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   OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17 (Kart.)   

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OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17 (Kart.) (https://dejure.org/2017,46390)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.11.2017 - 11 U 51/17 (Kart.) (https://dejure.org/2017,46390)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. November 2017 - 11 U 51/17 (Kart.) (https://dejure.org/2017,46390)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 EnWG, § 46 EnWG, § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB
    Konzessionsvergabe zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Konzessionsvergabe zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Konzessionsvergabe zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes OLG Frankfurt am Main,

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EnWG § 1; EnWG § 46; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen; transparentes Auswahlverfahren

  • rechtsportal.de

    EnWG § 1 ; EnWG § 46 ; GWB § 19 Abs. 2 Nr. 1
    Gerichtliche Überprüfung der Gewichtung der Auswahlkriterien für die Vergabe einer Konzession zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Change-of-Control"-Klausel ist in Konzessionsvertrag zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vergabe einer Konzession zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes durch eine Kommune

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vergabe einer Konzession zum Betrieb eines Energieversorgungsnetzes durch eine Kommune

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Schulnotensystem für Konzessionen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Transparenz geht Geheimnisschutz vor! (VPR 2018, 68)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 485
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17
    Genügt die Konzessionsvergabe diesen Anforderungen nicht, liegt eine unbillige Behinderung derjenigen Bewerber vor, deren Chancen auf die Konzession dadurch beeinträchtigt worden sind (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin, Juris Rdnr. 16).

    Zwar müssen - was von keiner der Beteiligten in Zweifel gezogen wird - die Auswahlkriterien an den Zielen des § 1 EnWG orientiert sein (BGH KZR 66/12 Rdnr. 46, 47).

    Wie der BGH in seiner Leitentscheidung KZR 66/12 weiter festgestellt hat, vereint das energiewirtschaftsrechtliche Ziel einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas jedoch mehrere Einzelziele, die unterschiedlicher Konkretisierung, Gewichtung und Abwägung durch die Gemeinde zugänglich sind (aaO. Rdnr. 49).

    Auch der BGH hat in der Entscheidung KZR 66/12 klargestellt, dass es sich bei dem genannten Musterkriterienkatalog nur um eine Orientierungshilfe handele - er hat den der Gemeinde eingeräumten Spielraum bei der Gewichtung des überragenden Ziels der Netzsicherheit als überschritten angesehen, nachdem die Gewichtung um mehr als den Faktor vier von diesem Orientierungswert abwich.

    Denn nur dann ist gewährleistet, dass die Auswahlentscheidung im unverfälschten Wettbewerb nach sachlichen Kriterien und diskriminierungsfrei zugunsten desjenigen Bewerbers erfolgt, dessen Angebot den Auswahlkriterien am besten entspricht (BGH KZR 66/12 Rdnr. 35; Urteil vom 17.12.2013, KZR 65/12 - Stromnetz Heiligenhafen, Rdnr. 44).

    Ebenso wenig ermöglicht die Klausel der Gemeinde eine gesellschaftsrechtliche Einflussnahm auf die Geschäftsführung (vgl. zu der damit verbundenen Problematik BGH KZR 66/12 Rdnr. 12).

    aa) Der Senat teilt im Grundsatz die Auffassung der Klägerin, dass das aus dem Diskriminierungsverbot hergeleitete Transparenzgebot sich nicht nur auf die Bekanntgabe der Auswahlkriterien und ihrer Gewichtung erstreckt (vgl. BGH KZR 66/12 Rdnr. 35), sondern sich bei der Bewertung fortsetzt (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 22.8.2017, 6 U 1/17 Kart, juris Rdnr. 127; LG Stuttgart, Urteil vom 30.6.2016, 11 O 78/16, juris Rdnr. 58).

    Denn eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist dann zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (BGH KZR 66/12 Rdnr. 99; dem folgend Senat, Beschluss vom 9.3.2015, 11 W 47/14, juris Rdnr. 28; OLG Stuttgart, Urteil vom 5.1.2017, 2 U 66/16, juris Rdnr. 86 ff).

