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   OLG Frankfurt, 04.01.2017 - 1 SV 27/16   

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https://dejure.org/2017,2490
OLG Frankfurt, 04.01.2017 - 1 SV 27/16 (https://dejure.org/2017,2490)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.01.2017 - 1 SV 27/16 (https://dejure.org/2017,2490)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Januar 2017 - 1 SV 27/16 (https://dejure.org/2017,2490)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 52 Abs. 1 FamFG
    Kein Rückschluss aus Zuständigkeit für einstweilige Anordnung im Hinblick auf Hauptsacheverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Rückschluss aus Zuständigkeit für einstweilige Anordnung im Hinblick auf Hauptsacheverfahren

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    FamFG 52
    Zuständigkeit; einstweilige Anordnung; Hauptsacheverfahren; Einleitung; Durchführung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 52 Abs. 1
    Zuständigkeit; einstweilige Anordnung; Hauptsacheverfahren; Einleitung; Durchführung

  • rechtsportal.de

    FamFG § 52 Abs. 1
    Örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts aufgrund Erlasses einer einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 21.12.2010 - 33 WF 2159/10

    Einstweilige Anordnung über Umgangsrecht: Örtliche Zuständigkeit für das

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2017 - 1 SV 27/16
    Zwar regelt § 52 Abs. 1 FamFG die Einleitung eines Hauptsacheverfahrens durch "das Gericht", wenn eine einstweilige Anordnung erlassen wurde; diese Formulierung ist auch dahingehend auszulegen, dass das Gericht, welches die einstweilige Anordnung erlassen hat, zuständig ist für die Einleitung des Hauptsacheverfahrens (Zöller/ Feskorn , ZPO, 31. Auflage 2016, § 52 FamFG Rn. 4; MüKoZPO/ Soyka FamFG § 52 Rn. 2; Musielak/Borth, FamFG, 5. Auflage 2015, § 52 Rn. 2; Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 11. Auflage 2015, § 52 Rn. 4; Bahrenfuss/ Socha , FamFG, 2. Auflage 2013, § 52 Rn. 7; Keidel/ Giers , FamFG, 19. Auflage 2017, § 52 Rn. 5; OLG München FamRZ 2011, 1078; Heilmann/ Keuter , a.a.O., § 152 Rn. 3).

    Dies wird in Rechtsprechung (sh. insbesondere OLG München FamRZ 2011, 1078, zitiert nach juris, Rn. 15) und Schrifttum, soweit ersichtlich, allgemein bejaht, vom Senat jedoch in dieser Konsequenz verneint.

  • OLG Frankfurt, 12.09.2016 - 6 SV 3/16

    Verweisung nach § 154 FamFG trotz vorheriger Verweisung nach § 3 FamFG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2017 - 1 SV 27/16
    Voraussetzung ist, dass jedes der beteiligten Gerichte seine Zuständigkeit mit Außenwirkung verneint und das jeweils andere Gericht für zuständig erachtet hat (OLG Frankfurt am Main, 6 SV 3/16, FamRB 2017, 21, zitiert nach juris Rn. 6; zu § 36 Nr. 6 ZPO: BGH FamRZ 1992, 794, zitiert nach juris Rn. 6; BGH XII ARZ 9/92, zitiert nach juris Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 13.04.2016 - 1 SV 8/16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei unbegleiteten minderjährigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2017 - 1 SV 27/16
    Veränderungen, auch des gewöhnlichen Aufenthalts, nach Verfahrenseinleitung berühren die einmal begründete örtliche Zuständigkeit nicht (§ 2 Abs. 2 FamFG), worauf der Senat auch in den von dem Amtsgericht Wiesbaden zitierten Entscheidungen 1 SV 8/16 (FamRZ 2016, 1691) und 1 UF 9/16 (zK 2016, 268) hingewiesen hat.
  • BGH, 13.05.1992 - XII ARZ 9/92

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung des Gerichts - Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2017 - 1 SV 27/16
    Voraussetzung ist, dass jedes der beteiligten Gerichte seine Zuständigkeit mit Außenwirkung verneint und das jeweils andere Gericht für zuständig erachtet hat (OLG Frankfurt am Main, 6 SV 3/16, FamRB 2017, 21, zitiert nach juris Rn. 6; zu § 36 Nr. 6 ZPO: BGH FamRZ 1992, 794, zitiert nach juris Rn. 6; BGH XII ARZ 9/92, zitiert nach juris Rn. 1).
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