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   OLG Frankfurt, 04.05.2005 - 4 U 208/04   

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https://dejure.org/2005,5810
OLG Frankfurt, 04.05.2005 - 4 U 208/04 (https://dejure.org/2005,5810)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.05.2005 - 4 U 208/04 (https://dejure.org/2005,5810)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - 4 U 208/04 (https://dejure.org/2005,5810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung des Wortlauts eines Testaments hinsichtlich der Entziehung des Pflichtteils; Zur Frage des Wahrung des Formerfordernisses einer Verfügung von Todes wegen im Falle der Bezugnahme auf ein ärztliches Attest; Voraussetzungen eines Verfahrensfehlers im Zusammenhang ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Mehrmals geschlagen und mit Totschlag bedroht" - Mutter streicht den Pflichtteil - geht die Tochter leer aus?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gründe für eine Enterbung müssen nachvollziehbar niedergeschrieben werden - Weil "sie mich mehrmals geschlagen hat" reicht allein als Enterbungsgrund nicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2005 - 4 U 208/04
    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BGH NJW 2004, 1876, 1877).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 7 U 144/97

    Anforderungen an die Begründung bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2005 - 4 U 208/04
    Der Formvorschrift des § 2336 Abs. 2 BGB wird nicht schon dadurch genüge getan, dass der Erblasser wegen des Entziehungsgrundes lediglich auf andere, der Testamentsform nicht entsprechende Erklärungen verweist (BGHZ a. a. O. S. 41; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1469).
  • RG, 04.11.1941 - VII 45/41

    1. Wird dem Erfordernis der Angabe des Entziehungsgrundes in der letztwilligen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2005 - 4 U 208/04
    Wenn auch das Reichsgericht in RGZ 168, 34, 36 angenommen hat, dem Formerfordernis könne entsprochen sein, wenn der Erblasser in seinem Testament wegen der Gründe für die von ihm verfügte Pflichtteilsentziehung auf bestimmte Scheidungsakten verwiesen habe, so hat es eine derartige Lage aber deutlich als Grenzfall gekennzeichnet und ausgeführt, das Merkmal könne "noch" als erfüllt angesehen werden, weil die Scheidungsklage seinerzeit bereits anhängig und sonach ohne besondere Schwierigkeiten und ohne Unklarheit aus den Gerichtsakten festzustellen gewesen sei, welche Entziehungsgründe der Erblasser habe angeben wollen.
  • OLG Köln, 11.05.2009 - 2 U 77/05

    Anspruch auf Zahlung eines erbrechtlichen Pflichtteils an den enterbten Sohn ist

    In gleicher Weise hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. die in einem Testament enthaltene Formulierung, der Pflichtteil werde deshalb entzogen, weil "sie mich mehrmals geschlagen hat und mit Totschlag bedroht hat", nicht als hinreichenden Kernsachverhalt angesehen (vgl. OLG-Report 2005, 867).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Wx 214/08

    Wirksamkeit der Beschränkung des Pflichtteilsrechts und der Anordnung der

    Dies setzt jedenfalls im Rahmen von § 2333 Nr. 1 bis 4 BGB gemäß § 2336 Abs. 2 BGB auch die Angabe eines zutreffenden Kernsachverhalts in dem Testament voraus (BGH a.a.O; OLG Köln ZEV 1998, 144; OLG Frankfurt OLGR 1992, 206; OLGR Frankfurt 2005, 867; OLG Hamm NJW-RR 2007, 1235, 1237; OLG Nürnberg NJW 1976, 2020; vgl. auch BGH NJW-RR 1996; Mayer, a.a.O.).
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