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17
    Noch weitergehende Informationen dazu, was die Beklagte hinsichtlich jedes Einzelkriteriums inhaltlich erwartete, um etwa von einer "guten" oder "hervorragenden" Umsetzung des Leistungsziels auszugehen, würden die Beklagte zwingen, den Bietern auch dort bereits Antworten gleichsam vorzugeben, wo sie Konzepte und Vorschläge erwartete (vgl BGH Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17 - Postdienstleistungen, juris Rdnr. 46; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2017, VII-Verg 29/16, juris Rdnr. 71).

    Auch der BGH hat für das GWB-Vergaberecht nunmehr klargestellt, dass das Transparenzgebot nicht soweit geht, dass der Auftraggeber den Bietern bei einer funktionalen Ausschreibung direkt oder mittelbar Lösungskomponenten vorgeben müsste, die diese zwangsläufig aufgreifen würden, anstatt die vom Auftraggeber gewünschten eigenen Lösungen zu entwickeln (Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17 - Postdienstleistungen, juris Rdnr. 46).

    Auch wenn dem öffentlichen Auftraggeber bei der Bewertung und Benotung ein Beurteilungsspielraum zustehen müsse, seien seine diesbezüglichen Bewertungsentscheidungen in diesem Rahmen insbesondere auch darauf hin überprüfbar, ob die jeweiligen Noten im Vergleich ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters plausibel vergeben wurden (BGH, Beschluss vom 4.4.2017, X ZB 3/17 - Postdienstleistungen; juris Rdnr. 53).

  • OLG Brandenburg, 22.08.2017 - 6 U 1/17

    Vergabe eines Stromkonzessionsvertrags: Anforderungen an ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17
    Gegenstand der Überprüfung ist, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten, von keinem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind und sich die Wertungsentscheidung im Rahmen der Gesetze und der allgemein gültigen Beurteilungsmaßstäbe halten (OLG Celle, Urteil vom 17.3.2016, 13 U 141/15 (Kart), juris Rdnr 137; OLG Brandenburg, Urteil vom 22.8.2017, 6 U 1/17 Kart, juris Rdnr. 125).

    aa) Der Senat teilt im Grundsatz die Auffassung der Klägerin, dass das aus dem Diskriminierungsverbot hergeleitete Transparenzgebot sich nicht nur auf die Bekanntgabe der Auswahlkriterien und ihrer Gewichtung erstreckt (vgl. BGH KZR 66/12 Rdnr. 35), sondern sich bei der Bewertung fortsetzt (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 22.8.2017, 6 U 1/17 Kart, juris Rdnr. 127; LG Stuttgart, Urteil vom 30.6.2016, 11 O 78/16, juris Rdnr. 58).

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17
    (BVerfG, Beschluss vom 14.3.2006, 1 BvR 2087/03, juris Rdnr. 87; BGH, Beschluss vom 31.1.2017, X ZB 10/16 - Rettungsdienst, juris Rdnr. 39).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen dieser Amtsermittlung ggf. auch Umstände berücksichtigt werden können, deren Offenlegung mit Rücksicht auf Geheimhaltungsinteressen abzulehnen ist (BGH, Beschluss vom 31.1.2017, X ZB 10/16 - Rettungsdienst, juris Rdnr. 56).

  • OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 66/16

    Konzessionsvergabeverfahren: Pflichten einer Gemeinde bei der Auswahl eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17
    Der bei der Bestimmung der Kriterien bestehende Entscheidungsspielraum der Gemeinde wird erst dort überschritten, wo die Bedeutung eines Kriteriums in der Ausschreibungsgewichtung so grundlegend von dessen Bedeutung nach den energiewirtschaftsrechtlichen Zielsetzungen abweicht, dass daraus eine Verkennung des Kriteriums offenkundig wird, weil von einer angemessenen Bewertung auch im Lichte des Ermessensspielraums nicht mehr ausgegangen werden kann (OLG Stuttgart, Urt. vom 05.01.2017, 2 U 66/16 - juris Rndr. 85).

    Denn eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist dann zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (BGH KZR 66/12 Rdnr. 99; dem folgend Senat, Beschluss vom 9.3.2015, 11 W 47/14, juris Rdnr. 28; OLG Stuttgart, Urteil vom 5.1.2017, 2 U 66/16, juris Rdnr. 86 ff).

  • LG Wiesbaden, 05.04.2017 - 12 O 16/17
    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17
    Auf die für die Verfügungsbeklagte eingelegte Berufung der Nebenintervenientin wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 5.4.2017, Az. 12 O 16/17, abgeändert:.

