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   OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 20 U 3/02   

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https://dejure.org/2003,13626
OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 20 U 3/02 (https://dejure.org/2003,13626)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.04.2003 - 20 U 3/02 (https://dejure.org/2003,13626)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. April 2003 - 20 U 3/02 (https://dejure.org/2003,13626)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Nr 1 LwVfG, § 1 Nr 1a LwVfG, § 48 LwVfG, § 242 BGB, § 595 BGB
    Landpachtvertrag: Anspruch auf Fortsetzung des Landpachtverhältnisses nach Ablauf der Vertragsdauer; anwendbares Verfahrensrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verlängerung eines Landpachtvertrages über 18 Jahre hinaus; Grundsatz von Treu und Glauben; Streitige Landwirtschaftssache unter Anwendung der Zivilprozessordnung (ZPO) ; Tod des Verpächters vor Vertragsende ; Ehefrau als testamentarische Vorerbin und ...

  • Wolters Kluwer

    (Landpachtvertrag: Anspruch auf Fortsetzung des Landpachtverhältnisses nach Ablauf der Vertragsdauer; anwendbares Verfahrensrecht)

  • Judicialis

    LwVG § 1 Nr. 1; ; LwVG § 1 a; ; LwVG § 48; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwVG § 1 Nr. 1; LwVG § 1a; LwVG § 48; BGB § 242
    Anspruch auf Verlängerung eines Landpachtvertrages gemäß § 242 BGB als Landwirtschaftssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 586
    Gerichtliche Zuständigkeit für die Verlängerung eines Landpachtvertrages; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Verlängerung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53

    Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 20 U 3/02
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes über die Wirksamkeit formloser Hofüberlassungsverträge in der früheren britischen Zone (BGHZ 12, 286 ff.; BGHZ 23, 249; BGHZ 119, 387 m.w.N.).

    Dabei ging es in dem von der Antragstellerin zitierten Fall ( BGHZ 12, 286 ) um einen Sohn, der seit seiner Jugend im Hinblick auf die ihm erteilte Zusicherung des Hofeigentümers, den Hof später zu bekommen, über mehrere Jahrzehnte ausschließlich auf dem Hof gelebt und gearbeitet hatte, so dass dieser die alleinige wirtschaftliche Grundlage für ihn und seine fünfköpfige Familie darstellte.

  • BGH, 15.03.1967 - V ZR 127/65

    Formlose Übergabeverträge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 20 U 3/02
    Der Bundesgerichtshof hat jedoch selbst klargestellt, dass die von ihm entwickelten Grundsätze über den sogenannten formlosen Hofüberlassungsvertrag außerhalb des Höferechts nicht gelten ( BGHZ 47, 184 ) und dort nur der allgemeine Grundsatz von Treu und Glauben ( § 242 BGB ) Anwendung finden kann.
  • BGH, 16.10.1992 - V ZR 125/91

    Übereignungsanspuch bei formlosen Hofübergabevertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 20 U 3/02
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes über die Wirksamkeit formloser Hofüberlassungsverträge in der früheren britischen Zone (BGHZ 12, 286 ff.; BGHZ 23, 249; BGHZ 119, 387 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2003 - 20 U 3/02
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes über die Wirksamkeit formloser Hofüberlassungsverträge in der früheren britischen Zone (BGHZ 12, 286 ff.; BGHZ 23, 249; BGHZ 119, 387 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2019 - 101 W 4/19

    Anspruch auf Fortsetzung eines Pachtverhältnisses bei tatsächlicher

    Zwar kann in besonders liegenden Fällen für den Pächter über § 242 BGB ein weitergehender Schutz vor Vertragsbeendigung erfolgen, als dieser nach § 595 BGB möglich ist (vgl. OLG Frankfurt Urt. v. 04.04.2003 - 20 U 3/02, BeckRS 2003, 17949 = RdL 2003, 182; OLG Köln v. 28.11.2013 - I-23 U 5/13, BeckRS 2013, 22203, juris Rn 24).

    Abgesehen davon, dass eine vergleichbare Konstellation, wie sie den Fällen der diesbezüglichen Rechtsprechung zugrunde liegt, vorliegend nicht gegeben ist - selbst wenn man die von Antragstellerseite behauptete Zusage eines Pachtverhältnisses auf Lebenszeit als wahr unterstellt -, bedarf eine Verlängerung des Pachtverhältnisses gemäß § 242 BGB vorliegend schon deshalb keiner weiteren Betrachtung, weil eine solche Verlängerung im streitigen Landwirtschaftsverfahren gemäß § 1 Nr. 1a LwVG geltend zu machen und gegebenenfalls auszusprechen wäre und nicht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 1 Nr. 1 LwVG i.V.m. § 595 BGB erfolgen kann (OLG Frankfurt Urt. v. 04.04.2003 - 20 U 3/02, BeckRS 2003, 17949 = RdL 2003, 182; OLG Köln, Urt. v. 28.11.2013 - 23 U 5/13, BeckRS 2013, 22203).

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