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2015 - 11 U 48/10
    Zwar erhält eine Willenserklärung mit dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert; indes kann auch späteres Verhalten der Parteien als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein (BGH NJW 1988, 2878; ausdrücklich für einen Fall des § 16 Abs. 1 GmbHG aF bejahend: BGH NJW-RR 1996, 1377).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 6 U 124/94
  • OLG Hamm, 08.07.1992 - 8 U 268/91

    Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund ; Einziehung des

  • BGH, 20.10.1966 - III ZR 150/65

    Nachweis der Vertretungsbefugnis aufgrund Eintragung im Handelsregister

  • BGH, 27.01.2015 - KZR 90/13

    Mittelstandskartell: Kartellrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs von

  • BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95

    Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen

  • OLG Dresden, 06.03.1998 - 7 W 1256/97

    Nachweis des Erwerbs eines Geschäftsanteils nach § 16 GmbHG

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