    1) Das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 5.4.2017, 12 O 16/17, wird abgeändert.

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - Verg 7/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Antragstellers im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17
    Damit scheidet eine Einsichtgewährung in Unterlagen (einschließlich der entsprechenden Wertungsvermerke), die am vorliegenden Verfahren nicht beteiligte dritte Bieter betreffen, grundsätzlich aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.6.2017, VII-Verg 7/17, NZBau 2017, 619 [EuGH 13.07.2017 - C-701/15] Rdnr. 22).
  • EuGH, 13.07.2017 - C-701/15

    Malpensa Logistica Europa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17
    Damit scheidet eine Einsichtgewährung in Unterlagen (einschließlich der entsprechenden Wertungsvermerke), die am vorliegenden Verfahren nicht beteiligte dritte Bieter betreffen, grundsätzlich aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.6.2017, VII-Verg 7/17, NZBau 2017, 619 [EuGH 13.07.2017 - C-701/15] Rdnr. 22).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2017 - Verg 29/16

    Rechtswidrigkeit des Bewertungssystems im Rahmen der Ausschreibung von Maßnahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17
    Noch weitergehende Informationen dazu, was die Beklagte hinsichtlich jedes Einzelkriteriums inhaltlich erwartete, um etwa von einer "guten" oder "hervorragenden" Umsetzung des Leistungsziels auszugehen, würden die Beklagte zwingen, den Bietern auch dort bereits Antworten gleichsam vorzugeben, wo sie Konzepte und Vorschläge erwartete (vgl BGH Beschluss vom 04.04.2017, X ZB 3/17 - Postdienstleistungen, juris Rdnr. 46; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.02.2017, VII-Verg 29/16, juris Rdnr. 71).
  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.11.2017 - 11 U 51/17
    Dass die Bieter durch den dargestellte Bewertungsmaßstab in die Irre geführt wurden, ist nicht ersichtlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017 - VII-Verg 39/16 , juris Rdnr. 47, 48).
  • LG Stuttgart, 30.06.2016 - 11 O 78/16
  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16

    Zur Intransparenz von Bewertungskriterien

  • OLG Celle, 17.03.2016 - 13 U 141/15

    Anforderungen an die Kriterien bei der Vergabe von Konzessionen zum Betrieb eines

  • BGH, 17.12.2013 - KZR 65/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

  • OLG Frankfurt, 09.03.2015 - 11 W 47/14

    Ordnungsgemäße Durchführung des Auswahlverfahrens bei Stromkonzessionsvertrag

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

  • LG Stuttgart, 05.04.2016 - 41 O 43/14

    Konzessionsvertraglicher Gesichtspunkt darf mit maximal 15% gewichtet werden

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - 2 U (Kart) 4/15

    Kriterien für die Vergabe von Netzkonzessionen und deren Gewichtung

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2018 - 2 U 7/16

    Wasserqualität darf auch nur die Wasserhärte sein!

    Dieser ist aber gerichtlich daraufhin überprüfbar, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten und von keinem unzutreffenden oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind und sich die Wertungsentscheidung im Rahmen der Gesetze und allgemein gültiger Beurteilungsmaßstäbe hält (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.11.2017 - 11 U 51/17, zitiert nach juris, Tz. 95).

    Ob Gemeinden in Konzessionsvergabeverfahren wie dem vorliegenden die Begründung der Wertungsentscheidung auch bezogen auf das Angebot des Zuschlagsprätendenten immer schon dann offen legen müssen, wenn die Auswahlentscheidung beanstandet wird (ablehnend wohl OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.11.2017 - 11 U 51/17, zitiert nach juris, Tz. 104), kann im Rahmen dieses Verfahrens dahinstehen.

    Das pauschale Vorbringen der Antragsgegnerin dafür genügen zu lassen, würde dem verfassungsrechtlich zu leistenden gerechten Ausgleich zwischen dem Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs und dem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in einem mehrpoligen Rechtsverhältnis nicht gerecht (vgl. zu dem Spannungsverhältnis BVerfG, Beschluss vom 14.03.2006 - 1 BvR 2987/03, zitiert nach juris, Tz. 95 ff.; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.11.2017 - 11 U 51/17, zitiert nach juris, Tz. 107).

