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   OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09   

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OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09 (https://dejure.org/2009,7005)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.05.2009 - 1 W 10/09 (https://dejure.org/2009,7005)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - 1 W 10/09 (https://dejure.org/2009,7005)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Judicialis

    EinlALR § 74; ; EinlALR § 75; ; IRG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EinlALR § 74; EinlALR § 75; IRG § 15
    Ansprüche des Betroffenen wegen erlittener Auslieferungshaft bei rechtmäßiger Haftanordnung und späterer Erklärung der Auslieferung für unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche des Betroffenen wegen erlittener Auslieferungshaft bei rechtmäßiger Haftanordnung und späterer Erklärung der Auslieferung für unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 282 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Es handelt sich um einen einheitlichen Anspruch auf Leistung eines billigen, angemessenen Ausgleichs für die erlittene Einbuße; anders als bei Schadensersatzansprüchen begründen die Gesichtspunkte, welche für die Höhe des Ausgleichs von Bedeutung sind, nicht Einzelposten mit rechtlicher Selbständigkeit, sondern sind unselbständige Elemente und bloße Berechnungsgrundlagen des Aufopferungsanspruchs (BGH, Urt. v. 15.10.1956, BGHZ 22, 43 = NJW 1957, 21, 22; Staudinger-Wurm, a.a.O., Rn. 512).

    Da - wie ausgeführt - der Aufopferungsanspruch keine einzelnen selbständigen Einzelposten kennt, kann mit einem Feststellungsantrag neben einem Leistungsantrag nicht auf einzelne noch nicht bezifferbare Einbußen materieller oder immaterieller Art abgehoben werden (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.1956, BGHZ 22, 43 = NJW 1957, 21, 22).

    Zwar soll im Rahmen des Aufopferungsanspruchs nach überkommener Auffassung der immaterielle Schaden nicht zu ersetzen sein, also kein Schmerzensgeld verlangt werden können (BGH, Urt. v. 13.02.1956, BGHZ 20, 61 [juris Rn. 12 ff]; Urt. v. 15.10.1956, BGHZ 22, 43 = NJW 1957, 21, 22 unter 3.a. der Gründe; Palandt-Bassenge, a.a.O., unter Verweis auf BGHZ 45, 59/77; Staudinger-Wurm, a.a.O., Rn. 512 a.E.).

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    a) Bestimmte Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, bei denen ihr ein Beurteilungsspielraum zusteht, sind im Amtshaftungsprozess nicht uneingeschränkt auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf zu überprüfen, ob sie vertretbar sind; die Vertretbarkeit darf nur dann verneint werden, wenn bei voller Würdigung auch der Belange einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege die Entscheidung nicht mehr verständlich ist (BGH, Beschl. v. 27.09.1990, BGHR BGB § 839 Abs. 1 S 1 Staatsanwalt 3 [juris Rn. 3]; Urt. v. 29.04.1993, BGHZ 122, 268 [juris Rn. 20]; Staudinger-Wurm, BGB, 2007, § 839 Rn. 661).

    Der eingeschränkte Überprüfungsmaßstab gilt auch für den Richter, der über die Anordnung oder Fortdauer von Untersuchungshaft zu entscheiden hat (BGH, Urt. v. 29.04.1993, a.a.O., juris Rn. 21; Staudinger-Wurm a.a.O., Rn. 659).

    Maßstab ist auch für die Beurteilung, ob die Freiheitsentziehung "rechtmäßig" und "auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise" im Sinne des Art. 5 Abs. 1 EMRK erfolgte, allein die Vertretbarkeit der richterlichen Entscheidung (s. BGH, Urt. v. 29.04.1993, BGHZ 122, 268 [juris Rn. 20 und 21]).

  • BGH, 13.02.1956 - III ZR 175/54

    Verhältnis von Wehrdienstbeschädigung und 'Aufopferung'

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Zwar soll im Rahmen des Aufopferungsanspruchs nach überkommener Auffassung der immaterielle Schaden nicht zu ersetzen sein, also kein Schmerzensgeld verlangt werden können (BGH, Urt. v. 13.02.1956, BGHZ 20, 61 [juris Rn. 12 ff]; Urt. v. 15.10.1956, BGHZ 22, 43 = NJW 1957, 21, 22 unter 3.a. der Gründe; Palandt-Bassenge, a.a.O., unter Verweis auf BGHZ 45, 59/77; Staudinger-Wurm, a.a.O., Rn. 512 a.E.).
  • BGH, 06.06.1966 - III ZR 167/64

    Mutter des Pockenschutz-Erstimpflings - öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Allgemein lässt sich die Aussage treffen, dass ein Mitverschulden, welches auch im Aufopferungsrecht zu berücksichtigen ist (BGH, Urt. v. 06.06.1966, BGHZ 45, 290 [juris Rn. 11 f]), die Opfergrenze weit hinausschiebt.
  • BGH, 08.02.1977 - VI ZR 249/74

