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   OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11   

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OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11 (https://dejure.org/2011,68997)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.03.2011 - 21 W 1/11 (https://dejure.org/2011,68997)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. März 2011 - 21 W 1/11 (https://dejure.org/2011,68997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33f AktG, § 52 Abs 4 AktG, § 67 AktG, § 256 AktG, § 183 Abs 3 AktG
    Unternehmensverschmelzung: Bestimmung der Unternehmenswerte zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unternehmensverschmelzung: Bestimmung der Unternehmenswerte zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Frankfurt/Main - 5 O 38/03
  • OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 116/00

    Beschwerdebefugnis im Spruchverfahren - gemeinsamer Vertreter außenstehender

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11
    11 aa) Das Umtauschverhältnis ist dann angemessen, wenn der Wert der Anteile am untergegangenen übertragenden Rechtsträger dem Wert der neuen Anteile am übernehmenden Rechtsträger entspricht bzw. über die Beteiligungsquote aller Anteilseigner am vereinigten Unternehmen die bisherige Investition sich nach der Verschmelzung im Wesentlichen fortsetzt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. September 2009 - 20 W 20/06 -, Juris Rdn. 51; Beschluss vom 8. März 2006 - 20 W 5/05 -, Juris Rdn. 30 u. 33; BayObLGZ 2002, 400, 403; Semler/Stengel/Gehling, UmwG, § 15 Rn. 20; Bungert BB 2000, 1845, 1846; Maier-Reimer ZHR 164 (2000), 563, 564).

    Eine mangelnde Übertragbarkeit ergibt sich zwar vorliegend nicht bereits aus einem fehlenden Konzernkonflikt im Fall einer Verschmelzung voneinander unabhängiger Gesellschaften (vgl. dazu OLG Stuttgart, AG 2006, 421; BayObLG, BB 2003, 275, 277 ff.).

    Einer Heranziehung des Börsenkurses der übertragenden Gesellschaft zur Ermittlung des angemessenen Umtauschverhältnisses steht nämlich vorliegend nicht nur der Grundsatz der Methodengleichheit entgegen (vgl. OLG München, Beschluss vom 14.05.2007 - 31 Wx 87/06 -, Juris Rdn. 34; OLG Stuttgart AG 2006, 420/427; OLG Karlsruhe AG 2006, 463/464; OLG Düsseldorf AG 2003, 329/334; BayObLGZ 2002, 400/403; Piltz ZGR 2001, 185/209 f.; Lutter/Drygalla § 5 UmwG Rn. 25 f; Widmann/Mayer § 5 UmwG Rn. 100.1; Paschos ZIP 2003, 1017, 1024).

  • BGH, 14.01.2008 - II ZR 282/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Überprüfung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Klage mittlerweile rechtskräftig abgewiesen worden ist (vgl. BGH, AG 2008, 325; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. November 2006 - 5 U 115/05 -, AG 2007, 282) und andernfalls - worauf die Antragsgegnerin zutreffend hinweist - es die Minderheitsaktionäre in der Hand hätten, die gerichtliche Bestellung der Verschmelzungsprüferin zu unterlaufen, indem sie im Ergebnis unbegründete Klagen gegen Jahres- oder Konzernabschlüsse erheben, mit denen die bestellte Prüferin befasst war.

    Unabhängig davon, dass die Bedeutung der etwaigen, in dem dortigen Verfahren vom Antragsteller zu 3) geltend gemachten Nichtigkeit späterer Konzernabschlüsse für die hiesige Bewertung ohnehin nicht plausibel ist - die Irrelevanz ergibt sich bereits daraus, dass die Unternehmenswerte der Beteiligungsgesellschaften aus den jeweiligen Jahresabschlüssen der Objektgesellschaften für das Jahr 2001 abgeleitet worden sind, in dem genannten Klageverfahren hingegen die Fehlerhaftigkeit der Konzernbilanzen für die Jahre 2002 und 2003 wegen unzutreffender Ausweisung der Kapitalrücklagen geltend gemacht wird -, wurde zudem die Klage aus vorwiegend formalen Gründen, nämlich der mangelnden Übertragbarkeit der in § 256 AktG verankerten Grundsätze auf einen Konzernabschluss, abgewiesen (vgl. BGH, AG 2008, 325; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. November 2006 - 5 U 115/05 -, AG 2007, 282).