    Die betreffenden Kartellsenate verlangen, dass die Wertung für den unterlegenen Bieter auch im Vergleich nachvollziehbar sein muss, wenn sich die Kommune - wie hier die Antragsgegnerin - bei der Bewertung der Angebote einer relativen Bewertungsmethode bedient hat (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.11.2017 - 11 U 51/17, zitiert nach juris, Tz. 103 ff.; OLG Brandenburg, Urteil vom 22.08.2017 - 6 U 1/17, zitiert nach juris, Tz. 127 ff.).

    In diesen Fällen gebiete es der Transparenzgrundsatz, nicht nur pauschal zu erklären, ein Mitbewerber sei besser gewesen, sondern auch konkret darzulegen, weshalb ein Mitbewerber besser bewertet wurde (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.11.2017 - 11 U 51/17, zitiert nach juris, Tz. 113).

  • KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19

    Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen

    Die von dem Beklagten hiergegen angeführte Einschätzung, es bestehe an der Kenntnis des obsiegenden Angebotes schon deswegen kein legitimes Interesse der Klägerin, weil dieses lediglich eine Bewertung von Mitbewerbern betreffe und im Ergebnis ebenfalls nicht für die Auftragserteilung vorgesehen sei (so allerdings OLG Frankfurt, Urteil vom 3. November 2017 - 11 U 51/17 (Kart), ZNER 2018, 143, Rn. 109 nach juris), kann auf die hiesige tatsächliche Gestaltung in mehrfacher Hinsicht nicht übertragen werden.

    Generell kann die Bewertung der Angebote durch die Gemeinde von Rechts wegen nur darauf überprüft werden, ob sie die selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, von keinem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung hat einfließen lassen und sich die Wertungsentscheidung im Rahmen der Gesetze und der allgemein gültigen Beurteilungsmaßstäbe hält; eine vollständige gerichtliche Nachprüfung ist dagegen weder geboten noch zweckmäßig und findet daher nicht statt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart), ZNER 2016, 242, Rn. 130, 137 nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 3. November 2017 - 11 U 51/17 (Kart), ZNER 2018, 143, Rn. 95 nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 22. August 2017 - 6 U 1/17 Kart, EnWZ 2017, 457, Rn. 125 nach juris; OLG Schleswig, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 110/17 Kart, ZNER 2018, 544, Rn. 80 - Stadtwerke Bargteheide).

    Er kann nur darauf überprüft werden, ob der Beklagte die selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, von keinem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung hat einfließen lassen und sich die Wertungsentscheidung im Rahmen der Gesetze und der allgemein gültigen Beurteilungsmaßstäbe hält (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart), ZNER 2016, 242, Rn. 130, 137 nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 3. November 2017 - 11 U 51/17 (Kart), ZNER 2018, 143, Rn. 95 nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 22. August 2017 - 6 U 1/17 Kart, EnWZ 2017, 457, Rn. 125 nach juris; OLG Schleswig, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 110/17 Kart, ZNER 2018, 544, Rn. 80 - Stadtwerke Bargteheide).

    Generell kann das Gericht die Bewertung der Angebote durch die Gemeinde von Rechts wegen nur darauf überprüfen, ob die Gemeinde die selbst aufgestellten Vorgaben beachtet und das vorgeschriebene Verfahren eingehalten hat, von keinem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung hat einfließen lassen und sich die Wertungsentscheidung im Rahmen der Gesetze und der allgemein gültigen Beurteilungsmaßstäbe hält (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016 - 13 U 141/15 (Kart), ZNER 2016, 242, Rn. 130, 137 nach juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 3. November 2017 - 11 U 51/17 (Kart), ZNER 2018, 143, Rn. 95 nach juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 22. August 2017 - 6 U 1/17 Kart, EnWZ 2017, 457, Rn. 125 nach juris; OLG Schleswig, Urteil vom 16. April 2018 - 16 U 110/17 Kart, ZNER 2018, 544, Rn. 80 - Stadtwerke Bargteheide).

