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   OLG Frankfurt, 04.01.2022 - 7 UF 117/21   

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OLG Frankfurt, 04.01.2022 - 7 UF 117/21 (https://dejure.org/2022,2211)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.01.2022 - 7 UF 117/21 (https://dejure.org/2022,2211)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Januar 2022 - 7 UF 117/21 (https://dejure.org/2022,2211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1671 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB
    Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Umzug

  • rabüro.de

    Zur Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Umzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1671 Abs 1 S 2 Nr 2 BGB
    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter allein, da der Kindesvater einem Umzug nicht zustimmt

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2022 - 7 UF 117/21
    Vielmehr kann jedes von ihnen im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - juris Rn. 17 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 9 UF 226/12 - juris Rn. 26; KG, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 UF 201/10 - juris Rn. 24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 10 UF 93/09 - juris Rn. 47 ff.).

    Tatsächlicher Ausgangspunkt muss vielmehr sein, dass der Elternteil seinen Umzugswunsch in die Tat umsetzt (vgl. zu einem auswanderungswilligen Elternteil BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - juris Rn. 20 ff.).

    Auch ein Umzug, der für das Kind mit schädlichen Folgen verbunden ist, wird gegen die Erziehungseignung des betreuenden Elternteils sprechen und bei bestehender Erziehungseignung des anderen Elternteils den Ausschlag dafür geben, diesem das Sorgerecht zu übertragen (vgl. zu einem auswanderungswilligen Elternteil BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - juris Rn. 23 f.), wenn das Kind durch einen Obhutswechsel zu diesem Elternteil nicht größeren Schaden nehmen würde.

    Welches Gewicht diesen Umständen für die Entscheidung letztlich zukommt, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. zu einem auswanderungswilligen Elternteil BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - juris Rn. 23 ff.; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Juli 2003 - 16 UF 170/03 - juris Rn. 2).

  • OLG Brandenburg, 29.10.2009 - 10 UF 93/09

    Elterliche Sorge: Übertragung von Aufenthaltsbestimmungsrecht und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2022 - 7 UF 117/21
    Vielmehr kann jedes von ihnen im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - juris Rn. 17 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 9 UF 226/12 - juris Rn. 26; KG, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 UF 201/10 - juris Rn. 24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 10 UF 93/09 - juris Rn. 47 ff.).

    Denn grundsätzlich obliegt es dem umgangsberechtigten Elternteil, die Kinder zu Beginn eines Umgangs vom betreuendem Elternteil abzuholen und sie nach Beendigung des Umgangs wieder dorthin zurückzubringen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 10 UF 93/09 - juris Rn. 69).

    Ein Bruch dieser Alltagskontinuität erscheint nicht kindeswohldienlich, selbst wenn man - unbeschadet der Frage, ob der Kindesvater rein tatsächlich überhaupt in der Lage wäre, die Kinderbetreuung neben seiner Berufstätigkeit sicherzustellen - berücksichtigt, dass die Kinder bei einem Wechsel zum Kindesvater in ihre alte Umgebung und in ihre alten Sozialbindungen zurückkehren würden (vgl. auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 10 UF 93/09 - juris Rn. 83).

  • KG, 09.02.2011 - 3 UF 201/10

    Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einem Umzug des Kindes ins Ausland

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2022 - 7 UF 117/21
    Vielmehr kann jedes von ihnen im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - juris Rn. 17 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 9 UF 226/12 - juris Rn. 26; KG, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 UF 201/10 - juris Rn. 24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 10 UF 93/09 - juris Rn. 47 ff.).

    Die Möglichkeit einer Rückkehr des umgezogenen Elternteils kommt als tatsächliche Alternative ebenso wenig in Betracht wie der Nachzug des anderen Elternteils, selbst wenn ein ständiger Aufenthaltsort der Eltern in räumlicher Nähe zueinander dem Kindeswohl am besten entspräche (vgl. zu einem Umzug in das Ausland KG, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 UF 201/10 - juris Rn. 25).

  • OLG Köln, 21.09.1998 - 14 UF 166/98

    Anfechtbarkeit von vorläufigen Anordnungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2022 - 7 UF 117/21
    Angesichts des jungen Alters der Kinder war die Kindesmutter deren Hauptbezugsperson, so dass ein Wechsel zum Kindesvater schon seinerzeit nicht in Betracht gekommen wäre, und zwar auch nicht unter Berücksichtigung der Kontinuität etwaiger Sozialkontakte im Kindergarten, die - nicht zuletzt aufgrund des bestehenden (Sprach-)Förderungsbedarfs - zweifellos wichtig für die Kinder waren, sich jedoch keinesfalls gegen die Alltagskontinuität bei der Kindesmutter durchzusetzen vermocht hätte (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 21. September 1998 - 14 UF 166/98 - juris Rn. 8, das bei kleineren Kindern ebenfalls die Bedeutung der Kontinuität der persönlichen Betreuung gegenüber der Ortskontinuität als gewichtiger erachtet).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2013 - 9 UF 226/12

    Recht der elterlichen Sorge: Teilaufhebung der gemeinsamen Sorge nach Scheidung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2022 - 7 UF 117/21
    Vielmehr kann jedes von ihnen im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - juris Rn. 17 ff.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2013 - 9 UF 226/12 - juris Rn. 26; KG, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 UF 201/10 - juris Rn. 24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 10 UF 93/09 - juris Rn. 47 ff.).
  • OLG Stuttgart, 08.07.2003 - 16 UF 170/03

    Aufenthaltsbestimmungsrecht für minderjährige Kinder: Uneingeschränkte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.01.2022 - 7 UF 117/21
    Welches Gewicht diesen Umständen für die Entscheidung letztlich zukommt, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. zu einem auswanderungswilligen Elternteil BGH, Beschluss vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - juris Rn. 23 ff.; vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. Juli 2003 - 16 UF 170/03 - juris Rn. 2).
  • OLG Stuttgart, 10.02.2023 - 15 UF 267/22

    Einstweilige Anordnung in Familiensachen: Bestimmung des

    Die Möglichkeit einer Rückkehr des umgezogenen Elternteils kommt als tatsächliche Alternative ebenso wenig in Betracht wie der Nachzug des anderen Elternteils, selbst wenn ein ständiger Aufenthaltsort der Eltern in räumlicher Nähe zueinander dem Kindeswohl am besten entspräche (OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Januar 2022 - 7 UF 117/21 -, Rn. 28-30, juris).

    Welches Gewicht diesen Umständen für die Entscheidung letztlich zukommt, ist eine Frage des Einzelfalls (BGH FamRZ 2010, 1060 Rn. 23 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Januar 2022 - 7 UF 117/21 -, Rn. 32, juris).

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