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   OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 4 U 142/08   

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https://dejure.org/2008,19316
OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 4 U 142/08 (https://dejure.org/2008,19316)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.12.2008 - 4 U 142/08 (https://dejure.org/2008,19316)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 4 U 142/08 (https://dejure.org/2008,19316)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 172 Abs 2 BGB, § 705 BGB, § 128 Abs 1 HGB
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Anwendbarkeit der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft bei Gründung durch einen vollmachtlosen Vertreter

  • Judicialis

    BGB § 184 Abs. 1; ; BGB § ... 170; ; BGB § 171; ; BGB § 172; ; BGB § 172 Abs. 2; ; BGB § 173; ; BGB § 676; ; BGB §§ 812 ff.; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1, 1. Alt.; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt.; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 868; ; BGB § 931; ; HGB § 15 Abs. 3; ; HGB § 128; ; HGB § 128 Abs. 1; ; DepotG § 18 Abs. 3; ; DepotG § 24 Abs. 2; ; DepotG § 24 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 705; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2
    Prozessfähigkeit einer unwirksam errichteten BGB -Gesellschaft; Rückforderung einer Fehlbuchung durch eine Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozessfähigkeit einer unwirksam errichteten BGB-Gesellschaft; Rückforderung einer Fehlbuchung durch eine Bank

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 371/07

    Rückabwicklung einer irrtümlichen Zuvielüberweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 4 U 142/08
    Im Urteil vom 29.4.2008 (XI ZR 371/07, NJW 2008, 1118 = BGHZ 176, 234) hat der Bundesgerichtshof für den Fall einer Zuvielüberweisung (Überweisung eines höheren Betrages als angewiesen) noch eine Leistung des Kunden an dem Empfänger angenommen.

    Zum anderen ist klärungsbedürftig, ob in Abgrenzung zur Entscheidung BGHZ 176, 234 eine Leistung des Kunden anzunehmen ist, wenn die angewiesene Bank dieselbe Summe fehlerhaft erneut überweist.

  • BGH, 31.05.1976 - VII ZR 260/75

    Bereicherungsausgleich bei Geldüberweisungen an falschen Empfänger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 4 U 142/08
    Denn auch im Fall des Vorliegens einer zurechenbaren Anweisung kommt ein unmittelbarer Bereicherungsanspruch der Bank dann in Betracht, wenn dem Zuwendungsempfänger der Widerruf einer Anweisung an die Bank bekannt war (BGHZ 66, 372, 375 f.).
  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 172/05

    Rückabwicklung der Veräußerung einer Steuerberaterpraxis; Umfang der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.2008 - 4 U 142/08
    Dass der Wert der Anteile dem an diesem Tag (vgl. BGHZ 168, 220, 234 f.) erzielten Verkaufspreis von 5.140,17 Euro entspricht, ist von keiner der Parteien in Zweifel gezogen worden.
  • BGH, 01.06.2010 - XI ZR 389/09

    Rechtsscheinhaftung eines vermeintlichen Gesellschafters einer Scheingesellschaft

    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 4 U 142/08, juris) im Wesentlichen ausgeführt:.
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