  • OLG Karlsruhe, 28.08.2019 - 6 U 109/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zur

    Bei der Formulierung und Gewichtung der Auswahlkriterien für die Konzessionsvergabe durch Konkretisierung, Gewichtung und Abwägung der energiewirtschaftsrechtlichen Einzelziele gegeneinander und der hieran knüpfenden Bewertung der Bieterangebote steht der Gemeinde als Ausfluss ihrer durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten Planungshoheit ein weiter Spielraum (Beurteilungs-/Bewertungs-/Entscheidungs-/Ermessensspielraum) zu (vgl. BT-Drs. 18/8184, S. 13, 15; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12, NVwZ 2014, 807 Rn. 48 - Stromnetz Berkenthin; OLG Frankfurt a.M., NVwZ-RR 2018, 485 Rn. 43, 85; KG, EnWZ 2019, 76 Rn. 59 ).

    Der Spielraum der Gemeinde ist nur daraufhin überprüfbar, ob von keinem unzutreffenden oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen eingeflossen sind, der Spielraum diskriminierungsfrei wahrgenommen worden ist und sich Wertungsentscheidungen auch im Übrigen im Rahmen der Gesetze und allgemein gültigen Beurteilungsmaßstäbe halten (vgl. OLG Frankfurt a.M., NVwZ-RR 2018, 485 Rn. 85).

    Der bei der Bestimmung der Kriterien bestehende Spielraum der Gemeinde wird dort überschritten, wo die Bedeutung eines Kriteriums in der Ausschreibungsgewichtung so grundlegend von dessen Bedeutung nach den energiewirtschaftsrechtlichen Zielsetzungen abweicht, dass daraus eine Verkennung des Kriteriums offenkundig wird, weil von einer angemessenen Bewertung auch im Lichte des Spielraums nicht mehr ausgegangen werden kann (vgl. OLG Frankfurt a.M., NVwZ-RR 2018, 485 Rn. 43).

    Soweit, worauf die Klägerin hinweist, die Monopolkommission in ihrem 77. Sondergutachten (Anlage AG 10, S. 130 ff. Rn. 345 ff., 349) aufzeigt, dass sich die Konzessionsvergabe unter Berücksichtigung des Wettbewerbsparameters Netzentgelt vor diesem Hintergrund als volkswirtschaftlich ineffizient erweise, ist dies - zumindest aus Gründen der Rechtssicherheit (vgl. insoweit OLG Frankfurt a.M., NVwZ-RR 2018, 485 Rn. 53; KG EnWZ 2019, 76 Rn. 106) - unbeachtlich.

  • OLG Schleswig, 18.05.2020 - 16 U 66/19

    Vergabe von Wegerechtskonzessionen für den Betrieb des Strom- und Gasnetzes:

    Die Auswahlentscheidung kann gerichtlich "nur" daraufhin überprüft werden, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, von keinem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind und sich die Wertungsentscheidung im Rahmen der Gesetze und allgemeingültiger Beurteilungsmaßstäbe hält (allgemeine Meinung, vgl. für die Wegerechtsvergabe etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Oktober 2017, 11 U 51/17 Kart, Rn. 95; OLG Celle, Urteil vom 19. Oktober 2017, 13 U 38/17 (Kart), Rn. 51; OLG Brandenburg, Urteil vom 22. August 2017, 6 U 1/17 Kart, Rn. 125; OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016, 13 U 141/15 (Kart), Rn. 137; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2014 - VI-2 Kart 2/13 (V), Rn. 59).

    In vergleichbarer Stoßrichtung heißt es beim OLG Frankfurt (Urteil vom 3. November 2017, 11 U 51/17 Kart, Rn. 103), dass das aus dem Diskriminierungsverbot hergeleitete Transparenzgebot sich nicht nur auf die Bekanntgabe der Auswahlkriterien und ihrer Gewichtung erstreckt, sondern bei der Bewertung fortsetzt, und dass zur Vermeidung auch nur des Anscheins einer willkürlichen und voreingenommenen oder sonst nach sachfremden Erwägungen getroffenen Auswahlentscheidung Bewertung und Auswahlentscheidung durch den betroffenen Bieter nachvollziehbar sein müssen.

    Die Offenbarung von (auch nur potentiellen) Geschäftsgeheimnissen von Mitbewerbern an einen Konkurrenten kommt von vornherein nur dann in Betracht, wenn die Informationen für die konkrete Auswahlentscheidung von Bedeutung sind (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 3. November 2017, 11 U 51/17 Kart, Rn. 109 m. w. N.).

