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   OLG Frankfurt, 04.05.2011 - 6 W 36/11   

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https://dejure.org/2011,35304
OLG Frankfurt, 04.05.2011 - 6 W 36/11 (https://dejure.org/2011,35304)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.05.2011 - 6 W 36/11 (https://dejure.org/2011,35304)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - 6 W 36/11 (https://dejure.org/2011,35304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 140c PatG, § 485 ZPO
    Besichtigungsverfügung und selbstständiger Beweisantrag ohne Anhörung des Gegners

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besichtigungsverfügung und selbstständiger Beweisantrag ohne Anhörung des Gegners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 322
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.11.2009 - X ZB 37/08

    Lichtbogenschnürung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.05.2011 - 6 W 36/11
    2 1. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Duldung der Besichtigung einerseits und der Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens im selbstständigen Beweisverfahren andererseits in getrennten Verfahren hätten geführt und beschieden werden müssen (vgl. BGH GRUR 2010, 318 - Lichtbogenschnürung, Tz. 8); dies ist schon deswegen erforderlich, weil die Zivilprozessordnung für beide Anträge unterschiedliche Verfahrensarten und insbesondere unterschiedliche Rechtsmittelmöglichkeiten vorsieht.
  • LG Braunschweig, 05.08.2016 - 9 O 2539/15

    Bestehen eines Besichtigungsanspruchs wegen hinreichender Wahrscheinlichkeit

    Da es bereits an den Voraussetzungen für die Besichtigungs- und Vorlageanordnung fehlt, ist für einen Beweisbeschluss gem. § 485 ZPO kein Raum, da das beantragte Sachverständigengutachten nur auf der Grundlage einer Besichtigungsanordnung erstattet werden könnte (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.05.2012, 6 W 36/11, abgedr.

    in BeckRS 2012, 10149).

  • OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 6 W 100/19

    Zusammentreffen von Antrag auf selbstständiges Beweisverfahren mit Antrag auf

    Auch wenn das Landgericht richtigerweise den vorliegenden Antrag nach § 485 ZPO sowie den zusammen hiermit eingereichten, auf die Duldung der Besichtigung nach § 140c PatG gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in getrennten Verfahren geführt und beschieden hat (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 4.5.2011 - 6 W 36/11 ; BGH GRUR 2010, 318 - Lichtbodenschnürung, juris-Rn. 8), können die Voraussetzungen für diese sachlich miteinander verbundenen Anträge nur gemeinsam geprüft und beurteilt werden.
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