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   OLG Frankfurt, 04.02.2010 - 5 W 7/10   

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https://dejure.org/2010,4038
OLG Frankfurt, 04.02.2010 - 5 W 7/10 (https://dejure.org/2010,4038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.02.2010 - 5 W 7/10 (https://dejure.org/2010,4038)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 5 W 7/10 (https://dejure.org/2010,4038)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 411 ZPO, § 412 Abs 1 ZPO, § 492 ZPO, § 657 Abs 1 Nr 2 ZPO
    Selbstständiges Beweisverfahren: Vorrang der mündlichen Erläuterung des Sachverständigengutachtens vor der Neubegutachtung und Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Neubegutachtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 412 Abs. 1; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren: Einholung neuen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Einholung eines neuen Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren statthaft! (IBR 2010, 250)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Anhörung des Sachverständigen hat Vorrang vor Einholung eines neuen Gutachtens! (IBR 2010, 246)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 832
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 04.08.2008 - 10 W 38/08

    Beschwerdemöglichkeit bei Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2010 - 5 W 7/10
    § 355 Abs. 2 ZPO steht nicht entgegen, weil § 492 Abs. 1 ZPO nur auf die Vorschriften, die für die Aufnahme des jeweiligen Beweismittels gelten, nicht aber auf die allgemeinen Vorschriften über die Anordnung und Durchführung der Beweisaufnahme und damit nicht auf § 355 ZPO verweist (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 497, Juris-Rz. 23 m. w. N.).

    Denn die Antragstellerin könnte, würde sie die Voraussetzungen des § 412 ZPO nachweisen, nach § 485 Abs. 3 ZPO auch ein neues selbständiges Beweisverfahren einleiten und für den Fall der Zurückweisung des Gesuchs nach h. M. hiergegen sofortige Beschwerde einlegen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2009, 497, Juris-Rz. 24).

  • BGH, 27.01.2004 - VI ZR 150/02

    Pflicht des Tatrichters zur Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2010 - 5 W 7/10
    5 Der Senat teilt die Ansicht des 4. Zivilsenats des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 7.12.2007 - 4 W 64/07, BauR 2008, 1183, Juris-Rz. 2 mit w. N. zur Gegenansicht), dass dem in vorliegender Konstellation nicht die hergebrachte Auffassung entgegen steht, ein "das Verfahren betreffendes Gesuch" im Sinne von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO sei nicht gegeben, wenn es für die Tätigkeit des Gerichts keines Gesuches bedarf, sondern die Entscheidung von Amts wegen zu ergehen hat (etwa BGH MDR 2004, 699; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 567 Rz. 15; MünchKomm-ZPO/Braun, 2. Aufl., § 567 Rz. 7; Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 567 Rz. 31 ff.).
  • BGH, 16.03.1999 - VI ZR 34/98

    Darlegungs- und Beweislast bei Diagnosefehlern eines Arztes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2010 - 5 W 7/10
    11 Die Einholung eines weiteren Gutachtens ist erst geboten, wenn die Sachkunde des bisherigen Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn es Widersprüche enthält oder wenn der neue Sachverständige über Forschungsmittel verfügt, die denen des früheren Gutachters überlegen erscheinen ( BGH, VI ZR 34/98, Beschluss vom 16.03.1999; zur Geltung der Kriterien BGH, VersR 2006, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2007 - 4 W 64/07

    Selbstständiges Beweisverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2010 - 5 W 7/10
    5 Der Senat teilt die Ansicht des 4. Zivilsenats des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 7.12.2007 - 4 W 64/07, BauR 2008, 1183, Juris-Rz. 2 mit w. N. zur Gegenansicht), dass dem in vorliegender Konstellation nicht die hergebrachte Auffassung entgegen steht, ein "das Verfahren betreffendes Gesuch" im Sinne von § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO sei nicht gegeben, wenn es für die Tätigkeit des Gerichts keines Gesuches bedarf, sondern die Entscheidung von Amts wegen zu ergehen hat (etwa BGH MDR 2004, 699; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 22. Aufl., § 567 Rz. 15; MünchKomm-ZPO/Braun, 2. Aufl., § 567 Rz. 7; Zöller/Gummer, ZPO, 26. Aufl., § 567 Rz. 31 ff.).
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