    Schließlich ist bei alldem zu berücksichtigen, dass eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren (hier eine fehlerhafte Einzelbewertung) zu verneinen ist, wenn feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit nicht auf das Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (vgl. BGH, a. a. O., Stromnetz Berkenthin, Rn. 99; OLG Frankfurt, Urteil vom 3. November 2017, 11 U 51/17, Anlage B01, S. 26 jüngst BGH, Urteil vom 28. Januar 2020, EnZR 116/18, Stromnetz Steinbach, Rn. 20ff.).

  • KG, 25.10.2018 - 2 U 18/18

    Verfahren über die Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz:

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung stellt das im Konzessionsgebiet zu erwartende zukünftige Netzentgelt ein zulässiges, ja sogar zwingend zu berücksichtigendes Kriterium dar, weil dieses zur Erreichung des in § 1 EnWG formulierten Ziels einer preisgünstigen Stromversorgung von herausragender Bedeutung ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 03.11.2017 - 11 U 51/17 (Kart) - juris Rn. 56; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2015 - VI-2 U (Kart) 4/15 - juris Rnr. 19).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass sogenannte Change-of-control-Klauseln in Konzessionsverträgen mit Energienetzbetreibern grundsätzlich zulässig sind, da dadurch weder gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen wird noch durch sie einzelne Bewerber diskriminiert oder bevorzugt werden und da ein sachliches Interesse der Kommune an einer solchen Regelung besteht (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 03.11.2017, aaO. Rn. 82 ff. mwN.).

  • OLG Schleswig, 16.04.2018 - 16 U 110/17

    Vergabe von Wegenutzungsverträgen: Nachprüfungstiefe bei

    Nach den dem OLG Brandenburg entgegenstehenden Entscheidungen des OLG Frankfurt, Urteil vom 3. November 2017, 11 U 51/17, S. 24 (Anlage BE 01), OLG Celle, Urteil vom 19. Oktober 2017, 13 U 38/17 Kart (Anlage BE 02) und OLG Koblenz, Urteil vom 11. Mai 2017, U 462/16 Kart, S. 17 f. (Anlage Ag 34) dürften keine überzogenen Anforderungen an die Begründung der Auswahlentscheidung gestellt werden.

    Die Auswahlentscheidung kann gerichtlich "nur" daraufhin überprüft werden, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, von keinem unzutreffenden oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidung eingeflossen sind und sich die Wertungsentscheidung im Rahmen der Gesetze und der allgemeingültigen Beurteilungsmaßstäbe hält (vgl. für die Wegerechtsvergabe jüngst nur OLG Frankfurt, Urteil vom 10. Oktober 2017, 11 U 51/17 Kart, Rn. 95; OLG Celle, 13 U 38/17 (Kart), Urteil vom 19. Oktober 2017, Anlage BE02, S. 16/17; OLG Brandenburg, Urteil vom 22. August 2017, 6 U 1/17 Kart, Rn. 125; OLG Celle, Urteil vom 17. März 2016, 13 U 141/15 (Kart), Rn. 137; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2014 - VI-2 Kart 2/13 (V), Rn 59).

    Eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist zu verneinen, wenn feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit nicht auf das Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin, Rn. 99; OLG Frankfurt, Urteil vom 3. November 2017, 11 U 51/17, Anlage B01, S. 26).

  • OLG Frankfurt, 10.12.2019 - 11 U 118/19

    Vergabe eines Gaskonzessionsvertrags durch Gemeinde

    Entsprechend habe auch der jetzt erkennende Senat in mehreren Entscheidungen zu Ausschreibungsverfahren, die wie das hiesige vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten vom 27.1.2017 eingeleitet worden waren, ein Rügeregime analog § 47 Abs. 1 und Abs. 2 EnWG n.F. verneint (Senat Beschluss vom 9.3.2015 - 11 W 47/14 (Kart) und Senat Urteil vom 3.11.2017 - 11 U 51/17 (Kart).

    Das könne aus einer Entscheidung des erkennenden Senats abgeleitet werden (Urteil vom 3.11.2017 - 11 U 51/17 (Kart).

