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   OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 5 UF 32/18   

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OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 5 UF 32/18 (https://dejure.org/2018,46864)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.04.2018 - 5 UF 32/18 (https://dejure.org/2018,46864)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. April 2018 - 5 UF 32/18 (https://dejure.org/2018,46864)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.2016 - XII ZB 149/16

    Voraussetzungen für familiengerichtliche Weisungen an die Eltern bei Gefährdung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 5 UF 32/18
    Daher bedarf es auch in diesem Fall einer gegenwärtigen, in einem solchen Maße vorhandenen Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls der betroffenen Kinder mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG FamRZ 2016, 22; BGH ZKJ 2017, 108; FamRZ 2016, 1752).

    Die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit muss dabei in jedem Fall auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen, wobei eine abstrakte Gefährdung nicht genügt (BGH ZKJ 2017, 108; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 1599).

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2017 - 18 UF 159/16

    Entziehung der elterlichen Sorge bei schwerwiegender Kindesmisshandlung in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 5 UF 32/18
    Soweit es den Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder die Gefahr desselben betrifft, müssen die Familiengerichte dem Verdacht nachgehen und nach Ausschöpfung aller zulässigen und zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen eine Risikoabwägung dahin vornehmen, ob das Wohl des betroffenen Kindes auch bei einem nicht nachgewiesenen oder im Raum stehenden sexuellen Missbrauch gefährdet ist (OLG Karlsruhe v. 3.3.2017, 18 UF 159/16, juris).
  • OLG Karlsruhe, 25.05.2009 - 5 UF 224/08

    Elterliche Sorge: Eingriffsvoraussetzungen; Wahrscheinlichkeitsgrad für eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 5 UF 32/18
    Die Annahme einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit muss dabei in jedem Fall auf konkreten Verdachtsmomenten beruhen, wobei eine abstrakte Gefährdung nicht genügt (BGH ZKJ 2017, 108; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 1599).
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1572/10

    Auflage der Fortsetzung einer Psychotherapie im Rahmen einer Umgangsregelung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 5 UF 32/18
    An einer Therapieauflage ist der Senat aber durch die - insoweit wenig sinnvolle - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2011, 1661) gehindert.
  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 5 UF 32/18
    Zwar kommt nach §§ 49 ff. FamFG ein sofortiges Einschreiten aufgrund vorläufiger Ermittlungsergebnisse im sorgerechtlichen Eilverfahren naturgemäß bei Hinweisen auf körperliche Misshandlungen oder Missbrauch von Kindern in Betracht (BVerfG ZKJ 2014, 281).
  • BVerfG, 29.09.2015 - 1 BvR 1292/15

    Ein Sorgerechtsentzug aufgrund summarischer Prüfung im Wege der einstweiligen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 5 UF 32/18
    Daher bedarf es auch in diesem Fall einer gegenwärtigen, in einem solchen Maße vorhandenen Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls der betroffenen Kinder mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG FamRZ 2016, 22; BGH ZKJ 2017, 108; FamRZ 2016, 1752).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2017 - 18 UF 112/17
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 5 UF 32/18
    Auf der anderen Seite ist aber auch zu bedenken, dass vor dem Hintergrund der möglicherweise fatalen Auswirkungen einer Gefahreinschätzungsfehlprognose, wie zuletzt in dem tragischen Breisgauer Fall des sexuellen Missbrauchs eines 9-jährigen Jungen erfolgt ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2018, 511) das Risiko einer solchen Fehleinschätzung nicht den Kindern allein aufgebürdet werden kann.
  • BVerfG, 18.11.2018 - 1 BvR 1481/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtschutzschutzbedürfnis in einem

    vom 4. April 2018 - 5 UF 32/18 -.
  • AG Frankfurt/Main, 11.09.2018 - 461 F 25326/17
    Damit liegt ein unmittelbarer Eingriff in das von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantierte Elternrecht vor (OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.4.2018, 5 UF 32/18, Seite 8).

    Voraussetzung der Wegweisung eines sorgeberechtigten Elternteils aus der Familienwohnung ist eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls der betroffenen Kinder mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. BVerfG, FamRZ 2016, 22 = BeckRS 2015, 15443 Rn. 17; BGH, NJW 2017, 1032, Rn 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4.4.2018, 5 UF 32/18, Seite 9).

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