Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 04.05.2017 - 6 W 21/17 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Unterwerfungserklärung mit Vorbehalt
- webshoprecht.de
Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Unterwerfungserklärung mit Vorbehalt
- damm-legal.de
Unterlassungserklärung unter Vorbehalt einer veränderten höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UEWG § 12 Abs. 2
Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch eine straftbewehrte Unterlassungserklärung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Unterwerfungserklärung mit Vorbehalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung unter Vorbehalt einer veränderten höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zulässig
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung unter auflösender Bedingung der allgemein verbindlichen d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden Klärung genügt um Wiederholungsgef
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Unterwerfungserklärung mit Vorbehalt
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung mit Zusatz "allgemeinverbindliche Klärung durch höchstrichterliche Rechtsprechung" ausreichend, um Wiederholungsgefahr auszuschließen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung unter auflösender Bedingung einer allgemein verbindlichen Klärung höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ausreichend
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 18.01.2017 - 12 O 7/16
- OLG Frankfurt, 04.05.2017 - 6 W 21/17
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 30.11.2017 - 6 W 123/17 Im Übrigen ist dem Senat aus den Verfahren 6 W 21/17 und 6 W 56/17 bekannt, dass der Antragsgegener zu 2 bereits in der Vergangenheit (damals handelnd unter der Etablissementbezeichnung "bibex Holzbau") einen Spielturm der Antragstellerin unlauter nachgeahmt hat.