    Für das Auswahlverfahren der Gemeinde zur Vergabe der Wegenutzungsrechte für die Gas- oder Stromversorgung sind energiewirtschaftliche und kartellrechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, die der erkennende Senat im Urteil vom 3.11.2017 (11 U 51/17) wie folgt zusammengefasst hat:.

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass sogenannte Change-of-control-Klauseln in Konzessionsverträgen mit Energienetzbetreibern grundsätzlich zulässig sind, da dadurch weder gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen wird noch durch sie einzelne Bewerber diskriminiert oder bevorzugt werden und da ein sachliches Interesse der Kommune an einer solchen Regelung besteht (vgl. KG, Urteil vom 25.10.2018, 2 U 18/18, Rn 140 bei juris; Senat, Urteil vom 03.11.2017, 11 U 51/17, Rn. 82 ff. bei juris m. w. N.).

    Eine unbillige Behinderung durch ein fehlerhaftes Auswahlverfahren ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sich die Fehlerhaftigkeit des Auswahlverfahrens nicht auf dessen Ergebnis ausgewirkt haben kann, weil derselbe Bewerber die Konzession auf jeden Fall auch ohne den Verfahrensfehler erhalten hätte (BGH, Urteil vom 17.12.2013, KZR 66/12 juris Rn. 99 "Stromnetz Berkenthin; Senat, Beschluss vom 9.3.2015, 11 W 47/14, juris Rn. 28; Senat, Beschluss vom 3.11.2017, 11 U 51/17, juris Rn 126; OLG Stuttgart, Urteil vom 5.1.2017, 2 U 66/16, juris Rn. 86 ff).

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2021 - 6 U 95/20

    Auswahlkriterien für die Einräumung von Wegenutzungsrechten nach dem EnWG

    bb) Bei der Formulierung und Gewichtung der Auswahlkriterien für die Konzessionsvergabe durch Konkretisierung, Gewichtung und Abwägung der energiewirtschaftsrechtlichen Einzelziele gegeneinander und der hieran knüpfenden Bewertung der Bieterangebote steht der Gemeinde als Ausfluss ihrer durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten Planungshoheit ein weiter Spielraum (Beurteilungs-/Bewertungs-/Entscheidungs-/Ermessensspielraum) zu (Senat, Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart, juris Rn. 137; Urteil vom 11. Dezember 2019 - 6 U 81/19 Kart, S. 24, unveröffentlicht; vgl. ferner BT-Drucks. 18/8184, S. 13, 15; BGHZ 199, 289 Rn. 48 - Stromnetz Berkenthin; OLG Frankfurt a.M., NVwZ-RR 2018, 485, 486, 488; KG, EnWZ 2019, 76 81 f).

    Der Spielraum der Gemeinde ist nur daraufhin überprüfbar, ob von keinem unzutreffenden oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen eingeflossen sind, der Spielraum diskriminierungsfrei wahrgenommen worden ist und sich Wertungsentscheidungen auch im Übrigen im Rahmen der Gesetze und allgemein gültigen Beurteilungsmaßstäbe halten (Senat, Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart, juris Rn. 137; vgl. OLG Frankfurt a.M., NVwZ-RR 2018, 485, 488).

    Der bei der Bestimmung der Kriterien bestehende Spielraum der Gemeinde wird dort überschritten, wo die Bedeutung eines Kriteriums in der Ausschreibungsgewichtung so grundlegend von dessen Bedeutung nach den energiewirtschaftsrechtlichen Zielsetzungen abweicht, dass daraus eine Verkennung des Kriteriums offenkundig wird, weil von einer angemessenen Bewertung auch im Lichte des Spielraums nicht mehr ausgegangen werden kann (Senat, Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart, juris Rn. 137; vgl. OLG Frankfurt a.M., NVwZ-RR 2018, 485, 486).