  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 49/01

    Zur Ordnungsmäßigkeit der Einberufung einer Hauptversammlung und zur Anfechtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11
    Keine Befangenheit folgt aus dem Umstand, dass die sachverständige Prüferin unter anderem als Abschlussprüferin bei den fusionierenden Gesellschaften tätig war (vgl. KK/Simon, UmwG, § 11 Rdn. 9; Lutter/Drygala, in: Lutter, UmwG, § 11 Rdn. 4; Kallmeyer/Müller, UmwG, 4. Aufl., § 11 Rdn. 5; grundsätzlich ebenso Stratz, in: Schmitt/Hörtnagel/Stratz, UmwG, 5. Aufl., § 11 Rdn. 3, sowie für den umgekehrten Fall BGH, NJW 2003, 970, 971; LG München, ZIP 1999, 2152, 2154).

    Dies ergibt sich bereits aus dem Unterschied zwischen den geplanten Barwerten des im Rahmen der Unternehmensbewertung zu erstellenden Ertragswertgutachtens und den Ist-Zahlen der Jahresabschlussrechnung (vgl. BGH, NJW 2003, 970, 972).

  • OLG Frankfurt, 21.11.2006 - 5 U 115/05

    Aktiengesellschaft: Zulässigkeit der Aktionärsklage auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11
    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Klage mittlerweile rechtskräftig abgewiesen worden ist (vgl. BGH, AG 2008, 325; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. November 2006 - 5 U 115/05 -, AG 2007, 282) und andernfalls - worauf die Antragsgegnerin zutreffend hinweist - es die Minderheitsaktionäre in der Hand hätten, die gerichtliche Bestellung der Verschmelzungsprüferin zu unterlaufen, indem sie im Ergebnis unbegründete Klagen gegen Jahres- oder Konzernabschlüsse erheben, mit denen die bestellte Prüferin befasst war.

    Unabhängig davon, dass die Bedeutung der etwaigen, in dem dortigen Verfahren vom Antragsteller zu 3) geltend gemachten Nichtigkeit späterer Konzernabschlüsse für die hiesige Bewertung ohnehin nicht plausibel ist - die Irrelevanz ergibt sich bereits daraus, dass die Unternehmenswerte der Beteiligungsgesellschaften aus den jeweiligen Jahresabschlüssen der Objektgesellschaften für das Jahr 2001 abgeleitet worden sind, in dem genannten Klageverfahren hingegen die Fehlerhaftigkeit der Konzernbilanzen für die Jahre 2002 und 2003 wegen unzutreffender Ausweisung der Kapitalrücklagen geltend gemacht wird -, wurde zudem die Klage aus vorwiegend formalen Gründen, nämlich der mangelnden Übertragbarkeit der in § 256 AktG verankerten Grundsätze auf einen Konzernabschluss, abgewiesen (vgl. BGH, AG 2008, 325; OLG Frankfurt, Urteil vom 21. November 2006 - 5 U 115/05 -, AG 2007, 282).

  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05

    Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11
    11 aa) Das Umtauschverhältnis ist dann angemessen, wenn der Wert der Anteile am untergegangenen übertragenden Rechtsträger dem Wert der neuen Anteile am übernehmenden Rechtsträger entspricht bzw. über die Beteiligungsquote aller Anteilseigner am vereinigten Unternehmen die bisherige Investition sich nach der Verschmelzung im Wesentlichen fortsetzt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. September 2009 - 20 W 20/06 -, Juris Rdn. 51; Beschluss vom 8. März 2006 - 20 W 5/05 -, Juris Rdn. 30 u. 33; BayObLGZ 2002, 400, 403; Semler/Stengel/Gehling, UmwG, § 15 Rn. 20; Bungert BB 2000, 1845, 1846; Maier-Reimer ZHR 164 (2000), 563, 564).

    Einer Heranziehung des Börsenkurses der übertragenden Gesellschaft zur Ermittlung des angemessenen Umtauschverhältnisses steht nämlich vorliegend nicht nur der Grundsatz der Methodengleichheit entgegen (vgl. OLG München, Beschluss vom 14.05.2007 - 31 Wx 87/06 -, Juris Rdn. 34; OLG Stuttgart AG 2006, 420/427; OLG Karlsruhe AG 2006, 463/464; OLG Düsseldorf AG 2003, 329/334; BayObLGZ 2002, 400/403; Piltz ZGR 2001, 185/209 f.; Lutter/Drygalla § 5 UmwG Rn. 25 f; Widmann/Mayer § 5 UmwG Rn. 100.1; Paschos ZIP 2003, 1017, 1024).