    Geltendmachung von Schäden eines Geschäftsführer-Gesellschafters einer GmbH

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    (2) Ob der Antragsteller als etwaiger Alleingesellschafter der GmbH deren Vermögenseinbußen als eigene Vermögensbeeinträchtigung geltend machen könnte (so für bestimmte Schadensersatzansprüche BGH, Urt. v. 08.02.1977, NJW 1977, 1283 [juris Rn. 11 ff]), braucht für den hier in Rede stehenden Aufopferungsanspruch nicht näher erörtert zu werden.
  • OLG Hamm, 17.01.1997 - 4 Ausl 30/91

    Entschädigung für Auslieferungshaft, Anwendbarkeit des StrEG, unberechtigte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Das hat auch zu gelten, soweit über eine etwaige entsprechende Anwendung des StrEG zu entscheiden war (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 17.01.1997, NStZ 1997, 246).
  • BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05

    Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Antragstellers hob das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 04.07.2005 - 2 BvR 283/05 - den Beschluss des Strafsenats vom 03.05.2005 insoweit auf, als in ihm die Auslieferung für zulässig erklärt war; es sah nach damaligem Stand nicht das Erfordernis einer völkerrechtlich verbindlichen Zusage der Gewährleistung eines neuen rechtsstaatlichen Verfahrens nach dem Abwesenheitsurteil als gegeben an (amtl. Umdr. S. 9).
  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Mit Beschluss vom 24.01.2007 lehnte der zuvor befasste Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main die Gewährung einer Entschädigung nach dem StrEG in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschl. v. 17.01.1984, BGHSt 32, 221 [juris Rn. 10 ff]) ab, da die unberechtigte Verfolgung des ausländischen Staatsangehörigen nicht ausnahmsweise von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland zu vertreten war.
  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Charakteristisch für den Aufopferungsanspruch ist, dass er nicht nur für rechtswidrige, sondern auch für rechtmäßige hoheitliche Eingriffe gilt, mit denen dem Betroffenen im Vergleich zu anderen ein Sonderopfer abverlangt wird, sofern der Anspruch nicht durch vorrangige spezialgesetzliche Regelungen ausgeschlossen ist (BGH, Urt. v. 31.01.1966, BGHZ 45, 58 [juris Rn. 64]; zu den Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen Tremml/Karger, Amtshaftungsprozess, 2. Aufl. 2004, Rn. 402 ff; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Aufl. 2009, § 28 Rn. 8 ff).
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2009 - 1 W 10/09
    Dabei ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkannt, dass eine Freiheitsentziehung grundsätzlich rechtmäßig ist, wenn sie aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung stattfindet (BGH, Urt. v. 18.05.2006, NVwZ 2006, 960 [juris Rn. 9]; EGMR, Große Kammer, Urt. v. 04.08.1999, NJW 2000, 2888 Rn. 44 und 45).
  • EGMR, 04.08.1999 - 31464/96

    DOUIYEB v. THE NETHERLANDS

  • OLG Stuttgart, 20.07.2005 - 4 U 71/05

    Asylrecht: Anspruch eines Asylbewerbers auf Haftentschädigung bei Anordnung von

  • BGH, 09.11.1978 - III ZR 116/77

    Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände als Strafverfolgungsmaßnahme

  • BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51

    Aufopferungsanspruch bei Impfschäden

  • BGH, 22.02.1973 - III ZR 162/70

    Aufopferungsanspruch aus haftbedingtem Gesundheitsschaden

  • OLG Frankfurt, 26.01.2017 - 1 U 31/15

    Kein Schmerzensgeld bei Aufopferung

    Auch der Aufopferungsanspruch ist kein Schadensersatzanspruch, sondern ein Entschädigungsanspruch oder "einheitlicher Ausgleichsanspruch", der auf Leistung eines billigen, angemessenen Ausgleichs für die erlittene Einbuße gerichtet ist, und bei dem - anders als bei Schadensersatzansprüchen - die Gesichtspunkte, welche für die Höhe des Ausgleichs von Bedeutung sind, nicht Einzelposten mit rechtlicher Selbständigkeit, sondern unselbständige Elemente und bloße Berechnungsgrundlagen des Aufopferungsanspruchs sind (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.1956 - III ZR 226/55-BGHZ 22, 43 = NJW 1957, 21, 22; Urteil vom 31. Januar 1966 - III ZR 118/64 -, BGHZ 45, 58-83, juris Rn. 52; OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Mai 2009 - 1 W 10/09 -, Rn. 22, juris; Ossenbühl/Cornils, Staatshaftungsrecht, 6. Aufl., S. 146, 147; Staudinger/Wurm, BGB 2013, § 839 Rn. 512).
  • OLG München, 15.03.2018 - 1 U 3473/17

    Begründeter Schadensersatz bei rechtswidriger Abschiebungshaft

    (Insbesondere die Entscheidung des BGH vom 29.04.1993 - III ZR 3/92 versteht der Senat dahingehend, dass ohne bindende Entscheidung auch im Rahmen des Art. 5 Abs. 5 MRK das der Haftanordnung zugrunde liegende richterliche Verhalten erst dann als rechtswidrig zu bewerten ist, wenn es auch im Sinne der Amtshaftungsrechtsprechung als unvertretbar zu bewerten ist, vgl. BGH, a.a.O. Rn. 20 ff.; in diesem Sinne wohl auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 04. Mai 2009 - 1 W 10/09 -, bei juris Rn. 12).
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