  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 2 U 218/18

    Rügen gegen Stromkonzessionsvergabe und zulässige Auswahlkriterien

    Nicht durchgreifend ist zunächst der Einwand der Klägerin, durch dieses Kriterium werde das Ziel der Preisgünstigkeit konterkariert, da sich die Preise in anderen Regionen erhöhen könnten (i.E. ebenso OLG Celle, Urteil vom 26. Januar 2017 - 13 U 9/16 (Kart), juris Rn. 91; OLG Frankfurt, Urteil vom 03. November 2017 - 11 U 51/17 (Kart), juris Rn. 57).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 U 318/21

    Ausschreibungsverfahren bei zu erwartender Bieterbeteiligung der Gemeinde

    b) Bei der Formulierung und Gewichtung der Auswahlkriterien für die Konzessionsvergabe durch Konkretisierung, Gewichtung und Abwägung der energiewirtschaftsrechtlichen Einzelziele gegeneinander und der hieran knüpfenden Bewertung der Bieterangebote steht der Gemeinde als Ausfluss ihrer durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten Planungshoheit ein weiter Spielraum (Beurteilungs-/Bewertungs-/Entscheidungs-/Ermessensspielraum) zu (Senat, Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart, juris Rn. 137; Urteil vom 11. Dezember 2019 - 6 U 81/19 Kart, S. 24, unveröffentlicht; vgl. ferner BT-Drucks. 18/8184, S. 13, 15; BGHZ 199, 289 Rn. 48 - Stromnetz Berkenthin; OLG Frankfurt a.M., NVwZ-RR 2018, 485, 486, 488; KG, EnWZ 2019, 76, 81 f).

    Der Spielraum der Gemeinde ist nur daraufhin überprüfbar, ob von keinem unzutreffenden oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen eingeflossen sind, der Spielraum diskriminierungsfrei wahrgenommen worden ist und sich Wertungsentscheidungen auch im Übrigen im Rahmen der Gesetze und allgemein gültigen Beurteilungsmaßstäbe halten (Senat, Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart, juris Rn. 137; vgl. OLG Frankfurt a.M., NVwZ-RR 2018, 485, 488).

    Der bei der Bestimmung der Kriterien bestehende Spielraum der Gemeinde wird dort überschritten, wo die Bedeutung eines Kriteriums in der Ausschreibungsgewichtung so grundlegend von dessen Bedeutung nach den energiewirtschaftsrechtlichen Zielsetzungen abweicht, dass daraus eine Verkennung des Kriteriums offenkundig wird, weil von einer angemessenen Bewertung auch im Lichte des Spielraums nicht mehr ausgegangen werden kann (Senat, Urteil vom 28. August 2019 - 6 U 109/18 Kart, juris Rn. 137; vgl. OLG Frankfurt a.M., NVwZ-RR 2018, 485, 486).

  • OLG Frankfurt, 30.10.2018 - 11 U 62/17

    Vergabe von Wegerechtskonzessionen für ein Energieversorgungsnetz

  • OLG Karlsruhe, 27.03.2019 - 6 U 113/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die Vergabe von Wegenutzungsverträgen im

  • OLG Karlsruhe, 13.07.2022 - 6 U 53/21

    Behinderungsmissbrauch bei der Konzessionsvergabe - Unbillige Behinderung von

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - 2 U 13/21
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21

    Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung

  • LG Dortmund, 16.05.2023 - 19 O 10/23

    Auch Trinkwasserkonzessionen sind transparent zu vergeben!

  • OLG Schleswig, 07.03.2022 - 16 U 166/21

    Verfahren über die Neuvergabe der ausgelaufenen Konzessionsverträge für ein

  • OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20
  • LG Wiesbaden, 09.12.2020 - 12 O 2003/20

    Zu den Voraussetzungen der Auswahlentscheidung eines Konzessionsvergabeverfahrens

  • OLG Frankfurt, 12.08.2021 - 11 U 1/21

    Anforderungen an die Vergaben einer Ausschreibung für die Vergabe einer

  • OLG Dresden, 18.09.2019 - U 1/19

    Strom- und Gaskonzessionsvergabe: Wie ist das Auswahlverfahren zu gestalten?

  • OLG Düsseldorf, 17.08.2022 - 2 U 4/21

    Wann werden die Bewerber um eine Konzession unbillig behindert?

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 11/22
  • OLG Dresden, 07.10.2020 - U 1/20
  • OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 17 U 1/21

    Aufhebung eines Wegenutzungsvertrags Stromversorgung Auswahlverfahren zum

  • LG Mannheim, 29.01.2020 - 14 O 194/19

    Rechtsschutz gegen Auswahlkriterien und deren Gewichtung nach § 47 Abs. 5 EnWG

  • LG Dortmund, 18.12.2019 - 10 O 52/19

    Akteneinsichtsrecht, Vergabe Stromkonzession

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