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   OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 2 W 10/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1282
OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 2 W 10/16 (https://dejure.org/2016,1282)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.02.2016 - 2 W 10/16 (https://dejure.org/2016,1282)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 2 W 10/16 (https://dejure.org/2016,1282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 862 BGB, § 854 BGB, § 855 BGB
    Aktivlegitimation für die Abwehr von Besitzstörungen aus Mietvertrag (hier über Galopprennbahn) - Abgrenzung von bloßer Besitzdienerschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivlegitimation für die Abwehr von Besitzstörungen aus Mietvertrag (hier über Galopprennbahn) - Abgrenzung von bloßer Besitzdienerschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 862; BGB § 854; BGB § 855
    Besitzschutzansprüche des Besitzers einer Rennbahn

  • rechtsportal.de

    BGB § 862 Abs. 1
    Besitzschutzansprüche des Besitzers einer Rennbahn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietvertrag schützt auch den Betreiber!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietvertrag schützt auch den Betreiber! (IMR 2016, 195)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.05.2009 - XII ZR 137/07

    Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 2 W 10/16
    Dem steht nicht entgegen, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses der Vermieter gegenüber dem die Mieträume weiter nutzenden Mieter zur Gebrauchsüberlassung und damit auch zur Fortsetzung vertraglich übernommener Versorgungsleistungen, namentlich Belieferung mit Heizenergie, grundsätzlich nicht mehr verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 06. Mai 2009 -XII ZR 137/07 -, BGHZ 180, 300-311).
  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 2 W 10/16
    Besitzdiener ist hingegen nicht jeder, der Weisungen des Eigentümers der Sache zu befolgen hat, sondern nur derjenige, demgegenüber der Eigentümer die Einhaltung seiner Weisungen im Nichtbefolgungsfall auf Grund eines Direktionsrechts oder vergleichbarer Befugnisse unmittelbar selbst durchsetzen kann, solche Befugnisse sehen indes weder das Auftrags- noch das Geschäftsbesorgungsrecht vor, weshalb der Beauftragte, der Geschäftsbesorger ebenso wie Werkunternehmer als Besitzmittler angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13 -, BGHZ 199, 227-237, Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16

    § 862 I BGB als Basis für Verfügungsgrund

    Mit Beschluss des Einzelrichters des erkennenden Senats vom 04.02.2016 - 2 W 10/16 - (im Folgenden: Senatsbeschluss) ist der angefochtene Beschluss unter Zurückweisung der weitergehenden sofortigen Beschwerde teilweise abgeändert und der Beklagten unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung untersagt worden,.
  • LG Frankfurt/Main, 06.05.2016 - 5 O 29/16

    Mietvertrag schützt auch den Betreiber!

    Die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4.2.2016 (2 W 10/16) wird bestätigt.
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