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2009 - 26 W 7/07

    Höhe des Ausgleichs bei negativer Ertragsprognose; Festsetzung des Geschäftswerts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11
    Dies ergibt sich aus § 13a Abs. 1 Satz 2 FGG a. F., der im Beschwerdeverfahren über die allgemeine Verweisungsnorm des § 17 Abs. 1 SpruchG zur Anwendung gelangt (vgl. OLGR Düsseldorf 2009, 438, 443; OLG Zweibrücken, ZIP 2005, 948, 951 sowie KK/Rosskopf § 15 Rdn. 53, Simon/Winter, SpruchG, § 15 Rdn. 103, jeweils mwNachw).
  • OLG Zweibrücken, 25.04.2005 - 3 W 255/04

    Spruchverfahren über die Barabfindung von Minderheitsaktionären: Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11
    Dies ergibt sich aus § 13a Abs. 1 Satz 2 FGG a. F., der im Beschwerdeverfahren über die allgemeine Verweisungsnorm des § 17 Abs. 1 SpruchG zur Anwendung gelangt (vgl. OLGR Düsseldorf 2009, 438, 443; OLG Zweibrücken, ZIP 2005, 948, 951 sowie KK/Rosskopf § 15 Rdn. 53, Simon/Winter, SpruchG, § 15 Rdn. 103, jeweils mwNachw).
  • LG München I, 21.10.1999 - 5 HKO 9527/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11
    Keine Befangenheit folgt aus dem Umstand, dass die sachverständige Prüferin unter anderem als Abschlussprüferin bei den fusionierenden Gesellschaften tätig war (vgl. KK/Simon, UmwG, § 11 Rdn. 9; Lutter/Drygala, in: Lutter, UmwG, § 11 Rdn. 4; Kallmeyer/Müller, UmwG, 4. Aufl., § 11 Rdn. 5; grundsätzlich ebenso Stratz, in: Schmitt/Hörtnagel/Stratz, UmwG, 5. Aufl., § 11 Rdn. 3, sowie für den umgekehrten Fall BGH, NJW 2003, 970, 971; LG München, ZIP 1999, 2152, 2154).
  • BGH, 08.03.1955 - V ZB 2/54

    Vertragshilfeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11
    Denn bereits nach dem bisherigen, hier anwendbaren Recht bestand für die Gerichte im Spruchstellenverfahren als streitigem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Pflicht zu Ermittlungen ins Blaue hinein ohne ausreichende Anhaltspunkte im Vortrag der Beteiligten (vgl. BGHZ 16, 378, 383 f.; KK/Puszkajler, Vorb. §§ 7 bis 11 SpruchG, Rdn. 20; Simon/Winter, SpruchG, Vor § 7 Rdn. 12.).
  • OLG München, 11.07.2006 - 31 Wx 41/05

    (Spruchverfahren nach einem Squeeze-out: Bemessung der Barabfindung; Vergütung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2011 - 21 W 1/11
    Dem Börsenkurs fehlt es aber auch dann an Relevanz, wenn man mit Blick auf das verfassungsrechtlich tragende Argument einer freien Deinvestitionsentscheidung allein auf die Möglichkeit des Minderheitsaktionärs abstellt, seine Aktien zu dem festgestellten Börsenkurs veräußern zu können (so etwa OLG München, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 31 Wx 41/05 u.a. -, Juris Rdn. 22 f.).
  • OLG Stuttgart, 06.07.2007 - 20 W 5/06

    Konzernverschmelzung einer Tochter- auf die Muttergesellschaft; Bestimmung des

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

  • OLG München, 14.05.2007 - 31 Wx 87/06

    Beschwerde im Spruchverfahren um bare Zuzahlung nach Verschmelzung - kein

  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 1267/06

    Keine Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch die gesetzliche Regelung zur Bemessung

  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 5 W 49/09
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2003 - 19 W 9/00

    Ermittlung des Börsenwertes einer einzugliedernden Aktiengesellschaft

  • OLG Karlsruhe, 10.01.2006 - 12 W 136/04

    Unternehmenszusammenschluss: Bewertung von Vorzugsaktien bei der Bemessung des

  • OLG Stuttgart, 22.09.2009 - 20 W 20/06

    Konzerninterne Verschmelzung von Bausparkassen: Anspruch auf bare Zuzahlung wegen

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