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   OLG Frankfurt, 04.03.2014 - 15 U 144/12   

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https://dejure.org/2014,28302
OLG Frankfurt, 04.03.2014 - 15 U 144/12 (https://dejure.org/2014,28302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.03.2014 - 15 U 144/12 (https://dejure.org/2014,28302)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. März 2014 - 15 U 144/12 (https://dejure.org/2014,28302)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines im Kurvenverlauf auf die Gegenfahrbahn geratenen Kraftrades mit einem entgegenkommenden Pkw

  • RA Kotz

    Verkehrsrecht - Anscheinsbeweis bei Unfall in einer Kurve

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 2 Abs. 1
    Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis bei schuldhaftem Verstoß gegen § 2 I 1 StVO

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 ; StVG § 17 Abs. 2
    Haftungsverteilung bei Kollision eines im Kurvenverlauf auf die Gegenfahrbahn geratenen Kraftrades mit einem entgegenkommenden Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anscheinsbeweis bei Unfall in einer Kurve

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2015, 208
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.03.2014 - 15 U 144/12
    Es besteht nämlich keine wenigstens gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass im Falle einer erneuten Beweiserhebung die insoweit getroffenen erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben, sich also deren Unrichtigkeit herausstellen wird (BGH, Urteil vom 18.10.2005 - VI ZR 270/04, NJW 2006, 152 f., juris Rn. 9 m.w.N.).
  • LG Amberg, 11.08.2016 - 24 O 17/15

    Bemessung des Schmerzensgeldes aufgrund einer Verletzung

    In einer solchen Konstellation ist von einem Anscheinsbeweis für einen schuldhaften Verstoß gegen § 2 Abs. 1 StVO durch den Beklagten zu 1) auszugehen (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.03.2014,15 U 144/12, BeckRS 2015, 04854).
  • OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 4/19

    1. Bei einer langsamen Bergauffahrt ist beim Überholen eines Fahrradfahrers ein

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung spricht generell ein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Kraftfahrers, wenn dieser ohne erkennbaren Anlass auf die Gegenfahrbahn gerät und dort mit einem ihm entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt (BGH, Urteil vom 19.03.1996 - VI ZR 380/94, NJW 1996, 1828; BGH, Urteil vom 19.11.1985 - VI ZR 176/84, NJW-RR 1986, 396 m.w.N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2014 - 15 U 144/12, juris), auch wenn allein der Ort des Zusammenstoßes nicht in jedem Fall auf ein Verschulden des Fahrers hindeutet, der seine Fahrbahn verlassen hat.
  • OLG Köln, 08.09.2017 - 19 U 133/16

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Diesbezüglich ist die ursprüngliche Begutachtung nicht (mehr) im Sinne des § 411a ZPO verwertet worden, sondern es ist eine eigenständige Begutachtung durch den mit Beweisbeschluss vom 08.12.2014 (Bl. 1175 f. GA) vom Gericht ernannten Sachverständigen erfolgt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2014, 15 U 144/12, juris Rn. 18).
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